physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

München

Physiotherapeut (m/w/d) oder
Masseur und Medizinischer
Bademeister (m/w/d) München –
Neuhausen | Teilzeit | Start: ab
sofort

Die Praxis für Physiotherapie
Sonja Braun sucht Verstärkung!

Wir sind eine kleine, familiäre
Praxis in zentraler Lage am
Rotkreuzplatz mit Fokus auf
hochwertige, medizinisch wirksame
Behandlungen.
Keine Fließbandarbeit – bei uns
steht der Mensch im Mittelpunkt.

Das bringst du mit:
Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut (m/w/d) oder
Masseur und me...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Pat kommt nicht mehr

Neues Thema
Pat kommt nicht mehr
Es gibt 7 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Horatio72
Vor einem Monat
Guten Tag. Folgendes Szenario: Pat sagt von den 6 Terminen die letzten beiden ab, jeweils einzeln und 2-3 Tage vorher. Nun meldet er sich nicht mehr obwohl noch 2 Termine auf dem Rezept sind.
Frage 1- Bin ich verpflichtet dort anzurufen und weitere Termine auszumachen (habe es 2 mal versucht, keinen erreicht, nichtmal AB) .
Frage 2. Nach welcher Zeit kann/soll/muss ich das Rezept abbrechen mit welcher Begründung?
Vielen Dank.
1

Gefällt mir

Guten Tag. Folgendes Szenario: Pat sagt von den 6 Terminen die letzten beiden ab, jeweils einzeln und 2-3 Tage vorher. Nun meldet er sich nicht mehr obwohl noch 2 Termine auf dem Rezept sind. Frage 1- Bin ich verpflichtet dort anzurufen und weitere Termine auszumachen (habe es 2 mal versucht, keinen erreicht, nichtmal AB) . Frage 2. Nach welcher Zeit kann/soll/muss ich das Rezept abbrechen mit welcher Begründung? Vielen Dank.
Gefällt mir
Antworten
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
massu
Vor einem Monat
@Horatio72 du rechnest das Rezept ab, wenn die Gültigkeit abgelaufen ist. Das bedeutet, du nimmst den 1. Behandlungstermin z.B. den 3.5.26 bei einem 6er Rezept ist die Gültigkeit 3 Monate. Also wartest du bis zum 3.8.26. Am 4.8 rechnest du ab.

Und schreibst Behandlungsabbruch 3.8.26 Begründung: Patient nicht mehr erschienen (siehe LogoMijo)

Eigentlich solltest du dem Patient die zuviel bezahlten Rezeptgebühren für die 2 Behandlungen zurück geben.

Wir rufen 3x an und dokumentieren wann und zu welcher Uhrzeit wir angerufen haben. Und dann rechnen wir das Rezept bei Verlust der Gültigkeit ab. Und dokumentieren die zu viel bezahlten Rezeptgebühren, falls er sich doch noch melden sollte.
2

Gefällt mir

• SuKu
• limone
[mention]Horatio72[/mention] du rechnest das Rezept ab, wenn die Gültigkeit abgelaufen ist. Das bedeutet, du nimmst den 1. Behandlungstermin z.B. den 3.5.26 bei einem 6er Rezept ist die Gültigkeit 3 Monate. Also wartest du bis zum 3.8.26. Am 4.8 rechnest du ab. Und schreibst Behandlungsabbruch 3.8.26 Begründung: Patient nicht mehr erschienen (siehe LogoMijo) Eigentlich solltest du dem Patient die zuviel bezahlten Rezeptgebühren für die 2 Behandlungen zurück geben. Wir rufen 3x an und dokumentieren wann und zu welcher Uhrzeit wir angerufen haben. Und dann rechnen wir das Rezept bei Verlust der Gültigkeit ab. Und dokumentieren die zu viel bezahlten Rezeptgebühren, falls er sich doch noch melden sollte.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



massu schrieb:

@Horatio72 du rechnest das Rezept ab, wenn die Gültigkeit abgelaufen ist. Das bedeutet, du nimmst den 1. Behandlungstermin z.B. den 3.5.26 bei einem 6er Rezept ist die Gültigkeit 3 Monate. Also wartest du bis zum 3.8.26. Am 4.8 rechnest du ab.

Und schreibst Behandlungsabbruch 3.8.26 Begründung: Patient nicht mehr erschienen (siehe LogoMijo)

Eigentlich solltest du dem Patient die zuviel bezahlten Rezeptgebühren für die 2 Behandlungen zurück geben.

