Wir suchen einen engagierten
Physiotherapeuten (m/w/d) zur
Verstärkung unseres Teams!
Was wir bieten:
- Ein attraktives Gehalt von bis zu
4200€ und ein Deutschlandticket
- Ein tolles Arbeitsklima in einem
freundlichen und unterstützenden
Team
- Unterstützung bei Fortbildungen,
um Ihre berufliche Entwicklung zu
fördern
- Ganztägiger Empfang, der Ihnen
den Arbeitsalltag erleichtert
Wenn Sie Interesse haben, Teil
unseres Teams zu werden, melden Sie
sich einfach unter:
???? 0177 ...
Physiotherapeuten (m/w/d) zur
Verstärkung unseres Teams!
Was wir bieten:
- Ein attraktives Gehalt von bis zu
4200€ und ein Deutschlandticket
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Team
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um Ihre berufliche Entwicklung zu
fördern
- Ganztägiger Empfang, der Ihnen
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???? 0177 ...
1 x Krankengymnastik .
Nun meldet mein Programm : " Die Frequenz der Termine entspricht nicht den empfohlenen 2 Terminen / Woche ."
Wird mir die Krankenkasse diese Rezept bezahlen ? :smile:
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Tarzan schrieb:
Habe hier eine Verordnung Ex1a ; Insertionstendopathie re. Hüfte .
1 x Krankengymnastik .
Nun meldet mein Programm : " Die Frequenz der Termine entspricht nicht den empfohlenen 2 Terminen / Woche ."
Wird mir die Krankenkasse diese Rezept bezahlen ? :smile:
Die Verordnung gibt dem Therapeuten eine Anweisung bezügl. der Frequenz, von der dieser nur nach Rücksprache mit dem Arzt abweichen darf.
Dein Programm meldet ersteres. Kein Problem. Kasse zahlt, wenn Du 1x wöchentl. behandelst.
[bearbeitet am 19.09.13 14:40]
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SGBV schrieb:
HMK gibt dem Arzt bezügl. der Frequenz Empfehlung, von der der Arzt abweichen kann.
Die Verordnung gibt dem Therapeuten eine Anweisung bezügl. der Frequenz, von der dieser nur nach Rücksprache mit dem Arzt abweichen darf.
Dein Programm meldet ersteres. Kein Problem. Kasse zahlt, wenn Du 1x wöchentl. behandelst.
[bearbeitet am 19.09.13 14:40]
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 19.09.13 15:08]
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...bei 1x Krankengymnastik kann man ja keine 2 Behandlungen in der Woche machen....
:clap: :sunglasses: :sunglasses: :clap:
Danke JürgenK
" Die Verordnung gibt dem Therapeuten eine Anweisung bezügl. der Frequenz, von der dieser nur nach Rücksprache mit dem Arzt abweichen darf.
"
Ich wollte ja erst anrufen aber .....
Die Rechnung an die Krankenkasse über 3,50€ ist schon raus
[bearbeitet am 19.09.13 15:29]
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Tarzan schrieb:
LOL
...bei 1x Krankengymnastik kann man ja keine 2 Behandlungen in der Woche machen....
:clap: :sunglasses: :sunglasses: :clap:
Danke JürgenK
" Die Verordnung gibt dem Therapeuten eine Anweisung bezügl. der Frequenz, von der dieser nur nach Rücksprache mit dem Arzt abweichen darf.
"
Ich wollte ja erst anrufen aber .....
Die Rechnung an die Krankenkasse über 3,50€ ist schon raus
[bearbeitet am 19.09.13 15:29]
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SGBV schrieb:
Uups, auf die Idee bin ich beim Lesen gar nicht gekommen - Freud'scher Fehler - sorry.
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rudibam schrieb:
Das wird von der KK auch gerne bezahlt.
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JürgenK schrieb:
:yum: ...bei 1x Krankengymnastik kann man ja keine 2 Behandlungen in der Woche machen....nur wenn Du der "barmherzige Samariter" bist und Dein "Helfersyndrom" austoben willst :sunglasses:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 19.09.13 15:08]
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