• Auf der Suche nach einer neuen
beruflichen Herausforderung mit
Gestalltungsspielraum?
• Du übernimmst gern
Verantwortung und behältst den
Überblick?
• Du hast bereits
Führungserfahrung oder bist bereit
diese Dir anzueignen?
Dann hast Du schon 3 gute Gründe
bei uns durchzustarten – wir
suchen genau Dich!
Wir freuen uns auf Dich.
Wir sind ein familiär geführtes
Unternehmen mit ca. 25 Mitarbeitern
an zwei Praxisstandorten. Neben
einem modernen Arbeitsumfeld mit
flacher ...
beruflichen Herausforderung mit
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Heute kam eine Absetzung von eben jener Kasse, weil adR nicht im Vorwege genehmigt wurde.
Das Rezept ist allerdings eine EV, 6×MT. Einzig die Kreuzchen sind etwas nach unten verrutscht, sodass man mit viel bösem Willen ein adR lesen könnte, es aber aus dem Kontext des Gesamtrezeptes nicht logisch wäre.
Nun meine Frage. ....ist dieses Rezept heilbar? (D.h. Duplikat usw )
Ich wünsche allen noch ein schönes Wochenende!
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Haha schrieb:
Moin Moin
Heute kam eine Absetzung von eben jener Kasse, weil adR nicht im Vorwege genehmigt wurde.
Das Rezept ist allerdings eine EV, 6×MT. Einzig die Kreuzchen sind etwas nach unten verrutscht, sodass man mit viel bösem Willen ein adR lesen könnte, es aber aus dem Kontext des Gesamtrezeptes nicht logisch wäre.
Nun meine Frage. ....ist dieses Rezept heilbar? (D.h. Duplikat usw )
Ich wünsche allen noch ein schönes Wochenende!
Wenn es doch ein VadR ist, ist die Novitas eine der wenigen Kassen, die tatsächlich vorab "gefragt" werden wollen, so dass es korrekt ist, dass eine VadR nicht bezahlt wird. Sofern sie dir die Verordnung nicht zurückgeschickt haben, wäre dies nicht heilbar. Ansonsten den Arzt um Korrektur bitten und nochmal versuchen.
Gruß
Nora
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Das Kreuz ist definitiv "verrutscht " und nachweislich eine Erstverordnung
D.h. für uns jetzt Duplikat anfordern und nochmals einreichen? (Bin nicht die PI will nur helfen. ...)
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Haha schrieb:
Ok vielen Dank!
Das Kreuz ist definitiv "verrutscht " und nachweislich eine Erstverordnung
D.h. für uns jetzt Duplikat anfordern und nochmals einreichen? (Bin nicht die PI will nur helfen. ...)
Ok vielen Dank!
Das Kreuz ist definitiv "verrutscht " und nachweislich eine Erstverordnung
D.h. für uns jetzt Duplikat anfordern und nochmals einreichen? (Bin nicht die PI will nur helfen. ...)
Nö, einfach einen Widerspruch formulieren + 40€ Verzugspauschale + X% Verzugszinsen.
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morpheus-06 schrieb:
Haha schrieb am 27.4.18 20:01:
Ok vielen Dank!
Das Kreuz ist definitiv "verrutscht " und nachweislich eine Erstverordnung
D.h. für uns jetzt Duplikat anfordern und nochmals einreichen? (Bin nicht die PI will nur helfen. ...)
Nö, einfach einen Widerspruch formulieren + 40€ Verzugspauschale + X% Verzugszinsen.
Ok vielen Dank!
Das Kreuz ist definitiv "verrutscht " und nachweislich eine Erstverordnung
D.h. für uns jetzt Duplikat anfordern und nochmals einreichen? (Bin nicht die PI will nur helfen. ...)
Nö, einfach einen Widerspruch formulieren + 40€ Verzugspauschale + X% Verzugszinsen.
...und mit Versichertenkommunikation drohen: "Wir können Sie ausschließlich behandeln wenn Ihre VO absolut fehlerfrei ausgestellt ist." ;)
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Papa Alpaka schrieb:
morpheus-06 schrieb am 27.4.18 21:33:
Haha schrieb am 27.4.18 20:01:
Ok vielen Dank!
Das Kreuz ist definitiv "verrutscht " und nachweislich eine Erstverordnung
D.h. für uns jetzt Duplikat anfordern und nochmals einreichen? (Bin nicht die PI will nur helfen. ...)
Nö, einfach einen Widerspruch formulieren + 40€ Verzugspauschale + X% Verzugszinsen.
...und mit Versichertenkommunikation drohen: "Wir können Sie ausschließlich behandeln wenn Ihre VO absolut fehlerfrei ausgestellt ist." ;)
@Papa: das bedeutet, dass die Patienten mit eben so einem kleinen Fehler wieder mit vo zum Arzt geschickt werden und Behandlung verweigert wird?das wäre hier ca jeder 3. ......
Dies war allerdings die erste Absetzung deshalb
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Haha schrieb:
Vielen Dank für eure Antworten!
@Papa: das bedeutet, dass die Patienten mit eben so einem kleinen Fehler wieder mit vo zum Arzt geschickt werden und Behandlung verweigert wird?das wäre hier ca jeder 3. ......
Dies war allerdings die erste Absetzung deshalb
Ich bin ausführendes Organ und wenn die Novitas BKK möchte das der Arzt das Blatt gerade in den Drucker legen lässt kommuniziere ich das unter Berufung auf die Einschätzung als mangelbehaftete VO durch die GKV weiter. Sie können selbstverständlich versichert sein wo Sie möchten, dort wo Sie jetzt sind muss ich auf Anweisung Ihrer GKV die Behandlung unterlassen bis dieser Fehler behoben ist. Sorry, mir sind die Hände gebunden. "
Du ahnst nicht wie schnell eine Kasse spuren kann :)
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Papa Alpaka schrieb:
Ja. Wenn sich die GKV quer stellt warte ich nicht auf's Urteil sondern lasse das über die Kunden der GKV regeln.
Ich bin ausführendes Organ und wenn die Novitas BKK möchte das der Arzt das Blatt gerade in den Drucker legen lässt kommuniziere ich das unter Berufung auf die Einschätzung als mangelbehaftete VO durch die GKV weiter. Sie können selbstverständlich versichert sein wo Sie möchten, dort wo Sie jetzt sind muss ich auf Anweisung Ihrer GKV die Behandlung unterlassen bis dieser Fehler behoben ist. Sorry, mir sind die Hände gebunden. "
Du ahnst nicht wie schnell eine Kasse spuren kann :)
Vielleicht sollte man sich öfters lange Haare auf den Zähnen züchten......
Danke für die schnelle Antwort!
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Haha schrieb:
Hmm....du hast zweifellos recht.
Vielleicht sollte man sich öfters lange Haare auf den Zähnen züchten......
Danke für die schnelle Antwort!
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Nora Weber schrieb:
Wenn "die Kreuzchen [...] etwas nach untern verrutscht" sind - also nicht nur das eine fragliche - dann gibt es einen klaren Widerspruch gegen die Absetzung plus Verzugspauschale.
Wenn es doch ein VadR ist, ist die Novitas eine der wenigen Kassen, die tatsächlich vorab "gefragt" werden wollen, so dass es korrekt ist, dass eine VadR nicht bezahlt wird. Sofern sie dir die Verordnung nicht zurückgeschickt haben, wäre dies nicht heilbar. Ansonsten den Arzt um Korrektur bitten und nochmal versuchen.
Gruß
Nora
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