Wir rufen 3x an und dokumentieren wann und zu welcher Uhrzeit wir angerufen haben. Und dann rechnen wir das Rezept bei Verlust der Gültigkeit ab. Und dokumentieren die zu viel bezahlten Rezeptgebühren, falls er sich doch noch melden sollte.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Schippi
Vor einem Monat
@massu ich rufe max einmal an,bei AB bitte ich um Rückmeldung,wenn innerhalb weniger Tage keine Rückmeldung,dann Abbruch Rezept(ohne Begründung) und Abrechnung(egal ob Gültige Zeit um ist oder nicht),es gibt nunmal auch Pflichten in meiner Praxis für den Patienten!Vermerk in der Kartei auf evtl Rückzahlung(bei Rückmeldung)
3

Gefällt mir

• Kitane
• Secretary
• hella132
[mention]massu[/mention] ich rufe max einmal an,bei AB bitte ich um Rückmeldung,wenn innerhalb weniger Tage keine Rückmeldung,dann Abbruch Rezept(ohne Begründung) und Abrechnung(egal ob Gültige Zeit um ist oder nicht),es gibt nunmal auch Pflichten in meiner Praxis für den Patienten!Vermerk in der Kartei auf evtl Rückzahlung(bei Rückmeldung)
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Schippi schrieb:

@massu ich rufe max einmal an,bei AB bitte ich um Rückmeldung,wenn innerhalb weniger Tage keine Rückmeldung,dann Abbruch Rezept(ohne Begründung) und Abrechnung(egal ob Gültige Zeit um ist oder nicht),es gibt nunmal auch Pflichten in meiner Praxis für den Patienten!Vermerk in der Kartei auf evtl Rückzahlung(bei Rückmeldung)

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Inche
Vor einem Monat
Abbruch mangels mitwirkung zuviel gezahlte gebühr muss der Patient einfordern.
8

Gefällt mir

• MikeL
• Ann1
• SiegesgöttinXX
• Evemarie Kaiser
• pt ani
• Leni C.
• Papa Alpaka
• mimikri
Abbruch mangels mitwirkung zuviel gezahlte gebühr muss der Patient einfordern.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Inche schrieb:

Abbruch mangels mitwirkung zuviel gezahlte gebühr muss der Patient einfordern.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
idefix-
Vor einem Monat
Rezept kommt in die nächste Abrechnung und fertig. Wenn der Patient kommt und die restlichen Termine will - Frist verpasst. Warum länger auf dein Geld warten als nötig. Anscheinend ist er jetzt gesund, sonst hätte er ja die letzten Termine nicht abgesagt. Du arbeitest eben so gut, das schon mit 4 Behandlungen alles erreicht ist. Lobe dich doch dafür. Ist nicht sarkastisch gemeint sondern ehrlich über dein Können.
5

Gefällt mir

• SuKu
• asima
• Horatio72
• Sarah Gerbert
• Ahn
Rezept kommt in die nächste Abrechnung und fertig. Wenn der Patient kommt und die restlichen Termine will - Frist verpasst. Warum länger auf dein Geld warten als nötig. Anscheinend ist er jetzt gesund, sonst hätte er ja die letzten Termine nicht abgesagt. Du arbeitest eben so gut, das schon mit 4 Behandlungen alles erreicht ist. Lobe dich doch dafür. Ist nicht sarkastisch gemeint sondern ehrlich über dein Können.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



idefix- schrieb:

Rezept kommt in die nächste Abrechnung und fertig. Wenn der Patient kommt und die restlichen Termine will - Frist verpasst. Warum länger auf dein Geld warten als nötig. Anscheinend ist er jetzt gesund, sonst hätte er ja die letzten Termine nicht abgesagt. Du arbeitest eben so gut, das schon mit 4 Behandlungen alles erreicht ist. Lobe dich doch dafür. Ist nicht sarkastisch gemeint sondern ehrlich über dein Können.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Horatio72 schrieb:

Guten Tag. Folgendes Szenario: Pat sagt von den 6 Terminen die letzten beiden ab, jeweils einzeln und 2-3 Tage vorher. Nun meldet er sich nicht mehr obwohl noch 2 Termine auf dem Rezept sind.
Frage 1- Bin ich verpflichtet dort anzurufen und weitere Termine auszumachen (habe es 2 mal versucht, keinen erreicht, nichtmal AB) .
Frage 2. Nach welcher Zeit kann/soll/muss ich das Rezept abbrechen mit welcher Begründung?
Vielen Dank.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
LogoMijo
Vor einem Monat
Du bist nicht verpflichtet, das Rezept voll zu machen. Und schon garnicht dazu, jemandem hinterher zu telefonieren. Abrechnen kannst du gleich, Begründung "Patient nicht mehr erschienen".
16

Gefällt mir

• MikeL
• JürgenK
• Kitane
• ali
• Angie D
• SuKu
• SiegesgöttinXX
• Evemarie Kaiser
• pt ani
• Leni C.
• die neue
• Michael Woelky
• JanKar
• Ahn
• hella132
• neuer verSUSUch
Du bist nicht verpflichtet, das Rezept voll zu machen. Und schon garnicht dazu, jemandem hinterher zu telefonieren. Abrechnen kannst du gleich, Begründung "Patient nicht mehr erschienen".
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

LogoMijo schrieb:

Du bist nicht verpflichtet, das Rezept voll zu machen. Und schon garnicht dazu, jemandem hinterher zu telefonieren. Abrechnen kannst du gleich, Begründung "Patient nicht mehr erschienen".

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Horatio72
Vor einem Monat
Danke euch!
1

Gefällt mir

Danke euch!
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Horatio72 schrieb:

Danke euch!



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Pat kommt nicht mehr

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns