Sie wollen mit einem dynamischen
und innovativen Team aktiv an der
Gesundheit der Menschen arbeiten
und dabei eigene Ideen und
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Das SRC Sport-und Reha-Centrum
setzt auf die Zusammenarbeit von
erstklassig ausgebildeten
Physiotherapeuten,
Sportwissenschaftlern, Medizinern
und Gesundheitsmanagern und sind
davon überzeugt die Gesundheit der
Menschen aktiv zu verbessern.
Unsere Schwerpunkte liegen im
unfallchirurgischen-/orthopädischen
und s...
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Ich bekomme in den letzten Wochen auffallend viele Absetzungen über NOVENTI/azh.
Auf Überprüfung unserer meist korrekten Abrechnungen und daraufhin höfliche Nachfrage bei den Abrechnungsdienstleistern der GKVen resp. bei den Kassen resultieren die Absetzungen aus Eingabefehlern und falscher digitaler Datenübermittlung der NOVENTI/azh. Insofern sind die GKVen nicht wg. verzögerter Zahlung zu belangen.
U. A. lehnte eine GK zu Recht eine Wiedereinreichung wg. Verjährung ab, NOVENTI/azh hatte die Sache mehr als ein Jahr nach unserer Einreichung nicht bearbeitet. Die Rechnung, die ich daraufhin der NOVENTI/azh stellte, wurde bisher weder kommentiert, bezahlt noch abgewiesen.
Ich habe zum 01.07. den Abrechnungsdienst gewechselt und werde die Rückläufe über meinen neuen Vertragspartner abrechnen. Wenn ihr NOVENTI/azh-Kunden seid, prüft eure Absetzungen entsprechend, meine telefonischen Rückfragen bei GKVen und deren Abrechnern wurden immer höflich, freundlich und zuverlässig beantwortet.
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ali schrieb:
@nele69 Hab bei denen auch gekündigt, allerdings haben sie mir alle noventibedingten Absetzungen noch nachgezahlt. Telefonisch nachhaken lohnt sich!
Wahrscheinlich war dies Absicht von Noventi, da ich im November gekündigt habe, und ich erst nach der Kündigung, diese Verordnung eingeschickt habe.
Bei Noventi bin ich seit 30.06.2024 raus.
Schöne Grüße
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Fretl schrieb:
Ich hatte auch vor kurzem eine Heilmittelverordnung, die zu lange bei Noventi bearbeitet wurde, danach waren 9 Monate abgelaufen. Auch ein Anruf bei der KK hat nichts genützt. Im Gegenteil, die Dame am Telefon hat sich gefreut, dass die Verordnung 3 Tage zu spät eingegangen ist.
Wahrscheinlich war dies Absicht von Noventi, da ich im November gekündigt habe, und ich erst nach der Kündigung, diese Verordnung eingeschickt habe.
Bei Noventi bin ich seit 30.06.2024 raus.
Schöne Grüße
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ali schrieb:
@Fretl Das ist bei denen keine Absicht, sondern schlicht Schlamperei. Meine letzten Abrechnungen waren O.K., davor (so bis Mitte letzten Jahres) wurden z.T. Absetzungen erst nach Monaten weitergeleitet...
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susanne997 schrieb:
Das geht uns genauso...ich habe auch gekündigt!
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ergo19 schrieb:
Rückläufer über neues RZ ist nicht möglich da der Datensatz von Noventi kommt, somit würde bei Zahlung auch Noventi das Geld bekommen, hat mir eine freundliche Dame bei DAVASO gesagt. Hatte auch Probleme wegen einer Verordnung die Noventi nicht einreichen wollte, habe glaub 5 mal widerspruch eingelegt. Danach ging es dann durch. Bin auch bei NOVENTI seit 30.06.2024 raus. Service gleich null. Ich habe seit 8 Wochen eine Antwort auf eine Fehlberechnung bekommen.
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Problem beschreiben
nele69 schrieb:
Zur Info:
Ich bekomme in den letzten Wochen auffallend viele Absetzungen über NOVENTI/azh.
Auf Überprüfung unserer meist korrekten Abrechnungen und daraufhin höfliche Nachfrage bei den Abrechnungsdienstleistern der GKVen resp. bei den Kassen resultieren die Absetzungen aus Eingabefehlern und falscher digitaler Datenübermittlung der NOVENTI/azh. Insofern sind die GKVen nicht wg. verzögerter Zahlung zu belangen.
U. A. lehnte eine GK zu Recht eine Wiedereinreichung wg. Verjährung ab, NOVENTI/azh hatte die Sache mehr als ein Jahr nach unserer Einreichung nicht bearbeitet. Die Rechnung, die ich daraufhin der NOVENTI/azh stellte, wurde bisher weder kommentiert, bezahlt noch abgewiesen.
Ich habe zum 01.07. den Abrechnungsdienst gewechselt und werde die Rückläufe über meinen neuen Vertragspartner abrechnen. Wenn ihr NOVENTI/azh-Kunden seid, prüft eure Absetzungen entsprechend, meine telefonischen Rückfragen bei GKVen und deren Abrechnern wurden immer höflich, freundlich und zuverlässig beantwortet.
Auch wir bekommen immer noch Absetzungen von Noventi obwohl wir schon ein 3/4 Jahr raus sind und die Absetzungen von Anfang 23 waren. Da ist ein Widerspruch nicht mehr möglich. Noventi hat die Absetzung einfach nicht weitergeleitet. Wenn nun wieder ein Brief von Noventi kommt, lege ich ihn inzwischen einfach zur Seite.
