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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Yep
Danke ;-)
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S.B. schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Danke ;-)
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Jan Herrmann schrieb:
DGUV und SVLFG. Steht auf der 1. Seite des Vertrages.
Vielleicht ist es auch darin begründet, dass mehrere Verbände den Vertrag bisher nicht unterschrieben haben?
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Tuxedo schrieb:
D.h., die 14-Tage-Frist für den Behandlungsbeginn, die dort genannt wird, ist reine Theorie. Wenn der Arzt kein Datum angibt, gilt ja automatisch das VO-Datum als Behandlungsbeginn. Die Möglichkeiten zur Dokumentation von Änderungen durch den LE sind in vielen Fällen auch eher theoretischer Natur, wenn z.B. der Durchgangsarzt telefonisch so gut wie nicht erreichbar ist.
Vielleicht ist es auch darin begründet, dass mehrere Verbände den Vertrag bisher nicht unterschrieben haben?
Nö, lese bitte noch mal richtig oder die FAKs zum Vertrag.
"... dass mehrere Verbände den Vertrag bisher nicht unterschrieben haben?"
Soweit ich weiß, haben alle Verbände unterschrieben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
"Wenn der Arzt kein Datum angibt, gilt ja automatisch das VO-Datum als Behandlungsbeginn."
Nö, lese bitte noch mal richtig oder die FAKs zum Vertrag.
"... dass mehrere Verbände den Vertrag bisher nicht unterschrieben haben?"
Soweit ich weiß, haben alle Verbände unterschrieben.
Unter §7 (3) steht dort:
"...Gibt die Ärztin oder der Arzt kein Datum zum Behandlungsbeginn an oder ist der eingetragene Physiotherapiebeginn offensichtlich fehlerhaft (z.B. der Physiotherapiebeginn liegt vor dem Ausstellungsdatum), gilt das Datum der Ausstellung der Verordnung als Therapiebeginn."
D.h., wenn ein Datum für den Beginn nicht explizit durch den Arzt angegeben wird; gilt das Datum der VO als Datum für den Therapiebeginn. Im FAK wird auf diesen Fall gar nicht eingegangen; nur der Fall der "fehlerhaften" Angabe wird behandelt.
Das ist im Vertrag und dem FAK zumindest widersprüchlich und unklar formuliert. Wenn man den FAK liest, wird zusätzlich der Begriff "Physiotherapiebeginn" als Startzeitpunkt für eine 14-tägige Frist bis zum Behandlungsbeginn definiert. M.a.W., Physiotherapiebeginn und Behandlungsbeginn sind zwei inhaltlich verschiedene, semantisch aber sehr ähnliche Begriffe, die im Text des Vertrages nirgendwo definiert werden. Zusätzlich wird noch ein dritter Begriff "Therapiebeginn" verwendet.
Ein Beispiel dafür, wie man es nicht machen sollte.
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Tuxedo schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Der Vertrag, den ich heute von der Website der DGUV herunter geladen habe; ist nur von der DGUV, dem ZVK und IFK unterschrieben und im Dateinamen auch mit "tw. unterschrieben" gekennzeichnet.
Unter §7 (3) steht dort:
"...Gibt die Ärztin oder der Arzt kein Datum zum Behandlungsbeginn an oder ist der eingetragene Physiotherapiebeginn offensichtlich fehlerhaft (z.B. der Physiotherapiebeginn liegt vor dem Ausstellungsdatum), gilt das Datum der Ausstellung der Verordnung als Therapiebeginn."
D.h., wenn ein Datum für den Beginn nicht explizit durch den Arzt angegeben wird; gilt das Datum der VO als Datum für den Therapiebeginn. Im FAK wird auf diesen Fall gar nicht eingegangen; nur der Fall der "fehlerhaften" Angabe wird behandelt.
Das ist im Vertrag und dem FAK zumindest widersprüchlich und unklar formuliert. Wenn man den FAK liest, wird zusätzlich der Begriff "Physiotherapiebeginn" als Startzeitpunkt für eine 14-tägige Frist bis zum Behandlungsbeginn definiert. M.a.W., Physiotherapiebeginn und Behandlungsbeginn sind zwei inhaltlich verschiedene, semantisch aber sehr ähnliche Begriffe, die im Text des Vertrages nirgendwo definiert werden. Zusätzlich wird noch ein dritter Begriff "Therapiebeginn" verwendet.
