Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
Beispielfall:
Wir haben einen Patienten mit Achillessehnenruptur, dem hat der Arzt gleichmal 3 Rezepte(a.d.R., RF schon ausgeschöpft) ausgestellt:
1. KG
2. MT/US
3. KGB
Theorg jammert da auch überhaupt nicht rum wegen Terminüberscheidung.
Generell neigt der Arzt dazu bei solchen Sachen(vorallem bei Achillessehne, aber auch bei einigen Frakturen) gleich 2 Verordnungen auszustellen. Eine als E-VO mit KG und dann gleich noch eine als F-VO mit MT als Heilmittel.
Das beides nicht auf einer VO stehen darf, ist mir schon klar. Wir haben solche skizzierten Fälle auch schon abgerechnet. Bis jetzt kam noch keine Klage der Kassen. Aber was heut noch i.O. scheint, kann bei einer Nachprüfung zu späterer Zeit einem ja gut genug sein um doch noch was zu kürzen.
So richtig steht in den Heilmittelrichtlinien ja auch nur, dass auf EINER Vo nur ein vorrangiges(bzw. optionales) Heilmittel stehen darf.
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physiox100 schrieb:
Ich wollt nochmal fragen, ob die parallele Verordnung zu einer Diagnose mit unterschiedlichen Heilmitteln denn nun erlaubt ist oder nicht.
Beispielfall:
Wir haben einen Patienten mit Achillessehnenruptur, dem hat der Arzt gleichmal 3 Rezepte(a.d.R., RF schon ausgeschöpft) ausgestellt:
1. KG
2. MT/US
3. KGB
Theorg jammert da auch überhaupt nicht rum wegen Terminüberscheidung.
Generell neigt der Arzt dazu bei solchen Sachen(vorallem bei Achillessehne, aber auch bei einigen Frakturen) gleich 2 Verordnungen auszustellen. Eine als E-VO mit KG und dann gleich noch eine als F-VO mit MT als Heilmittel.
Das beides nicht auf einer VO stehen darf, ist mir schon klar. Wir haben solche skizzierten Fälle auch schon abgerechnet. Bis jetzt kam noch keine Klage der Kassen. Aber was heut noch i.O. scheint, kann bei einer Nachprüfung zu späterer Zeit einem ja gut genug sein um doch noch was zu kürzen.
So richtig steht in den Heilmittelrichtlinien ja auch nur, dass auf EINER Vo nur ein vorrangiges(bzw. optionales) Heilmittel stehen darf.
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