Der Verein MUTABOR – Beratung und
Behandlung nach Schlaganfall und
Schädel-Hirn-Verletzung e. V.
sucht zum 01.04.2025 (oder später)
eine*en Physiotherapeuten*in
(w/m/d) für die Therapeutische
Tagesstätte in Teilzeit mit 20
Wochenstunden (Montag, Mittwoch,
Freitag) vorerst befristet bis
31.12.2026.
MUTABOR ist ein gemeinnütziger
Verein, der Menschen nach einer
Erkrankung des zentralen
Nervensystems berät und behandelt.
In der Therapeutischen Tagesstätte
des Vereins sind Ergotherape...
Behandlung nach Schlaganfall und
Schädel-Hirn-Verletzung e. V.
sucht zum 01.04.2025 (oder später)
eine*en Physiotherapeuten*in
(w/m/d) für die Therapeutische
Tagesstätte in Teilzeit mit 20
Wochenstunden (Montag, Mittwoch,
Freitag) vorerst befristet bis
31.12.2026.
MUTABOR ist ein gemeinnütziger
Verein, der Menschen nach einer
Erkrankung des zentralen
Nervensystems berät und behandelt.
In der Therapeutischen Tagesstätte
des Vereins sind Ergotherape...
wie geht ihr mit Privatpatienten um die trotz mehrmaliger Telefonate und Emails nicht ihre Rechnungen zahlen?
VG und vielen Dank
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M83Axel schrieb:
Hallo,
wie geht ihr mit Privatpatienten um die trotz mehrmaliger Telefonate und Emails nicht ihre Rechnungen zahlen?
VG und vielen Dank
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M83Axel schrieb:
Eine einmalige Mahnung oder 2-3?
> Eine einmalige Mahnung oder 2-3?
>
eine einmalige Mahnung.
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Tempelritter schrieb:
M83Axel schrieb:
> Eine einmalige Mahnung oder 2-3?
>
eine einmalige Mahnung.
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Wonderwoman schrieb:
Und zwar mit Mahngebühr :wink:
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Tempelritter schrieb:
ich schicke eine Mahnung, kein Telefonat oder Sonstiges. Geht dann innerhalb der gesetzten Frist kein Geld ein, gebe ich die Sache an meinen Rechtsanwalt weiter. Das funktioniert bisher immer.
als ich früher noch impulsiv reagiert habe, kam es schon vor das auf der zweiten Mahnung außen auf dem Kuvert "Säumiger Zahler" drauf stand. Wusste das die dortige Briefträgern eine bekannte "Ratschen" war. Geld kam sehr schnell an. Nur es ist eben nicht erlaubt so was zu machen :smile:
Des weiteren würde dieser Patient nie wieder Termine bei uns bekommen
Am Dienstag hat eine neu Patientin einen 1Stunden Termin nicht eingehalten und auch nicht abgesagt. Darauf wurde Ausfallrechnung gestellt.
Gestern rief sie an und machte Terror, das sie krank war und es eben vergessen hätte und nicht drann denke die Rechnung von 80 Euro zu bezahlen. Nun wird eine Mahnung geschrieben (zwecks der Rechtsform) und dann ab zum Anwalt
[bearbeitet am 26.06.14 07:49]
[bearbeitet am 27.06.14 07:57]
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idefix- schrieb:
ab an den Anwalt.
als ich früher noch impulsiv reagiert habe, kam es schon vor das auf der zweiten Mahnung außen auf dem Kuvert "Säumiger Zahler" drauf stand. Wusste das die dortige Briefträgern eine bekannte "Ratschen" war. Geld kam sehr schnell an. Nur es ist eben nicht erlaubt so was zu machen :smile:
Des weiteren würde dieser Patient nie wieder Termine bei uns bekommen
Am Dienstag hat eine neu Patientin einen 1Stunden Termin nicht eingehalten und auch nicht abgesagt. Darauf wurde Ausfallrechnung gestellt.
Gestern rief sie an und machte Terror, das sie krank war und es eben vergessen hätte und nicht drann denke die Rechnung von 80 Euro zu bezahlen. Nun wird eine Mahnung geschrieben (zwecks der Rechtsform) und dann ab zum Anwalt
[bearbeitet am 26.06.14 07:49]
[bearbeitet am 27.06.14 07:57]
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M83Axel schrieb:
Die Anwaltskosten, die entstehen, muss ja dann der Patient übernehmen, oder?
Lediglich etwa 25 Euro Mahnantragsgebühr plus die Auslagen, die man für Porto in den online-Mahnbescheid einträgt.
Der Mahnbescheid wird dem Patienten amtlich zugestellt und wenn nicht innerhalb der dort angegebenen Frist gezahlt wird (incl. der Mahnbescheidskosten), wird vollstreckt.
Sollte der Patient allerdings Widerspruch einlegen, kommt es zum "streitigen Verfahren".
Doch nichts ist so gut nachweisbar, wie eine erfolgte Therapie...
Dank der massiven Dokumentationspflicht und der Verordnung.
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LogoMijo schrieb:
Zunächst entstehen bei einem gerichtlichen Mahnverfahren keine Anwaltskosten, denn ein Anwalt ist noch nicht notwendig.
Lediglich etwa 25 Euro Mahnantragsgebühr plus die Auslagen, die man für Porto in den online-Mahnbescheid einträgt.
Der Mahnbescheid wird dem Patienten amtlich zugestellt und wenn nicht innerhalb der dort angegebenen Frist gezahlt wird (incl. der Mahnbescheidskosten), wird vollstreckt.
Sollte der Patient allerdings Widerspruch einlegen, kommt es zum "streitigen Verfahren".
Doch nichts ist so gut nachweisbar, wie eine erfolgte Therapie...
Dank der massiven Dokumentationspflicht und der Verordnung.
> Die Anwaltskosten, die entstehen, muss ja dann der Patient
> übernehmen, oder?
>
Ja
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Tempelritter schrieb:
M83Axel schrieb:
> Die Anwaltskosten, die entstehen, muss ja dann der Patient
> übernehmen, oder?
>
Ja
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LogoMijo schrieb:
Nach Rechnung mit (im Behandlungsvertrag vereinbartem) Zahlungsziel 14 Tage (bis zum....), eine! Zahlungsaufforderung mit fünf Tagen Frist (bis zum...), danach online-Mahnbescheid über das zuständige Amtsgericht.
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