Ein Beispiel dafür, wie man es nicht machen sollte.
Paragraph 7 Ziffer 3
Gibt die Ärztin oder der Arzt kein Datum zum Behandlungsbeginn an oder ist der eingetragene Physiotherapiebeginn offensichtlich fehlerhaft (z. B. der Physiotherapiebeginn liegt vor dem Ausstellungsdatum), gilt das Datum der Ausstellung der Verordnung als Physiotherapiebeginn.
M.a.W., die Behandlung ist unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tage (ggf. 7 Tage wenn angekreuzt) zu beginnen. Entweder ab eingetragenes Datum oder ab Verordnungsdatum. Ich weiß nicht, was daran undeutlich sein soll?
Der alte Vertrag aus 2007 spricht ausschließlich von "unverzüglich". Aufgrund, nicht schriftlich fixierten Absprachen zwischen der DGUV und Verbände, wurde "spätestens innerhalb von 7 Tage" seitens der DGUV schon seit vielen Jahren akzeptiert. Diese bislang gelebter Absprache ist jetzt im Vertrag fixiert und auf 14 Tage ausgedehnt worden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Habe gerade beim Verband geschaut: da sind die Unterschriften aller 4 Verbände drauf.
Mit der Behandlung ist grundsätzlich zum vom Arzt oder der Ärztin auf der Verordnung angegebenen Datum zum Physiotherapiebeginn, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, bei dringendem Behandlungsbedarf (entsprechend der Angabe auf der Verordnung) innerhalb von 7 Kalendertagen, zu beginnen.
Paragraph 7 Ziffer 3
Gibt die Ärztin oder der Arzt kein Datum zum Behandlungsbeginn an oder ist der eingetragene Physiotherapiebeginn offensichtlich fehlerhaft (z. B. der Physiotherapiebeginn liegt vor dem Ausstellungsdatum), gilt das Datum der Ausstellung der Verordnung als Physiotherapiebeginn.
M.a.W., die Behandlung ist unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tage (ggf. 7 Tage wenn angekreuzt) zu beginnen. Entweder ab eingetragenes Datum oder ab Verordnungsdatum. Ich weiß nicht, was daran undeutlich sein soll?
Der alte Vertrag aus 2007 spricht ausschließlich von "unverzüglich". Aufgrund, nicht schriftlich fixierten Absprachen zwischen der DGUV und Verbände, wurde "spätestens innerhalb von 7 Tage" seitens der DGUV schon seit vielen Jahren akzeptiert. Diese bislang gelebter Absprache ist jetzt im Vertrag fixiert und auf 14 Tage ausgedehnt worden.
Die Verwirrung entsteht dadurch, dass verschiedene Begriffe verwendet werden, die sehr ähnlich sind. "Physiotherapiebeginn" bedeutet nach dieser Interpretation eben nicht den Behandlungsbeginn (= ersten Behandlungstermin), sondern einen Zeitpunkt bis zu 14 Tage davor. Zudem geistert dann auch noch der Begriff "Therapiebeginn" in dem anschließenden Text zur Absprache mit dem Arzt herum. Das hätte man alles deutlicher formulieren können und es wird noch zu einigen Rückfragen führen.
Bei dem Vertrag, der bei der DGUV zum Download steht, fehlen, wie gesagt, die Unterschriften mehrerer Verbände.
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Tuxedo schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij "14 Tage...entweder ab eingetragenem Datum oder ab Verordnungsdatum" ist sicher eine mögliche Interpretation.
Die Verwirrung entsteht dadurch, dass verschiedene Begriffe verwendet werden, die sehr ähnlich sind. "Physiotherapiebeginn" bedeutet nach dieser Interpretation eben nicht den Behandlungsbeginn (= ersten Behandlungstermin), sondern einen Zeitpunkt bis zu 14 Tage davor. Zudem geistert dann auch noch der Begriff "Therapiebeginn" in dem anschließenden Text zur Absprache mit dem Arzt herum. Das hätte man alles deutlicher formulieren können und es wird noch zu einigen Rückfragen führen.
Bei dem Vertrag, der bei der DGUV zum Download steht, fehlen, wie gesagt, die Unterschriften mehrerer Verbände.
