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nach 56 Einheiten musste die letzte VO innerhalb des Regelfalls wegen Fristüberschreitung abgebrochen werden. Nun soll eine weitere VO ausgestellt werden. Läuft diese noch innerhalb d.R. oder bereits außerhalb d.R.? Nach 4 Einheiten ist die Gesamtmenge des Regelfalls ausgeschöpft. Hat jemand damit Erfahrung und kann mir helfen?
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logomost schrieb:
Hallo,
nach 56 Einheiten musste die letzte VO innerhalb des Regelfalls wegen Fristüberschreitung abgebrochen werden. Nun soll eine weitere VO ausgestellt werden. Läuft diese noch innerhalb d.R. oder bereits außerhalb d.R.? Nach 4 Einheiten ist die Gesamtmenge des Regelfalls ausgeschöpft. Hat jemand damit Erfahrung und kann mir helfen?
So habe ich es zumindest immer von meinen früheren Arbeitsstellen gesagt bekommen und es erscheint mir auch irgendwie logisch.
Schöne Vorweihnachtszeit
nubes88
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Entweder es wird das Rezept nach Erreichen der max. Anzahl des Regelfalls abgebrochen oder sofort eine VO adR ausgestellt.
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Wonderwoman schrieb:
Für die Ausschöpfung des Regelfalls kommt es nicht drauf an was der Arzt verschreibt, sondern was der Heilmittelerbringer an Behandlungseinheiten abgibt.
Entweder es wird das Rezept nach Erreichen der max. Anzahl des Regelfalls abgebrochen oder sofort eine VO adR ausgestellt.
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logomost schrieb:
Vielen Dank für eure Antworten! Dann werde ich den Arzt darauf hinweisen, dass die nächste VO a.d.R. ausgestellt werden muss. LG!
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Wonderwoman schrieb:
oder 12 Wochen warten... dann geht der Regelfall von vorne los :wink:
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Nubes88 schrieb:
Also meines Wissens nach, muss danach ein Rezept a.d.R ausgestellt werden. Die 4 Einheiten verfallen rechnerisch einfach, denn der Arzt hatte ja eine 10er VO ausgestellt und somit den Regelfall ausgeschöpft. Ob du die Einheiten nun geleistet hast und in Rechnung gestellt hast oder nicht, zählt hier nicht.
So habe ich es zumindest immer von meinen früheren Arbeitsstellen gesagt bekommen und es erscheint mir auch irgendwie logisch.
Schöne Vorweihnachtszeit
nubes88
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Shakespeare schrieb:
Gem. Fragen/Antwortenkatalog der Kassen (siehe auch Infothek), kann hier auch wenn es noch einige Regefallbehandlungen auf der VO gäbe, eine VO a.d.R. ausgestellt werden. Wird eine Regelverordnung ausgestellt, dürfen nur die Behandlungen durchgeführt werden, die da noch möglich sind. Danach muss die VO abgerechnet werden auch wenn der Arzt mehr Behandlungen aufgeschrieben hat. Gruß S.
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