Vor der Kündigung hatten wir ca. 1 Jahr keinen MA telefonisch erreichen können. Auf Email kam keine Antwort. Auf Reklamation von uns wegen Absetzung kam einfach nichts. Deshalb schließlich die Kündigung.
Wir sind heil froh, den Schritt in die Selbstabrechnung gegangen zu sein. Seit wir selbst abrechnen, gab es noch "keine" Absetzung. Und obwohl wir alle Rezepte per Einschreiben aufgeben, sparen wir richtig viel Geld. Was wir am meisten sparen, sind aber unsere Nerven....
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Wenn ich jetzt eine Absetzung habe, dann weil ich nicht genau hingeschaut habe.
Bei Noventi wurden so viele Fehler gemacht, die ich dann immer anmahnen musste.
Viel zu anstrengend.
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Break schrieb:
Ich bin schon vor Jahren aus dem Grund der sich häufenden Absetzungen von Noventi in die Selbstabrechnung gewechselt. Und oh Wunder, die Absetzungen tendieren gegen 0.
Wenn ich jetzt eine Absetzung habe, dann weil ich nicht genau hingeschaut habe.
Bei Noventi wurden so viele Fehler gemacht, die ich dann immer anmahnen musste.
Viel zu anstrengend.
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nele69 schrieb:
Beiseite legen? Neee, das sehe ich nicht ein. Die Absetzungen, die nachweisbar von NOVENTI/azh verschlampt wurden, stelle ich zzgl. Verzugszinsen, -pauschale und Bearbeitungsgebühr in Rechnung und übergebe die im Falle der Ignoranz und Nichtzahlung an die Inkassostelle meiner RechtsschutzVS oder zwecks Forderungseinzug einem Rechtsanwalt. Würde dann teuer für NOVENTI.
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von Anne schrieb:
@nele69 darauf bin ich noch nicht gekommen.... aber gut.
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li77 schrieb:
Ich hatte auch zu Ende Juni diesen Jahres gekündigt und Absetzungen (Teils noch von Januar 23 - richtige Frechheit) bekommen. Auf Bitte mir eine endgültige Abstimmung des Abrechnungskontos zu machen um endlich einen Schlussstrich unter AZH zu machen kam nur zurück "Das geht nicht, bis zu vier Jahre könnten noch Absetzungen nachkommen". Blöder Verein.
... diese Absetzungen macht aber nicht das Abrechnungszentrum. Von dort wird dir nur das Schreiben der Krankenkasse zugeschickt. Die GKV kann deine Abrechnung noch bis zu 4 Jahren im nachinein prüfen. Wird also später noch ein Fehler entdeckt, bekommst du die entsprechende Summe abgesetzt, also wird diese von der GKV von dir zurück gefordert!
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Evemarie Kaiser schrieb:
@li77
... diese Absetzungen macht aber nicht das Abrechnungszentrum. Von dort wird dir nur das Schreiben der Krankenkasse zugeschickt. Die GKV kann deine Abrechnung noch bis zu 4 Jahren im nachinein prüfen. Wird also später noch ein Fehler entdeckt, bekommst du die entsprechende Summe abgesetzt, also wird diese von der GKV von dir zurück gefordert!
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Problem beschreiben
von Anne schrieb:
Wir sind seit September 23 nicht mehr bei Noventi. Ich frage mich nur, warum nicht schon früher raus...
Auch wir bekommen immer noch Absetzungen von Noventi obwohl wir schon ein 3/4 Jahr raus sind und die Absetzungen von Anfang 23 waren. Da ist ein Widerspruch nicht mehr möglich. Noventi hat die Absetzung einfach nicht weitergeleitet. Wenn nun wieder ein Brief von Noventi kommt, lege ich ihn inzwischen einfach zur Seite.
Vor der Kündigung hatten wir ca. 1 Jahr keinen MA telefonisch erreichen können. Auf Email kam keine Antwort. Auf Reklamation von uns wegen Absetzung kam einfach nichts. Deshalb schließlich die Kündigung.
Wir sind heil froh, den Schritt in die Selbstabrechnung gegangen zu sein. Seit wir selbst abrechnen, gab es noch "keine" Absetzung. Und obwohl wir alle Rezepte per Einschreiben aufgeben, sparen wir richtig viel Geld. Was wir am meisten sparen, sind aber unsere Nerven....
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Und mache dich darauf gefasst, dass man dich früher oder später sehr energisch zum MLA auffordern wird.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Yep, kannst du ausnahmensweise machen, kostet dich aber 5 % Strafzahlung des Rezeptwertes. Und die Kasse ist dabei nicht mehr an den Zahlungsfristen gebunden.
Nach § 302 Absatz 1 SGB V sind die zugelassenen Leistungserbringer verpflichtet, den Krankenkassen die Abrechnungen im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln. Erfolgt die nicht maschinell verwertbare Datenübermittlung aus Gründen, die der zugelassene Leistungserbringer zu vertreten hat, werden die mit der Nacherfassung verbundenen Kosten den betroffenen zugelassenen Leistungserbringern durch eine pauschale Rechnungskürzung in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages in Rechnung gestellt (§ 303 Absatz 3 S. 2 SGB V).
Und mache dich darauf gefasst, dass man dich früher oder später sehr energisch zum MLA auffordern wird.
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Clearer schrieb:
Wahrscheinlich blöde Frage und habe diesbzgl. auch nicht in den BRV geschaut, aber kann ich ohne Eingabe der Rezepte in ein digitales System Rezepte mit den KK selbst abrechnen?
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