Und mir liegt ein Ausführung mit alle Unterschriften vor. 😉 Die DGUV muss auch nicht aktuell sein. Kann sein, dass sich noch keiner die Mühe gemacht hat, ein neuer Scann zu erstellen und hochzuladen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@AaronA Wenn du meinst deine eigene Interpretation zu haben, bitte. 🙄 Für mich ist es klar formuliert.
Und mir liegt ein Ausführung mit alle Unterschriften vor. 😉 Die DGUV muss auch nicht aktuell sein. Kann sein, dass sich noch keiner die Mühe gemacht hat, ein neuer Scann zu erstellen und hochzuladen.
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Jan Herrmann schrieb:
@AaronA Besser als vorher mit den 7 Tagen allemal.
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Problem beschreiben
S.B. schrieb:
Hallo ist es richtig, das der neu Rahmenvertrag der DGUV für sämtliche BG`s gilt und für die GUVV ?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mogli123 Der Jurist bezeichnet die Formulierung sicherlich nicht als "Wischi-Waschi-Formulierung". Dazu brauchst du nur mal Gesetzestexte zu betrachten. Nur der gemeine Laie tut sich schwer mit derartige Formulierungen. sweat_smile
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Horatio72 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Genau damit habe ich tatsächlich massive probleme. ich halte mich für einen guten Therapeuten und finde mich auch nicht unbedingt unterdurchschnittlich Dumm, aber bei solchen Texten komm ich immer wieder an meine Grenzen. Mir fehlt da einfach irgendwie das Verständniss für diese Texte. Das ist sehr nervig weil ich sehr oft nachfragen muss. Macht mir die Arbeit nicht unbedingt leichter!
Und sicherlich auch dadurch erzwungen, dass ich die deutsche Sprache ja erstmal grundlegend lernen musste. Sie ist um Einiges komplizierter als das Niederländisch.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Horatio72 Absolut verständlich. Aber als PI sollte man lernen, Rechtstexte zu lesen. Das gehört IMHO auch zum Unternehmertun. Ich habe es ebenfalls lernen müssen.
Und sicherlich auch dadurch erzwungen, dass ich die deutsche Sprache ja erstmal grundlegend lernen musste. Sie ist um Einiges komplizierter als das Niederländisch.
ich habe es sehr früh gelernt, denn sonst hätte ich keine Verhandlungen mit den KK führen können... und die sind dort eben so gestrickt wie sie sind...
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Horatio72
ich habe es sehr früh gelernt, denn sonst hätte ich keine Verhandlungen mit den KK führen können... und die sind dort eben so gestrickt wie sie sind...
MfG
JürgenK ;)
Das entschuldigt aber weder die Inkompetenz dieser Juristen noch die der Therapeutenverbände; die solche Texte akzeptieren und abzeichnen.
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Tuxedo schrieb:
Ist ja nicht das erste Mal, dass Juristen nicht in der Lage sind, klar und verständlich zu formulieren; ich erinnere mich z.B. noch gut an das Chaos vor drei Jahren, als die ersten Zugangsbeschränkungen in Praxen wegen Covid19 eingeführt wurden. Das musste dann telefonisch mit dem Gesundheitsministerium geklärt werden.
Das entschuldigt aber weder die Inkompetenz dieser Juristen noch die der Therapeutenverbände; die solche Texte akzeptieren und abzeichnen.
Dazu ist auch der Text unter Ziffer 8 auf das neue VO-Formular sehr eindeutig. Da kann man eigentlich nichts Anderes interpretieren.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@AaronA Wenn sogar unser Verwaltungs-Azubi "Kauffrau im Gesundheitswesen" im ersten Lehrjahr, den Text auf Anhieb verstanden hat, scheint es doch wohl nicht so ganz unverständlich formuliert gewesen zu sein. smirk
Dazu ist auch der Text unter Ziffer 8 auf das neue VO-Formular sehr eindeutig. Da kann man eigentlich nichts Anderes interpretieren.
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Horatio72 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ja,, es wird ja auch immer besser, aber ist echt jedesmal eine Qual.,!
