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Hab mich schon gefreut, das dies nun nicht mehr gibt
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Wonderwoman schrieb:
Du kannst halt nicht willkürlich unterbrechen, sondern mit den genannten Gründen. Vorher wurde die VO dann statt nach 14 Tagen nach 28 Tagen (oder so) ungültig. DAS ist jetzt weggefallen.
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idefix- schrieb:
@Wonderwoman Dann geht es weiter wie bisher, 14 Tage wie die KK es zulassen und dann max. noch 5 weitere Tage, anschließend haben und werden wir die Rezepte weiterhin abbrechen. Da es ja im Ermessen des Leistungserbringers ist, wie lange er eine Unterbrechung medizinisch rechtfertigen kann. Das hat mir mal so ein Sofa der AOK mitgeteilt. Sie müssen NUR 14 Tage anerkennen.
Die drei Monate beginnen ab dem Datum des ersten Behandlungstages.
So wurde es, wenn ich mich richtig erinnere, auch im letzten Webinar der Verbände erklärt. 🤔
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Lamaca schrieb:
Ich habe es anders verstanden 🤔. Ohne Angabe eines Grunds darf die Verordnung bis zu 14 Tage unterbrochen werden. Danach muss ein Grund angegeben werden. Eine genaue Angabe, wie lange die Unterbrechung maximal dauern darf , habe ich nicht gesehen. Insgesamt muss zB eine 6er Verordnung in drei Monaten abgearbeitet werden. Also darf im Prinzip lange unterbrochen werden, solange die drei Monate eingehalten werden.
Die drei Monate beginnen ab dem Datum des ersten Behandlungstages.
So wurde es, wenn ich mich richtig erinnere, auch im letzten Webinar der Verbände erklärt. 🤔
"Fehlen die Kürzel („F“, „K“ und „T“), führt dies innerhalb
der Laufzeit der Verordnung gemäß § 7 Absatz 3a nicht
zu einer Absetzung oder zu einer Korrekturanforderung. "
Das würde ja bedeuten das es keine Auswirkungen hat wenn nichts angegeben ist.
Für mich heisst das es darf nur aus genannten Gründen länger als 14 Tage unterbrochen werden. Ob es auf der Verordnung angegeben ist oder nicht spielt aber keine Rolle.
Oder sehe ich das falsch?
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JBB schrieb:
In der Anlage 3a unter Punkt 5 o steht folgendes:
"Fehlen die Kürzel („F“, „K“ und „T“), führt dies innerhalb
der Laufzeit der Verordnung gemäß § 7 Absatz 3a nicht
zu einer Absetzung oder zu einer Korrekturanforderung. "
Das würde ja bedeuten das es keine Auswirkungen hat wenn nichts angegeben ist.
Für mich heisst das es darf nur aus genannten Gründen länger als 14 Tage unterbrochen werden. Ob es auf der Verordnung angegeben ist oder nicht spielt aber keine Rolle.
Oder sehe ich das falsch?
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idefix- schrieb:
Hallo Kollegen, entgegen einiger Mitteilung hier im Forum bleibt die 14 tägige Unterbrechungsfrist doch bestehen. Siehe §7 3a
Hab mich schon gefreut, das dies nun nicht mehr gibt
Hatte mich auch schon zu früh gefreut face_with_rolling_eyes
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Shia schrieb:
Ja leider
Hatte mich auch schon zu früh gefreut face_with_rolling_eyes
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kroetzi schrieb:
Es gibt ja auch therapeutisch gesehen nicht viel Sinn eine Behandlungsserie ewig hinzuziehen. Und die Patienten gewöhnen sich solche laxe Vorgehensweise nur alzugerne an. Stichwort: Friseur, Enkel., Kaffeeklatsch....
Bis 30.9.21 halte ich mich erstmal noch da dran.
Danach bis 14 Tage ohne Begründung, länger als 14 Tage bei Bedarf mit altbekannten kürzeln. 3 Monatsfrist beachten.
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Dway schrieb:
Bis 30.9.21 halte ich mich erstmal noch da dran.
Danach bis 14 Tage ohne Begründung, länger als 14 Tage bei Bedarf mit altbekannten kürzeln. 3 Monatsfrist beachten.
darf ich fragen, welche die Kürzel sind? Rechne erst seit kurzem selbst ab..
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therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung (T)
Krankheit des Patienten bzw. des Therapeuten (K)
Ferien/Urlaub des Patienten bzw. des Therapeuten (F)
Siehe dazu auch § 7 Abs. 3a der Rahmenvereinbarung
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W. Stangner schrieb:
T, K und F stehen für
therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung (T)
Krankheit des Patienten bzw. des Therapeuten (K)
Ferien/Urlaub des Patienten bzw. des Therapeuten (F)
Siehe dazu auch § 7 Abs. 3a der Rahmenvereinbarung
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idefix- schrieb:
Hab mir nen Stempel machen lassen, Drauf steht "Therapeut/ Patient in Urlaub / krank" das nicht passende wird einfach durchgestrichen fertig. Funktioniert so seit 1,5 Jahren ohne Beanstandung
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Wonderwoman schrieb:
@idefix- Wieso so umständlich? K/F am Termin auf dem Unterschriftenblatt reicht vollkommen.
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Casus schrieb:
@Wonderwoman neben den Termin? Nein, oder? Schon ganz unten mit Unterschrift?
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Wonderwoman schrieb:
@Casus Direkt neben dem Termin. Oder willst Du bei 3 Unterbrechungen unten alles auflisten, was eigentlich oben schon steht und 3x unterschreiben?
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Casus schrieb:
naja. ich dachte halt mit Sternchen markieren, wo die Unterbrechung stattgefunden hat und dann unten notieren, was los war.
wenn natürlich irgendwas absonderliches stattgefunden hat, dann schreibe ich es auch unten rein. aber für die standard-abwesenheiten, kannst du dir die arbeit sparen
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Alex Moro schrieb:
@Casus die kasse/ARZ sieht ohnehin, dass da eine pause war. da recht es wirklich als begründung hinter dem jeweiligen termin K oder F zu schreiben.
wenn natürlich irgendwas absonderliches stattgefunden hat, dann schreibe ich es auch unten rein. aber für die standard-abwesenheiten, kannst du dir die arbeit sparen
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Wonderwoman schrieb:
@Alex Moro "Absonderliches" wird nicht anerkannt. Es gibt nur die spezifizierten Kürzel und der Grund dafür ist eindeutig.
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Casus schrieb:
Hey Leute,
darf ich fragen, welche die Kürzel sind? Rechne erst seit kurzem selbst ab..
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