ASKLEPIOS Als einer der größten
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
Wir suchen für die Asklepios
Fachkliniken Brandenburg GmbH für
den Standort Lübben einen
Physiotherapeut (w/m/d) für die
Tagesklinik Finsterwalde der Klinik
für ...
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
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Wir suchen für die Asklepios
Fachkliniken Brandenburg GmbH für
den Standort Lübben einen
Physiotherapeut (w/m/d) für die
Tagesklinik Finsterwalde der Klinik
für ...
Frage 1- Bin ich verpflichtet dort anzurufen und weitere Termine auszumachen (habe es 2 mal versucht, keinen erreicht, nichtmal AB) .
Frage 2. Nach welcher Zeit kann/soll/muss ich das Rezept abbrechen mit welcher Begründung?
Vielen Dank.
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Und schreibst Behandlungsabbruch 3.8.26 Begründung: Patient nicht mehr erschienen (siehe LogoMijo)
Eigentlich solltest du dem Patient die zuviel bezahlten Rezeptgebühren für die 2 Behandlungen zurück geben.
Wir rufen 3x an und dokumentieren wann und zu welcher Uhrzeit wir angerufen haben. Und dann rechnen wir das Rezept bei Verlust der Gültigkeit ab. Und dokumentieren die zu viel bezahlten Rezeptgebühren, falls er sich doch noch melden sollte.
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massu schrieb:
@Horatio72 du rechnest das Rezept ab, wenn die Gültigkeit abgelaufen ist. Das bedeutet, du nimmst den 1. Behandlungstermin z.B. den 3.5.26 bei einem 6er Rezept ist die Gültigkeit 3 Monate. Also wartest du bis zum 3.8.26. Am 4.8 rechnest du ab.
Und schreibst Behandlungsabbruch 3.8.26 Begründung: Patient nicht mehr erschienen (siehe LogoMijo)
Eigentlich solltest du dem Patient die zuviel bezahlten Rezeptgebühren für die 2 Behandlungen zurück geben.
Wir rufen 3x an und dokumentieren wann und zu welcher Uhrzeit wir angerufen haben. Und dann rechnen wir das Rezept bei Verlust der Gültigkeit ab. Und dokumentieren die zu viel bezahlten Rezeptgebühren, falls er sich doch noch melden sollte.
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Schippi schrieb:
@massu ich rufe max einmal an,bei AB bitte ich um Rückmeldung,wenn innerhalb weniger Tage keine Rückmeldung,dann Abbruch Rezept(ohne Begründung) und Abrechnung(egal ob Gültige Zeit um ist oder nicht),es gibt nunmal auch Pflichten in meiner Praxis für den Patienten!Vermerk in der Kartei auf evtl Rückzahlung(bei Rückmeldung)
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Inche schrieb:
Abbruch mangels mitwirkung zuviel gezahlte gebühr muss der Patient einfordern.
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Horatio72 schrieb:
Guten Tag. Folgendes Szenario: Pat sagt von den 6 Terminen die letzten beiden ab, jeweils einzeln und 2-3 Tage vorher. Nun meldet er sich nicht mehr obwohl noch 2 Termine auf dem Rezept sind.
Frage 1- Bin ich verpflichtet dort anzurufen und weitere Termine auszumachen (habe es 2 mal versucht, keinen erreicht, nichtmal AB) .
Frage 2. Nach welcher Zeit kann/soll/muss ich das Rezept abbrechen mit welcher Begründung?
Vielen Dank.
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LogoMijo schrieb:
Du bist nicht verpflichtet, das Rezept voll zu machen. Und schon garnicht dazu, jemandem hinterher zu telefonieren. Abrechnen kannst du gleich, Begründung "Patient nicht mehr erschienen".
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Horatio72 schrieb:
Danke euch!
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