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• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
Aufträge
• Mit viel Abwechslung und
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• Mit der Möglichkeit mobil zu
arbeiten
• Mit hoher therapeutischer
Verantwortung
• Mit hoher Anerkennung und
Kommunikation auf Augenhöhe
Beschreibung Ihrer zukünftigen
Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
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Auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein KVNO Portal findet man die PDF "Nordrheinische Praxisbesonderheiten", auf der ICD-10 Codes nach chirurgisch-orthopädischen Eingriffen gelistet sind.
Unser Patient war in Folge Impingement an der Schulter operiert, 12 Behandlungen waren mit korrektem ICD-10 Code verordnet, die innerhalb der Frist von 2 Monaten nach OP abgegeben wurden. Laut dieser Liste der KVNO ist die Anzahl der Behandlungen innerhalb von 2 Monaten postoperativ nicht festgelegt.
Die gesetzliche KV, hier die TK, setzte 6 Behandlungen mit der Begründung ab, dass diese Codes sich NICHT in der offiziellen Diagnoseliste für langfristigen Heilmittelbedarf der KBV befänden (das stimmt), mein Widerspruch wurde mit gleichem Grund abgelehnt.
Heute morgen hatte ich ein sehr freundliches Telefonat mit der TK. Die Auskunft war, die "Nordrheinischen Praxisbesonderheiten" seien der TK nicht bekannt, insofern (nach bestem Wissen) nicht rechtsverbindlich. In Absprache mit der Mitarbeiterin habe ich erneut Widerspruch eingelegt und um Klärung mit den verantwortlichen Stellen gebeten.
Für sachbezogene Informationen wäre ich dankbar. Nele
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Was du auch daran erkennen kannst, dass zum Teil nur max. 6 Behandlungen als "Budgetfrei" enthalten sind. Das passt nicht zur LHB/BVB aus der bundesweit gültigen HMR.
Sie sind somit nicht Allgemeingültig und haben mit der offiziellen Liste der G-BA nichts zu tun. Daher kannst du dich darauf auch nicht berufen und ist die Absetzung rechtens. In Zukunft nur die LHB/BVB-Liste aus der HMR benutzen.
Im Übrigen nimmt auch unser Vertrag diesbezüglich ausschließlich Bezug auf der HMR. Die Nordrheinisches Besonderheiten werden dort nirgendwo erwähnt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@nele69 Die "Nordrheinische Praxisbesonderheiten" Link gibt es schon deutlich länger als die LHB/BVB-Liste (nämlich seit 2018). Diese Diagnosen betreffen ausschließlich die Wirtschaftlichkeitsprüfung für Ärzte der KV Nordrhein Link und haben für uns keine Relevanz.
Was du auch daran erkennen kannst, dass zum Teil nur max. 6 Behandlungen als "Budgetfrei" enthalten sind. Das passt nicht zur LHB/BVB aus der bundesweit gültigen HMR.
Sie sind somit nicht Allgemeingültig und haben mit der offiziellen Liste der G-BA nichts zu tun. Daher kannst du dich darauf auch nicht berufen und ist die Absetzung rechtens. In Zukunft nur die LHB/BVB-Liste aus der HMR benutzen.
Im Übrigen nimmt auch unser Vertrag diesbezüglich ausschließlich Bezug auf der HMR. Die Nordrheinisches Besonderheiten werden dort nirgendwo erwähnt.
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nele69 schrieb:
Danke Lars. jetzt bin ich schlauer und werde morgen die TK und den verordnenden Arzt anrufen und diesbezgl. informieren
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@nele69 Der Arzt kann bei diese Diagnose beliebig viele "normale" 6er Verordnungen in den 2 Monate ausstellen ohne, dass es sein (vermeintliches) Budget belastet. Das kannst du ihm sagen. Er darf es nur nicht als LHB/BVB-Verordnung nach der HMR ausstellen. Eigentlich hätte seine Software das auch gar nicht zulassen dürfen. 🤦
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nele69 schrieb:
Weiß jemand etwas zu diesem Thema?
Auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein KVNO Portal findet man die PDF "Nordrheinische Praxisbesonderheiten", auf der ICD-10 Codes nach chirurgisch-orthopädischen Eingriffen gelistet sind.
Unser Patient war in Folge Impingement an der Schulter operiert, 12 Behandlungen waren mit korrektem ICD-10 Code verordnet, die innerhalb der Frist von 2 Monaten nach OP abgegeben wurden. Laut dieser Liste der KVNO ist die Anzahl der Behandlungen innerhalb von 2 Monaten postoperativ nicht festgelegt.
Die gesetzliche KV, hier die TK, setzte 6 Behandlungen mit der Begründung ab, dass diese Codes sich NICHT in der offiziellen Diagnoseliste für langfristigen Heilmittelbedarf der KBV befänden (das stimmt), mein Widerspruch wurde mit gleichem Grund abgelehnt.
Heute morgen hatte ich ein sehr freundliches Telefonat mit der TK. Die Auskunft war, die "Nordrheinischen Praxisbesonderheiten" seien der TK nicht bekannt, insofern (nach bestem Wissen) nicht rechtsverbindlich. In Absprache mit der Mitarbeiterin habe ich erneut Widerspruch eingelegt und um Klärung mit den verantwortlichen Stellen gebeten.
Für sachbezogene Informationen wäre ich dankbar. Nele
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