Physiotherapeut (m/w/d) ab
01.01.2025 – Arbeite im 45min
Takt
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Werde Teil unseres
GESUND-Physiotherapieteams in einer
unserer modern ausgestatteten
Praxen. Für unseren Standort
Nymphenburg, suchen wir zum
01.01.2025 motivierte und
ergebnisorientierte
Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit.
Mit unserer klaren Philosophie
legen wir Wert auf Qualität und
nachhaltige Physiotherapie. Durch
unsere 45min Taktung erm...
01.01.2025 – Arbeite im 45min
Takt
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Praxen. Für unseren Standort
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01.01.2025 motivierte und
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Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit.
Mit unserer klaren Philosophie
legen wir Wert auf Qualität und
nachhaltige Physiotherapie. Durch
unsere 45min Taktung erm...
1 x Krankengymnastik .
Nun meldet mein Programm : " Die Frequenz der Termine entspricht nicht den empfohlenen 2 Terminen / Woche ."
Wird mir die Krankenkasse diese Rezept bezahlen ? :smile:
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Tarzan schrieb:
Habe hier eine Verordnung Ex1a ; Insertionstendopathie re. Hüfte .
1 x Krankengymnastik .
Nun meldet mein Programm : " Die Frequenz der Termine entspricht nicht den empfohlenen 2 Terminen / Woche ."
Wird mir die Krankenkasse diese Rezept bezahlen ? :smile:
Die Verordnung gibt dem Therapeuten eine Anweisung bezügl. der Frequenz, von der dieser nur nach Rücksprache mit dem Arzt abweichen darf.
Dein Programm meldet ersteres. Kein Problem. Kasse zahlt, wenn Du 1x wöchentl. behandelst.
[bearbeitet am 19.09.13 14:40]
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SGBV schrieb:
HMK gibt dem Arzt bezügl. der Frequenz Empfehlung, von der der Arzt abweichen kann.
Die Verordnung gibt dem Therapeuten eine Anweisung bezügl. der Frequenz, von der dieser nur nach Rücksprache mit dem Arzt abweichen darf.
Dein Programm meldet ersteres. Kein Problem. Kasse zahlt, wenn Du 1x wöchentl. behandelst.
[bearbeitet am 19.09.13 14:40]
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 19.09.13 15:08]
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...bei 1x Krankengymnastik kann man ja keine 2 Behandlungen in der Woche machen....
:clap: :sunglasses: :sunglasses: :clap:
Danke JürgenK
" Die Verordnung gibt dem Therapeuten eine Anweisung bezügl. der Frequenz, von der dieser nur nach Rücksprache mit dem Arzt abweichen darf.
"
Ich wollte ja erst anrufen aber .....
Die Rechnung an die Krankenkasse über 3,50€ ist schon raus
[bearbeitet am 19.09.13 15:29]
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Tarzan schrieb:
LOL
...bei 1x Krankengymnastik kann man ja keine 2 Behandlungen in der Woche machen....
:clap: :sunglasses: :sunglasses: :clap:
Danke JürgenK
" Die Verordnung gibt dem Therapeuten eine Anweisung bezügl. der Frequenz, von der dieser nur nach Rücksprache mit dem Arzt abweichen darf.
"
Ich wollte ja erst anrufen aber .....
Die Rechnung an die Krankenkasse über 3,50€ ist schon raus
[bearbeitet am 19.09.13 15:29]
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SGBV schrieb:
Uups, auf die Idee bin ich beim Lesen gar nicht gekommen - Freud'scher Fehler - sorry.
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rudibam schrieb:
Das wird von der KK auch gerne bezahlt.
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JürgenK schrieb:
:yum: ...bei 1x Krankengymnastik kann man ja keine 2 Behandlungen in der Woche machen....nur wenn Du der "barmherzige Samariter" bist und Dein "Helfersyndrom" austoben willst :sunglasses:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 19.09.13 15:08]
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