Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
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Allerdings kann das Nichterscheiben auch mal Gründe haben, in denen dann der Bauch entscheidet.
Das Rezept kannst du mit Ungültigkeit vernichten.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Die Zuzahlung lässt du in deiner Kasse. Sollte dein Patient sie wiederhaben wollen, könntest du es mit deiner Ausfallrechnung verrechnen.
Allerdings kann das Nichterscheiben auch mal Gründe haben, in denen dann der Bauch entscheidet.
Das Rezept kannst du mit Ungültigkeit vernichten.
MfG :)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Wie Ingo schreibt: Zuzahlung als Ausfallgebühr behalten. Wir kennzeichnen so ein Rezept als ungültig, schicken es allerdings mit dem Vermerk "Pat ist nicht zur Behandlung erschienen" an den Arzt zurück. So ist der Doc informiert und du kommst nicht unberechtigt in den Verdacht dich bereichert zu haben.
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idefix- schrieb:
Pat bekommt Rechnung, Arzt das Rezept
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Problem beschreiben
Klonkrieger schrieb:
Frage: Pat kommt mit Rezept, zahlt brav seine Zuzahlung aber erscheint danach nicht zu den Behandlungen. Somit habe ich ein Rezept für das zwar die zuzahlung bezahlt wurde aber keinerlei Behandlungen erfolgt sind. Was mache ich nun damit bzw wie gehe ich da vor?
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