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Horatio72 schrieb:
@JürgenK Das Problem ist einfach das ich in vielen Sachen Autodidakt bin. Und hier klappte das halt nicht so ohne weiteres weil ich sogar die Erklärungen nicht verstanden habe. ;)
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Horatio72 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ich glaube ich hab einfach so eine Paragraphen Allergie. Sobald ich einen sehe in einem Satz schaltet mein Hirn auf Stand by.! ;)
NB: Autodidakt sind @JürgenK und ich auch.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Horatio72
Horatio72 schrieb am 11.04.2023 10:00 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij Ich glaube ich hab einfach so eine Paragraphen Allergie. Sobald ich einen sehe in einem Satz schaltet mein Hirn auf Stand by.! ;) joyjoyjoyjoy Aber alle male besser als ein Pollenallergie.cry
NB: Autodidakt sind @JürgenK und ich auch.
Im Übrigen werden schriftliche Verträge und Vereinbarungen gerade immer dann wichtig, wenn man sich nicht einig ist und jeder seine eigene Interpretation hat. Dann helfen solche fahrlässig oder gar bewusst schlampig formulierten Texte leider gar nichts und helfen im Zweifel nur, die Gerichte zu beschäftigen.
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Tuxedo schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Mag sein, dass das neue Formular dort etwas mehr Klarheit schafft. Beim DGUV wird es leider nicht in der Datenbank vorgehalten.
Im Übrigen werden schriftliche Verträge und Vereinbarungen gerade immer dann wichtig, wenn man sich nicht einig ist und jeder seine eigene Interpretation hat. Dann helfen solche fahrlässig oder gar bewusst schlampig formulierten Texte leider gar nichts und helfen im Zweifel nur, die Gerichte zu beschäftigen.
Link
Auch findest du da bestätigt, was ich schon früher im Thread geschrieben habe.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@AaronA Siehe dieses Rundschreiben. Darin findest du auch das neue Formular
Im Übrigen werden schriftliche Verträge und Vereinbarungen gerade immer dann wichtig, wenn man sich nicht einig ist und jeder seine eigene Interpretation hat. Richtig, dann kommen aber die Juristen ins Spiel. Und die haben mit den, hier monierten Texte keinerlei Problemen.
Link
Auch findest du da bestätigt, was ich schon früher im Thread geschrieben habe.
der Inhalt des link ist verständlich und sachlich ...so wollten wir es immer haben..
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
der Inhalt des link ist verständlich und sachlich ...so wollten wir es immer haben..
MfG
JürgenK ;)
Nur, wie schon gesagt, das kann man auch im Text der Vereinbarung so formulieren, dass es deutlich wird.
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Tuxedo schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Danke für den Link, der Text in dem Begleitschreiben zusammen mit dem Formular scheint in der Tat deutlicher formuliert zu sein und die Sache richtig zu stellen; um so besser für uns alle.
Nur, wie schon gesagt, das kann man auch im Text der Vereinbarung so formulieren, dass es deutlich wird.
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Problem beschreiben
mogli123 schrieb:
Dass die Verbände wieder mal eine solche Wischi-Waschi-Formulierung zugelassen und auch noch unterschrieben haben, (anstatt auf eine eindeutige und unmissverständliche Formulierung zu bestehen) sagt alles über die Kompetenz dieser Verbände aus.
Und von wem wurde dieses neue Formular abgesegnet??
Mal ehrlich, findet ihr, dass das neue Formular der BG jetzt einfacher ist??
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"Warum einfach, wenns auch kompliziert geht" gehört genauso zur deutschen Kultur wie der Dom zu Köln. 😇
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Formulare werden am grünen Tisch von angeblichen Formularexperten in Formularkommissionen in mehrere Runden ausgedacht. Und viele Köche verderben nun mal den Brei. Ärzte und Therapeuten werden dabei nicht gefragt. Es lebe die Bürokratie. 😭😭😭
"Warum einfach, wenns auch kompliziert geht" gehört genauso zur deutschen Kultur wie der Dom zu Köln. 😇
Das neue Formular erinnert an die Umstellung von den Rezepten auf ICD und co. Es sollte dann easy bisi für die Verschreibung werden. Und was hat es UNS Physios gebracht??? Absetzungen nach Absetzungen!!! Genauso wird es dann mit den neuen BG Formulare gehen.
