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Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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ein Patient hat mir eine regelkonforme GKV-Verordnung vorgelegt um die Behandlungen in unserer Praxis durchzuführen.
Beim 1.Termin heute meinte er, dass er zum Zeitpunkt der Ausstelung der Verordnung noch GKV-versichert gewesen wäre, aber inzwischen in der PKV wäre (Referendar Lehrer).
Kann ich die Verordnung nun annehmen und die Behandlungen durchführen oder verliert die Verordnung mit dem Wechsel in die PKV sofort ihre Gültigkeit?
Danke für eure Meinungen.....
Gruß
Manuel
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Manuel1510 schrieb:
Hallo,
ein Patient hat mir eine regelkonforme GKV-Verordnung vorgelegt um die Behandlungen in unserer Praxis durchzuführen.
Beim 1.Termin heute meinte er, dass er zum Zeitpunkt der Ausstelung der Verordnung noch GKV-versichert gewesen wäre, aber inzwischen in der PKV wäre (Referendar Lehrer).
Kann ich die Verordnung nun annehmen und die Behandlungen durchführen oder verliert die Verordnung mit dem Wechsel in die PKV sofort ihre Gültigkeit?
Danke für eure Meinungen.....
Gruß
Manuel
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morpheus-06 schrieb:
zum Wechsel in die PKV verliert die Vo. die Gültigkeit.
Also muss der Hr. Referendar dieses Datum mitteilen und sich um eine neue VO kümmern.
mfg hgb :wink:
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Werd ihm gleich Bescheid geben, dass er sich ne PKV-Verordnung holen muss......
Was wäre eigentlich, wenn uns in einem solchen Fall der Versicherte keine Info über den Wechsel in die PKV gibt? Kann ja schlecht wissen, dass er wechselt.....
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Manuel1510 schrieb:
Danke euch für eure Infos.......dachte ich mir genauso.
Werd ihm gleich Bescheid geben, dass er sich ne PKV-Verordnung holen muss......
Was wäre eigentlich, wenn uns in einem solchen Fall der Versicherte keine Info über den Wechsel in die PKV gibt? Kann ja schlecht wissen, dass er wechselt.....
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Wonderwoman schrieb:
Dann gleichen die Kassen unter sich aus.
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Manuel1510 schrieb:
Könnte man die Verordnung, natürlich nach Absprache mit dem Patienten, auch trotzdem nehmen und dem Patienten die Behandlungen privat in Rechnung stellen? Vor dem Hintergrund, ob er das dann von seiner PKV erstattet bekommt (weil es ja der Form nach eine GKV-Verordnung ist).
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RoFo schrieb:
Und blos keine "Beihilfepreise"!!!
Nö, die nehm ich sicher nicht......aber das war auch gar nicht meine Frage.
Mir geht es nur um das Verordnungsformular.........ob das für den Patienten ein Problem geben könnte.
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Manuel1510 schrieb:
Beihilfe ---- was ist das???
Nö, die nehm ich sicher nicht......aber das war auch gar nicht meine Frage.
Mir geht es nur um das Verordnungsformular.........ob das für den Patienten ein Problem geben könnte.
Vollkommen egal ob das rosa, grün oder gelb ist.
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Wonderwoman schrieb:
Also ich würde den Patienten meine Preisliste unterschreiben lassen und dann behandeln. Alles was gebraucht wird, steht ja bereits auf dem Rezept.
Vollkommen egal ob das rosa, grün oder gelb ist.
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Manuel1510 schrieb:
Heißt also......Ablauf wie bei einem "normalen" Privatpatienten.....da ich eh mit jedem Privatpatienten eine Honorarvereinbarung vorher mache.......
Ansonsten hat er die Erkrankung bei seiner PKV hoffentlich angegeben, sonst kann das für ihn ganz böse enden.
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bernhard63 schrieb:
Problematisch wird es für den Patienten sowieso, denn die PKV ist für diesen Behandlungsfall nicht leistungspflichtig, da er vor Vertragsbeginn eingetreten ist (nämlich zum Zeitpunkt der Verordnung). Bei der Beihilfe ist das aber nicht von Belang.
Ansonsten hat er die Erkrankung bei seiner PKV hoffentlich angegeben, sonst kann das für ihn ganz böse enden.
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hgb schrieb:
Ab dem ersten Tag des PKV-Verhältnisses zahlt diese und die GKV nicht mehr. Sollte schon etwas behandelt worden sein, ist dieses Datum umso wichtiger. :hushed:
Also muss der Hr. Referendar dieses Datum mitteilen und sich um eine neue VO kümmern.
mfg hgb :wink:
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Eberhard schrieb:
Vergesse aber nicht den Patienten den Behandlungsvertrag mit deinen Preisen unterscheiben zu lassen.
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