Renommierte Praxis für
Physiotherapie und Osteopathie
sucht einen Physiotherapeuten
(m/w/d) in Voll-oder Teilzeit zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Wir bieten Ihnen die Chance Ihre
fachlichen Qualifikationen in einer
modernen und hervorragend
organisierten Praxis zu erweitern
und Teil eines ambitionierten Teams
zu werden. Zu den hervorragenden
Rahmenbedingungen gehören u.a.
eine überdurchschnittliche
Bezahlung, 30/60-Minuten
Arbeitstakt, interne Fortbildungen,
Teammeetings und Fortbildungsz...
Physiotherapie und Osteopathie
sucht einen Physiotherapeuten
(m/w/d) in Voll-oder Teilzeit zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Wir bieten Ihnen die Chance Ihre
fachlichen Qualifikationen in einer
modernen und hervorragend
organisierten Praxis zu erweitern
und Teil eines ambitionierten Teams
zu werden. Zu den hervorragenden
Rahmenbedingungen gehören u.a.
eine überdurchschnittliche
Bezahlung, 30/60-Minuten
Arbeitstakt, interne Fortbildungen,
Teammeetings und Fortbildungsz...
wir sind uns unsicher: Rezept über 6x KMT+KG alles in einer Spalte plus 6x HL in anderer Spalte.
Wären das 3 Doppeltermine zu je HL+MA+KG oder muss genau spezifiziert werden, welches Heilmittel wie oft gemacht werden soll.
Kann man Doppeltermine machen, ohne dass es explizit vermerkt ist?
Danke für eure Antworten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Minza schrieb:
Hallo zusammen,
wir sind uns unsicher: Rezept über 6x KMT+KG alles in einer Spalte plus 6x HL in anderer Spalte.
Wären das 3 Doppeltermine zu je HL+MA+KG oder muss genau spezifiziert werden, welches Heilmittel wie oft gemacht werden soll.
Kann man Doppeltermine machen, ohne dass es explizit vermerkt ist?
Danke für eure Antworten.
Wenn Doppelbeh. , dann muss auch explizit "als Doppelbeh." draufstehen
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
J.H. schrieb:
Ich denke es gehen insgesamt! 6 primäre Einzeltherapien, also z. Beispiel 3x KMT u. 3x KG + ergänzendes Heilmittel 6x HL.
Wenn Doppelbeh. , dann muss auch explizit "als Doppelbeh." draufstehen
Dazu steht in der Heilmittel-Richtlinie in § 12 Abs. 2:
Die Anzahl der Behandlungseinheiten auf einer Verordnung darf auch bei einer Aufteilung auf mehrere vorrangige Heilmittel nicht überschritten werden (meist also insgesamt 6 Behandlungen). Eine Doppelbehandlung ist nur für ein einzelnes Heilmittel zulässig und muss explizit angegeben werden.
Heilmittel-Richtlinie § 12 Abs. 8:
Gruß
Nora
Gefällt mir
wie sollte die Aufteilung den laut VO erfolgen? Beispielsweise 3 x KG, 3 x MA plus 6 x HL?
MfG :smile:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ingo Friedrich schrieb:
Hallo Nora,
wie sollte die Aufteilung den laut VO erfolgen? Beispielsweise 3 x KG, 3 x MA plus 6 x HL?
MfG :smile:
Immer schön bei der Terminplanung aufpassen, was noch offen ist, wenn z.B. ein Termin abgesagt wurde. Wird anstrengend, hier keinen Fehler zu machen!
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Nora Weber schrieb:
Ja - oder 5x KG + 1x KMT + 6x HL, oder 4x KG + 2x KMT + 3x HL...
Immer schön bei der Terminplanung aufpassen, was noch offen ist, wenn z.B. ein Termin abgesagt wurde. Wird anstrengend, hier keinen Fehler zu machen!
Gruß
Nora
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Nora Weber schrieb:
Die Verordnung sollte korrigiert werden, da die Aufteilung der vorrangigen Heilmittel konkret angegeben werden muss.
Bei Maßnahmen der Physiotherapie und der Ergotherapie können die Verordnungseinheiten je Verordnung auf maximal drei unterschiedliche vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden [...]. Die Aufteilung der Verordnungseinheiten ist auf einem Verordnungsvordruck zu spezifizieren.
[...] In medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann dasselbe Heilmittel auch als zusammenhängende Behandlung (Doppelbehandlung) verordnet und erbracht werden. [...] Durch die Verordnung von Doppelbehandlungen erhöht sich die gemäß Heilmittel-Richtlinie zulässige Höchstmenge an Behandlungseinheiten je Verordnung sowie die orientierende Behandlungsmenge nicht. [...]
Dazu steht in der Heilmittel-Richtlinie in § 12 Abs. 2:
Die Anzahl der Behandlungseinheiten auf einer Verordnung darf auch bei einer Aufteilung auf mehrere vorrangige Heilmittel nicht überschritten werden (meist also insgesamt 6 Behandlungen). Eine Doppelbehandlung ist nur für ein einzelnes Heilmittel zulässig und muss explizit angegeben werden.
Heilmittel-Richtlinie § 12 Abs. 8:
Gruß
Nora
Gefällt mir
Hier liegt ja keine "bunte Verordnung" mit mehreren vorrangigen Heilmitteln vor, sondern eben die "standardisierte Heilmittelkombination" - üblicherweise mit D1 abgekürzt.
Oder wo liegt das Problem deiner Frage?
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Nora Weber schrieb:
Das ist relativ leicht: du darfst nun die Heilmittel Manuelle Therapie und Ultraschall und Elektrotherapie an jeweils einem Behandlungstag abgeben - sofern du für alles eine Zulassung hast (ansonsten gar nichts davon).
Hier liegt ja keine "bunte Verordnung" mit mehreren vorrangigen Heilmitteln vor, sondern eben die "standardisierte Heilmittelkombination" - üblicherweise mit D1 abgekürzt.
Oder wo liegt das Problem deiner Frage?
Gruß
Nora
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Kristina Götze-Czechowski schrieb:
Bitte helft mir bitte, habe eine Verordnung mit 6x standardisierte Heilmittelkombi (MT,WT US,ET),was darf ich denn nun machen?Gruß Kristina
Mein Profilbild bearbeiten