Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
von der entsprechenden Krankenkasse wurde ich aufgefordert, mich an meinen Berufsverband zu wenden- man war nicht bereit, eine Auskunft über folgenden Sachverhalt zu geben- wie handhabt Ihr das?:
Ein Therapiekind/ 7 Jahre kam im Regelfall mit dem Indikationsschlüssel SP3 30 Std. zur Therapie.
Nun hat die Pädaudiologie den Wechsel auf SP1 empfohlen und der Kinderarzt hat mit dem Indikationsschlüssel SP1 eine Erstverordnung ausgestellt. Wir hatten keine dreimonatige Pause.
- Muss dies dann eine Folgeverordnung sein?
- Wieviele Therapieeinheiten darf ich nun ansetzen: Nochmals 30, da schon 30 unter SP3 gehalten wurden oder 60?
Danke und viele Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Forum,
von der entsprechenden Krankenkasse wurde ich aufgefordert, mich an meinen Berufsverband zu wenden- man war nicht bereit, eine Auskunft über folgenden Sachverhalt zu geben- wie handhabt Ihr das?:
Ein Therapiekind/ 7 Jahre kam im Regelfall mit dem Indikationsschlüssel SP3 30 Std. zur Therapie.
Nun hat die Pädaudiologie den Wechsel auf SP1 empfohlen und der Kinderarzt hat mit dem Indikationsschlüssel SP1 eine Erstverordnung ausgestellt. Wir hatten keine dreimonatige Pause.
- Muss dies dann eine Folgeverordnung sein?
- Wieviele Therapieeinheiten darf ich nun ansetzen: Nochmals 30, da schon 30 unter SP3 gehalten wurden oder 60?
Danke und viele Grüße
Hallo Forum,
von der entsprechenden Krankenkasse wurde ich aufgefordert, mich an meinen Berufsverband zu wenden-
warum tust du's dann nicht?
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Susulo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 21.3.17 10:04:
Hallo Forum,
von der entsprechenden Krankenkasse wurde ich aufgefordert, mich an meinen Berufsverband zu wenden-
warum tust du's dann nicht?
gehe mal davon aus, dass dein Pat. nicht nur Sigmatismus, sondern SES hat. Dann SP1 als EV in der beschriebenen Situation kein Problem nach meiner Erfahrung. Folglich ab da neuer Regelfall = 60 Einheiten.
Beste Grüße
Asima
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asima schrieb:
Hi,
gehe mal davon aus, dass dein Pat. nicht nur Sigmatismus, sondern SES hat. Dann SP1 als EV in der beschriebenen Situation kein Problem nach meiner Erfahrung. Folglich ab da neuer Regelfall = 60 Einheiten.
Beste Grüße
Asima
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