Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
2. VO M50.1 HWS plus G55.1
Parallele Behandlungen für Verordnungen mit identischer Diagnose (Diagnosegruppe: WS, ICD-10 Codes: G55)
Parallele Behandlungen für Verordnungen mit identischer Diagnose sind nur zulässig, wenn auf den Verordnungen unterschiedliche Lokalisationen für die Diagnose angegeben wurden- sagt mein Programm!
M.E liegen 2 Regelfälle vor, mit unterschiedlicher Lokalisation, ist das Korrekt? Die Dopplung im 2. ICD kann ich ignorieren? Dürften also parallel behandelt werden?
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Es gibt keine Regelung, welcher ICD-10-Code vorrangig Gültigkeit hat.
Ich würde auf Nummer sicher gehen und die VOs nacheinander abarbeiten. Notfalls muss eine VO eben neu ausgestellt werden.
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johannes687 schrieb:
Geht meines Erachtens nach nicht. Ein ICD-10-Code ist auf beides VOs identisch, somit dürfte es ein Verordnungsfall sein, auch wenn der andere ICD-10-Code ein anderer ist.
Es gibt keine Regelung, welcher ICD-10-Code vorrangig Gültigkeit hat.
Ich würde auf Nummer sicher gehen und die VOs nacheinander abarbeiten. Notfalls muss eine VO eben neu ausgestellt werden.
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trini schrieb:
Es liegen 2 VO vor: 1. VO M51.1 LWS plus G55.1
2. VO M50.1 HWS plus G55.1
Parallele Behandlungen für Verordnungen mit identischer Diagnose (Diagnosegruppe: WS, ICD-10 Codes: G55)
Parallele Behandlungen für Verordnungen mit identischer Diagnose sind nur zulässig, wenn auf den Verordnungen unterschiedliche Lokalisationen für die Diagnose angegeben wurden- sagt mein Programm!
M.E liegen 2 Regelfälle vor, mit unterschiedlicher Lokalisation, ist das Korrekt? Die Dopplung im 2. ICD kann ich ignorieren? Dürften also parallel behandelt werden?
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Richie28 schrieb:
Ich würde es dem Patienten zur Änderung wieder mitgeben. Einmal die 55.1 streichen lassen.
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