Goldene Hände gesucht!
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interne und externe
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Qualifikation
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UrbanSportsclub A...
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die Abkürzungen KG und MLD benutzt !
Obwohl im Heilmittelkatalog so angegeben.
Die Praxis hat jetzt Stempel angeschafft: >KRANKENGYMNASTIK< und >MEDIZINISCHE LYMPHDRAINAGE<.
Ich sag ja: es geht immer noch ein bisschen schlimmer und absurder.
Zechpreller!
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hermi schrieb:
Erste Absetzungen gibt es nach Auskunft meiner Kooperationspraxis, wenn man
die Abkürzungen KG und MLD benutzt !
Obwohl im Heilmittelkatalog so angegeben.
Die Praxis hat jetzt Stempel angeschafft: >KRANKENGYMNASTIK< und >MEDIZINISCHE LYMPHDRAINAGE<.
Ich sag ja: es geht immer noch ein bisschen schlimmer und absurder.
Zechpreller!
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Neuling schrieb:
was ist mit BINDEGEWEBSMASSAGE plus ULTRASCHALL?
Alles ausschreiben?
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Papa Alpaka schrieb:
Nicht lang fackeln, ab zum BVA. Und den Stempel auf Manuelle LD umschnitzen ;)
Wenn ja, DAK Zentrale Hamburg Produktmanagement Heilmittel in Kenntnis setzen. BVA anschreiben wie Papa Alpaka geschrieben hatte.
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Tempelritter schrieb:
Syntela?
Wenn ja, DAK Zentrale Hamburg Produktmanagement Heilmittel in Kenntnis setzen. BVA anschreiben wie Papa Alpaka geschrieben hatte.
Erste Absetzungen gibt es nach Auskunft meiner Kooperationspraxis, wenn man
die Abkürzungen KG und MLD benutzt !
Obwohl im Heilmittelkatalog so angegeben.
Die Praxis hat jetzt Stempel angeschafft: >KRANKENGYMNASTIK< und >MEDIZINISCHE LYMPHDRAINAGE<.
Ich sag ja: es geht immer noch ein bisschen schlimmer und absurder.
Zechpreller!
Welche Kasse?
Widerspruch + Verzugszinsen + Verzugspauschale!
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ali schrieb:
Bitte sowas nur mit Konkreter Kassenangabe posten....
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Eberhard schrieb:
Auf unseren Rezepten und meine Frau bekommrt jetzt selbst welche, stehen schon seit Jahr und Tag diese genannte Abkürzungen.
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morpheus-06 schrieb:
hermi schrieb am 22.11.16 12:45:
Erste Absetzungen gibt es nach Auskunft meiner Kooperationspraxis, wenn man
die Abkürzungen KG und MLD benutzt !
Obwohl im Heilmittelkatalog so angegeben.
Die Praxis hat jetzt Stempel angeschafft: >KRANKENGYMNASTIK< und >MEDIZINISCHE LYMPHDRAINAGE<.
Ich sag ja: es geht immer noch ein bisschen schlimmer und absurder.
Zechpreller!
Welche Kasse?
Widerspruch + Verzugszinsen + Verzugspauschale!
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idefix- schrieb:
auf unseren Rezepten steht drauf KG, ML3, ML4 noch nie beanstandet worden
MfG
JürgenK
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Um das klarzustellen: die allermeisten AOK-Rahmenverträge enthalten eine, und die ist ausnahmsweise mal eine sinnvolle, das alle AOK nach den Abmachungen des lokal gültigen AOK-RVs zu behandeln und abzurechnen sind. Das ist in aller Regel günstiger als 16 in Details unterschiedliche RV kennen zu müssen :)
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Papa Alpaka schrieb:
...ich schreib jetzt nicht von Facebook, Syntela oder Fehlinformationen. Denkt euch einfach ein paar Tassen, einen Schrank und eine ausgewachsene Inventurdifferenz :)
Um das klarzustellen: die allermeisten AOK-Rahmenverträge enthalten eine, und die ist ausnahmsweise mal eine sinnvolle, das alle AOK nach den Abmachungen des lokal gültigen AOK-RVs zu behandeln und abzurechnen sind. Das ist in aller Regel günstiger als 16 in Details unterschiedliche RV kennen zu müssen :)
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therapeutin schrieb:
schreibe immer die Abrechnungsnummer und die Abkürzung rauf (21201 MT z.B.),noch nie eine Absetzung gehabt :unamused:
Was meint ihr?
Einklagen oder vom Arzt ändern lassen?
Ich meine, "Morpheus" hätte dazu auch einmal schriftlich etwas von der AOK BW bekommen...
Vielen Dank für Eure Rückmeldung...
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Arminia schrieb:
In diesem Zusammenhang habe ich auch eine Absetzung bei der AOK RP, die eine Verordnung außerhalb des Regelfalls nach LY1a nicht anerkennen wollen...Sie verweisen auf den Frage Antwort Katalog des GKV Spitzenverbandes, wo dies so drin steht... Ist dieser Katalog rechtlich verbindlich? Im Heilmittel Katalog steht dazu nichts drin....
Was meint ihr?
Einklagen oder vom Arzt ändern lassen?
Ich meine, "Morpheus" hätte dazu auch einmal schriftlich etwas von der AOK BW bekommen...
Vielen Dank für Eure Rückmeldung...
PS
auf die schnelle finde ich das im Frage Antwort Katalog des GKV Spitzenverbandes nicht.
Verbindlich ist nur die Checkliste als Anlage im VdEK Rahmenvertrag.
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Tempelritter schrieb:
Verbindlich ist das nicht, in den HMR ist der Wechsel nicht zwingend vorgegeben. Ich habe mich hier auch schon erfolgreichen gegen die Absetzung gewehrt.
PS
auf die schnelle finde ich das im Frage Antwort Katalog des GKV Spitzenverbandes nicht.
Verbindlich ist nur die Checkliste als Anlage im VdEK Rahmenvertrag.
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JürgenK schrieb:
....das ist ja noch garnichts: Syntella meint, wenn eine Praxis z.B. in Hessen liegt (zugelassen zur GKV), könnte man keine VO eines Patis, der bei der AOK Bayern versichert ist, nicht abrechen_ Wir hätten mit denen keine Verträge...so vorige Woche in facebook gepostet...
MfG
JürgenK
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