Wir suchen eine/n motivierte/n
Physiotherapeut*in , die/der in
Berlin-Köpenick ab Februar 2025
arbeiten und wohnen möchte.
Neben einer hellen, ruhigen
2-Zimmer Wohnung mit großer
Dachterrasse, erwarten Dich moderne
Praxisräume, ein gestandenes, gut
qualifiziertes und freundliches
Team, sowie eine gute Bezahlung und
flexible Arbeitszeiten.
Auch Berufsanfänger*innen sind
bei uns herzlich willkommen und
werden bei Fortbildungen finanziell
unterstützt.
Schickt Eure Bewerbung gerne an
a...
Physiotherapeut*in , die/der in
Berlin-Köpenick ab Februar 2025
arbeiten und wohnen möchte.
Neben einer hellen, ruhigen
2-Zimmer Wohnung mit großer
Dachterrasse, erwarten Dich moderne
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qualifiziertes und freundliches
Team, sowie eine gute Bezahlung und
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Auch Berufsanfänger*innen sind
bei uns herzlich willkommen und
werden bei Fortbildungen finanziell
unterstützt.
Schickt Eure Bewerbung gerne an
a...
1 x Krankengymnastik .
Nun meldet mein Programm : " Die Frequenz der Termine entspricht nicht den empfohlenen 2 Terminen / Woche ."
Wird mir die Krankenkasse diese Rezept bezahlen ? :smile:
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Tarzan schrieb:
Habe hier eine Verordnung Ex1a ; Insertionstendopathie re. Hüfte .
1 x Krankengymnastik .
Nun meldet mein Programm : " Die Frequenz der Termine entspricht nicht den empfohlenen 2 Terminen / Woche ."
Wird mir die Krankenkasse diese Rezept bezahlen ? :smile:
Die Verordnung gibt dem Therapeuten eine Anweisung bezügl. der Frequenz, von der dieser nur nach Rücksprache mit dem Arzt abweichen darf.
Dein Programm meldet ersteres. Kein Problem. Kasse zahlt, wenn Du 1x wöchentl. behandelst.
[bearbeitet am 19.09.13 14:40]
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SGBV schrieb:
HMK gibt dem Arzt bezügl. der Frequenz Empfehlung, von der der Arzt abweichen kann.
Die Verordnung gibt dem Therapeuten eine Anweisung bezügl. der Frequenz, von der dieser nur nach Rücksprache mit dem Arzt abweichen darf.
Dein Programm meldet ersteres. Kein Problem. Kasse zahlt, wenn Du 1x wöchentl. behandelst.
[bearbeitet am 19.09.13 14:40]
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 19.09.13 15:08]
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...bei 1x Krankengymnastik kann man ja keine 2 Behandlungen in der Woche machen....
:clap: :sunglasses: :sunglasses: :clap:
Danke JürgenK
" Die Verordnung gibt dem Therapeuten eine Anweisung bezügl. der Frequenz, von der dieser nur nach Rücksprache mit dem Arzt abweichen darf.
"
Ich wollte ja erst anrufen aber .....
Die Rechnung an die Krankenkasse über 3,50€ ist schon raus
[bearbeitet am 19.09.13 15:29]
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Tarzan schrieb:
LOL
...bei 1x Krankengymnastik kann man ja keine 2 Behandlungen in der Woche machen....
:clap: :sunglasses: :sunglasses: :clap:
Danke JürgenK
" Die Verordnung gibt dem Therapeuten eine Anweisung bezügl. der Frequenz, von der dieser nur nach Rücksprache mit dem Arzt abweichen darf.
"
Ich wollte ja erst anrufen aber .....
Die Rechnung an die Krankenkasse über 3,50€ ist schon raus
[bearbeitet am 19.09.13 15:29]
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SGBV schrieb:
Uups, auf die Idee bin ich beim Lesen gar nicht gekommen - Freud'scher Fehler - sorry.
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rudibam schrieb:
Das wird von der KK auch gerne bezahlt.
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JürgenK schrieb:
:yum: ...bei 1x Krankengymnastik kann man ja keine 2 Behandlungen in der Woche machen....nur wenn Du der "barmherzige Samariter" bist und Dein "Helfersyndrom" austoben willst :sunglasses:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 19.09.13 15:08]
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