Es fängt ja schon damit an, dass die Ärzte 10 Behandlungen bei 2x wöchentlich aufschreiben und wir nach 8 Behandlungen aufhören müssen. sofern die 4 Wochen Frist nach der 1. Behandlung beginnt. Ist doch so oder wann beginnen die 4 Wochen Gültigkeit??? 🙈
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij wie das Christkindlmarkt zu Nürnberg 😎
Das neue Formular erinnert an die Umstellung von den Rezepten auf ICD und co. Es sollte dann easy bisi für die Verschreibung werden. Und was hat es UNS Physios gebracht??? Absetzungen nach Absetzungen!!! Genauso wird es dann mit den neuen BG Formulare gehen.
Es fängt ja schon damit an, dass die Ärzte 10 Behandlungen bei 2x wöchentlich aufschreiben und wir nach 8 Behandlungen aufhören müssen. sofern die 4 Wochen Frist nach der 1. Behandlung beginnt. Ist doch so oder wann beginnen die 4 Wochen Gültigkeit??? 🙈
Die Behandlungsfrequenz ist entsprechend der Verordnung einzuhalten. Nach Ablauf von zwei Monaten nach dem vom Arzt oder Ärztin auf der Verordnung unter Feld 8 angegebenen Datum zum Physiotherapiebeginn bzw. dem Verordnungsdatum (siehe Regelungen in Abs. 3) verliert die Verordnung ihre Gültigkeit...
Im Gegensatz zur GKV müssen wir auch nicht prüfen, ob zuviel Behandlungen aufgeschrieben wurden. Die Richtlinie "4 Wochen x Behandlungsfrequenz" ist ausschließlich für D-Ärzte gültig (wie bislang auch schon) und findet sich nicht in unser Vertrag zurück. Da hat sich gar nichts geändert. Diese d-ärztliche Richtlinie findest du, in der Fassung von Januar 2023, hier Link Für uns ist sie jedoch ohne Bedeutung.
Zum GKV-Rezept: zu welche Absetzungen hat die Umstellung auf der ICD10 denn nun genau geführt? Aus diesem Grund bei uns zu keinem Einzigen. 🤔
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu
§ 7 Ziff. 4 Wir haben 2 Monate Zeit die VO abzuarbeiten, du musst nicht nach 4 Wochen aufhören.
Die Behandlungsfrequenz ist entsprechend der Verordnung einzuhalten. Nach Ablauf von zwei Monaten nach dem vom Arzt oder Ärztin auf der Verordnung unter Feld 8 angegebenen Datum zum Physiotherapiebeginn bzw. dem Verordnungsdatum (siehe Regelungen in Abs. 3) verliert die Verordnung ihre Gültigkeit...
Im Gegensatz zur GKV müssen wir auch nicht prüfen, ob zuviel Behandlungen aufgeschrieben wurden. Die Richtlinie "4 Wochen x Behandlungsfrequenz" ist ausschließlich für D-Ärzte gültig (wie bislang auch schon) und findet sich nicht in unser Vertrag zurück. Da hat sich gar nichts geändert. Diese d-ärztliche Richtlinie findest du, in der Fassung von Januar 2023, hier Link Für uns ist sie jedoch ohne Bedeutung.
Zum GKV-Rezept: zu welche Absetzungen hat die Umstellung auf der ICD10 denn nun genau geführt? Aus diesem Grund bei uns zu keinem Einzigen. 🤔
„Anzahl der Behandlungen (Feld 5, 2. Mittlere Spalte der Verordnungen):
Eine Verordnung darf (wie bisher) nur Behandlungen für max. 4 Wochen umfassen, danach ist eine Begründung und erneute Verordnung erforderlich.
Beispiel aus der Praxis: 10 Behandlungstage 2-mal wöchentlich passen nicht in 4 Wochen!“ (Zitat aus dem BG Rundschreiben)
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij momentmal wie ist das zu verstehen??
„Anzahl der Behandlungen (Feld 5, 2. Mittlere Spalte der Verordnungen):
Eine Verordnung darf (wie bisher) nur Behandlungen für max. 4 Wochen umfassen, danach ist eine Begründung und erneute Verordnung erforderlich.
Beispiel aus der Praxis: 10 Behandlungstage 2-mal wöchentlich passen nicht in 4 Wochen!“ (Zitat aus dem BG Rundschreiben)
Diese Regelung existiert schon seit einige Jahren (sie ist überhaupt nicht neu) und insofern ein Arzt dagegen verstößt, hat das ausschließlich Folgen für ihm persönlich. Für uns hat das keine / null / nada / niente Konsequenzen. Nur der DGUV-Rahmenvertrag gilt für uns!
