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Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
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hochwertige Therapie, die reg...
Ich habe eine Frage zu einem meiner Patienten:
Mein Patient hatte mir von seinem Hausarzt ein Rezept mit Diagnose Impingement-Syndrom ( glaube M90.1) gebracht und daraufhin ein Folgerezept mit der selben Diagnose. Also insgesamt 2 Verordnungen für seine rechte Schulter.
Nun ist er zwecks Zweitmeinung zu seinem Orthopäden gegangen und der hat ihm eine Erstverordnung mit der Diagnose „Supraspinatustendinose“ (M90.4) mitgegeben. Auf den ersten Blick dachte ich natürlich sofort,dass das nicht geht, aber der Orthopäde habe ihn gefragt, was der Hausarzt diagnostiziert hatte und war sich sicher, dass es sich nicht um die selbe Diagnose handle und damit um einen neuen Regelfall.
Jetzt habe ich dazu zwei Fragen:
1. Hat der Orthopäde recht dass das ein neuer Regelfall ist, oder sehen dass die Krankenkassen anders und würden die neue Erstverordnung nicht akzeptieren. (Jemand ähnliche Erfahrungen?)
2. Mein Patient hat die Probleme an beiden Schultern, gilt ein Regelfall jeweils für die Linke und die rechte Schulter oder spielt die Seite dabei keine Rolle?
Habe schon mit der Kasse telefoniert (TK) aber so richtig helfen konnte mir da keiner.
Hoffe ihr wisst vielleicht mehr oder hattet schon ähnliche Situationen;)
Vielen Dank schonmal !
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Maximilian Hertwig schrieb:
Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage zu einem meiner Patienten:
Mein Patient hatte mir von seinem Hausarzt ein Rezept mit Diagnose Impingement-Syndrom ( glaube M90.1) gebracht und daraufhin ein Folgerezept mit der selben Diagnose. Also insgesamt 2 Verordnungen für seine rechte Schulter.
Nun ist er zwecks Zweitmeinung zu seinem Orthopäden gegangen und der hat ihm eine Erstverordnung mit der Diagnose „Supraspinatustendinose“ (M90.4) mitgegeben. Auf den ersten Blick dachte ich natürlich sofort,dass das nicht geht, aber der Orthopäde habe ihn gefragt, was der Hausarzt diagnostiziert hatte und war sich sicher, dass es sich nicht um die selbe Diagnose handle und damit um einen neuen Regelfall.
Jetzt habe ich dazu zwei Fragen:
1. Hat der Orthopäde recht dass das ein neuer Regelfall ist, oder sehen dass die Krankenkassen anders und würden die neue Erstverordnung nicht akzeptieren. (Jemand ähnliche Erfahrungen?)
2. Mein Patient hat die Probleme an beiden Schultern, gilt ein Regelfall jeweils für die Linke und die rechte Schulter oder spielt die Seite dabei keine Rolle?
Habe schon mit der Kasse telefoniert (TK) aber so richtig helfen konnte mir da keiner.
Hoffe ihr wisst vielleicht mehr oder hattet schon ähnliche Situationen;)
Vielen Dank schonmal !
zu 2.) Arzt soll schreiben "Schulter rechts", bz. "Schulter links".
Einer meiner Patienten hatte sich gleichzeitig BEIDE Schultern gebrochen und ich hatte jeweils 3 Rezepte für Schulter rechts und Schulter links (also insgesamt 6). Hinten hab ich vermerkt "KG Schulter rechts", bzw. "KG Schulter links".
Bei der ersten Abrechnung wurde mir eins gekürzt wegen "Doppelabrechnung". Hat die Techniker zusätzlich zur Nachzahlung 40 Euro zzgl. Zinsen gekostet .... Das 2. und 3. Rezept (jeweils) wurde anstandslos bezahlt
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Hast du dann Beschwerde eingelegt bei der Kasse oder wie bist du an das Geld gekommen?
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Maximilian Hertwig schrieb:
Danke für deine Einschätzung.
Hast du dann Beschwerde eingelegt bei der Kasse oder wie bist du an das Geld gekommen?
Die Verzugspauschale zzgl. Zinsen stelle ich mittlerweile grundsätzlich in Rechnung, wenn die Kassen zu spät zahlen. Am schnellsten reagiert die AOK - die zahlen beides innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung..... Am zähesten ist die DAK - die dürfen (sollte die Knete nicht nächste Woche ankommen) mit meinem Anwalt diskutieren.
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die neue schrieb:
Widerspruch eingelegt mit Hinweis auf "Schulter rechts" und "Schulter links", nach einer weiteren Woche war das Geld da. Anschließend Rechnung geschrieben 40 Euro Verzugspauschale zzgl. Verzugszinsen. TK zickte zuerst und verwies mich an Davaso, die riefen mich zurück und meinten ich solle "noch etwas Geduld haben, das würde von der Rechtsabteilung geprüft". Ich sagte der Sofa, dann sollen sie sich mal etwas beeilen, sonst kann ihre Rechtsabteilung sich ganz bald mit meiner Rechtsabteilung unterhalten. Ein paar Tage später war das Geld da!
Die Verzugspauschale zzgl. Zinsen stelle ich mittlerweile grundsätzlich in Rechnung, wenn die Kassen zu spät zahlen. Am schnellsten reagiert die AOK - die zahlen beides innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung..... Am zähesten ist die DAK - die dürfen (sollte die Knete nicht nächste Woche ankommen) mit meinem Anwalt diskutieren.
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die neue schrieb:
zu 1.) meiner Meinung nach eine neue Diagnose, also neuer Regelfall
zu 2.) Arzt soll schreiben "Schulter rechts", bz. "Schulter links".
Einer meiner Patienten hatte sich gleichzeitig BEIDE Schultern gebrochen und ich hatte jeweils 3 Rezepte für Schulter rechts und Schulter links (also insgesamt 6). Hinten hab ich vermerkt "KG Schulter rechts", bzw. "KG Schulter links".
Bei der ersten Abrechnung wurde mir eins gekürzt wegen "Doppelabrechnung". Hat die Techniker zusätzlich zur Nachzahlung 40 Euro zzgl. Zinsen gekostet .... Das 2. und 3. Rezept (jeweils) wurde anstandslos bezahlt
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