Physiotherapeut (m/w/d) oder
Masseur und Medizinischer
Bademeister (m/w/d) München –
Neuhausen | Teilzeit | Start: ab
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Die Praxis für Physiotherapie
Sonja Braun sucht Verstärkung!
Wir sind eine kleine, familiäre
Praxis in zentraler Lage am
Rotkreuzplatz mit Fokus auf
hochwertige, medizinisch wirksame
Behandlungen.
Keine Fließbandarbeit – bei uns
steht der Mensch im Mittelpunkt.
Das bringst du mit:
Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut (m/w/d) oder
Masseur und me...
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Physiotherapeut (m/w/d) oder
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Frage 1- Bin ich verpflichtet dort anzurufen und weitere Termine auszumachen (habe es 2 mal versucht, keinen erreicht, nichtmal AB) .
Frage 2. Nach welcher Zeit kann/soll/muss ich das Rezept abbrechen mit welcher Begründung?
Vielen Dank.
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Und schreibst Behandlungsabbruch 3.8.26 Begründung: Patient nicht mehr erschienen (siehe LogoMijo)
Eigentlich solltest du dem Patient die zuviel bezahlten Rezeptgebühren für die 2 Behandlungen zurück geben.
Wir rufen 3x an und dokumentieren wann und zu welcher Uhrzeit wir angerufen haben. Und dann rechnen wir das Rezept bei Verlust der Gültigkeit ab. Und dokumentieren die zu viel bezahlten Rezeptgebühren, falls er sich doch noch melden sollte.
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massu schrieb:
@Horatio72 du rechnest das Rezept ab, wenn die Gültigkeit abgelaufen ist. Das bedeutet, du nimmst den 1. Behandlungstermin z.B. den 3.5.26 bei einem 6er Rezept ist die Gültigkeit 3 Monate. Also wartest du bis zum 3.8.26. Am 4.8 rechnest du ab.
Und schreibst Behandlungsabbruch 3.8.26 Begründung: Patient nicht mehr erschienen (siehe LogoMijo)
Eigentlich solltest du dem Patient die zuviel bezahlten Rezeptgebühren für die 2 Behandlungen zurück geben.
Wir rufen 3x an und dokumentieren wann und zu welcher Uhrzeit wir angerufen haben. Und dann rechnen wir das Rezept bei Verlust der Gültigkeit ab. Und dokumentieren die zu viel bezahlten Rezeptgebühren, falls er sich doch noch melden sollte.
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Schippi schrieb:
@massu ich rufe max einmal an,bei AB bitte ich um Rückmeldung,wenn innerhalb weniger Tage keine Rückmeldung,dann Abbruch Rezept(ohne Begründung) und Abrechnung(egal ob Gültige Zeit um ist oder nicht),es gibt nunmal auch Pflichten in meiner Praxis für den Patienten!Vermerk in der Kartei auf evtl Rückzahlung(bei Rückmeldung)
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Inche schrieb:
Abbruch mangels mitwirkung zuviel gezahlte gebühr muss der Patient einfordern.
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idefix- schrieb:
Rezept kommt in die nächste Abrechnung und fertig. Wenn der Patient kommt und die restlichen Termine will - Frist verpasst. Warum länger auf dein Geld warten als nötig. Anscheinend ist er jetzt gesund, sonst hätte er ja die letzten Termine nicht abgesagt. Du arbeitest eben so gut, das schon mit 4 Behandlungen alles erreicht ist. Lobe dich doch dafür. Ist nicht sarkastisch gemeint sondern ehrlich über dein Können.
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Horatio72 schrieb:
Guten Tag. Folgendes Szenario: Pat sagt von den 6 Terminen die letzten beiden ab, jeweils einzeln und 2-3 Tage vorher. Nun meldet er sich nicht mehr obwohl noch 2 Termine auf dem Rezept sind.
Frage 1- Bin ich verpflichtet dort anzurufen und weitere Termine auszumachen (habe es 2 mal versucht, keinen erreicht, nichtmal AB) .
Frage 2. Nach welcher Zeit kann/soll/muss ich das Rezept abbrechen mit welcher Begründung?
Vielen Dank.
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LogoMijo schrieb:
Du bist nicht verpflichtet, das Rezept voll zu machen. Und schon garnicht dazu, jemandem hinterher zu telefonieren. Abrechnen kannst du gleich, Begründung "Patient nicht mehr erschienen".
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Horatio72 schrieb:
Danke euch!
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