DGUV ist nicht mit der GKV zu vergleichen, interpretiere da bitte auch nichts hinein, was nicht im Vertrag steht / enthalten ist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Beachte: Wie ich schon schrieb, ist diese Regelung nur von D-Ärzte beim Ausstellen der VO zu berücksichtigen. Das Schreiben ist ja auch nicht an uns gerichtet! Siehe ergänzend auch den anderen Link: Link
Diese Regelung existiert schon seit einige Jahren (sie ist überhaupt nicht neu) und insofern ein Arzt dagegen verstößt, hat das ausschließlich Folgen für ihm persönlich. Für uns hat das keine / null / nada / niente Konsequenzen. Nur der DGUV-Rahmenvertrag gilt für uns!
DGUV ist nicht mit der GKV zu vergleichen, interpretiere da bitte auch nichts hinein, was nicht im Vertrag steht / enthalten ist.
So ist es. Man merkt auch schnell, dass die "Formularexperten" noch nie mit einem echten Patienten Kontakt hatten; spätestens wenn man diesen am Telefon hat und ihn fragt, welches Heilmittel der Arzt denn verordnet habe. Dann beginnt bei der HM-VO 13 das große Suchen...auch der Hinweis, dass das vom oberen Rand gesehen ziemlich genau in der Mitte des Formulars steht, verfängt meist nicht sofort...
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Tuxedo schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
So ist es. Man merkt auch schnell, dass die "Formularexperten" noch nie mit einem echten Patienten Kontakt hatten; spätestens wenn man diesen am Telefon hat und ihn fragt, welches Heilmittel der Arzt denn verordnet habe. Dann beginnt bei der HM-VO 13 das große Suchen...auch der Hinweis, dass das vom oberen Rand gesehen ziemlich genau in der Mitte des Formulars steht, verfängt meist nicht sofort...
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Problem beschreiben
massu schrieb:
Und wieder wird was einfaches komplizierter. Wer hat sich das ausgedacht??
Und von wem wurde dieses neue Formular abgesegnet??
Mal ehrlich, findet ihr, dass das neue Formular der BG jetzt einfacher ist??
Bei den alten Formularen der BG haben wir die Taxierung in die jeweiligen Spalten geschrieben, das ist ja jetzt nicht mehr möglich. Durch den geänderten Aufbau der Verordnung ist da kein Platz mehr …
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pt ani schrieb:
Ich hab da noch nie etwas taxiert. Stempel, Unterschrift und Rechnung..
Wir haben noch nie eine BG-VO taxiert! 😬
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
BG-VO taxieren? Seit wann das denn? 🤔
Wir haben noch nie eine BG-VO taxiert! 😬
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Ahn schrieb:
😬haben wir schon immer gemacht, kenn ich auch von anderen Praxen so 🤔🤔🤔
läuft bei uns wie jedes andere Rezept (außer Privat) über das Abrechnungszentrum
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Ahn schrieb:
@pt ani welche Rechnung ??
läuft bei uns wie jedes andere Rezept (außer Privat) über das Abrechnungszentrum
Also mußt du das mit dein Abrechnungsunternehmen klären. Ansonsten ist die Überlegung, dass wie Privat zu behandeln. Ist ja im Grunde nix anders, da Papierrechnung. Und spart Geld.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ahn Wenn man selbst abrechnet, braucht man BG-VO, Bundeswehr, Polizei usw. nicht zu taxieren (im Gegensatz zur GKV). Und dann schreibt man natürlich auch eine Rechnung.
Also mußt du das mit dein Abrechnungsunternehmen klären. Ansonsten ist die Überlegung, dass wie Privat zu behandeln. Ist ja im Grunde nix anders, da Papierrechnung. Und spart Geld.
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Ahn schrieb:
👍🏻 Werd ich machen
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Ahn schrieb:
Ich hab da mal eine Frage zu den neuen Formularen: wo schreibt man denn jetzt die Taxierung hin 🤔.
Bei den alten Formularen der BG haben wir die Taxierung in die jeweiligen Spalten geschrieben, das ist ja jetzt nicht mehr möglich. Durch den geänderten Aufbau der Verordnung ist da kein Platz mehr …
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