Zum nächstmöglichen Zeitpunkt
suchen wir für die LANDGRAFEN
Klinik in Bad Nenndorf einen/eine
Therapieleiter/in (m/w/d) in
Vollzeit
Ihre Aufgaben:
- Gesamtverantwortung /
Mitarbeiterführung von
MitarbeiterInnen der
Therapiebereiche sowie ambulante
und stationäre Therapieplanung und
Faktura
- (Weiter) Entwicklung von
therapeutischen Angeboten im
stationären und ambulanten Bereich
- Sicherstellung der
Wirtscha...
suchen wir für die LANDGRAFEN
Klinik in Bad Nenndorf einen/eine
Therapieleiter/in (m/w/d) in
Vollzeit
Ihre Aufgaben:
- Gesamtverantwortung /
Mitarbeiterführung von
MitarbeiterInnen der
Therapiebereiche sowie ambulante
und stationäre Therapieplanung und
Faktura
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Hätte zwar schon länger keine Therapie gehabt, wüsste aber auch nicht wann der letzte Termin war.
Ich denke, dass ich das Rezept so annehmen kann , da ich ja den Regelfall nicht prüfen kann.
Oder was meint ihr ?
LG Lamaca
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Lamaca schrieb:
Hallo, wir haben einen neuen Patienten, der mit einer AR-Verordnung zu uns kam. Wäre Dauerpatient, früher in einer anderen Praxis gewesen und will zu uns wechseln.
Hätte zwar schon länger keine Therapie gehabt, wüsste aber auch nicht wann der letzte Termin war.
Ich denke, dass ich das Rezept so annehmen kann , da ich ja den Regelfall nicht prüfen kann.
Oder was meint ihr ?
LG Lamaca
selbstverständlich: wir haben keine Prüfpflicht über eine mögliche Behandlungshistorie unserer Patienten und sind nur verpflichtet, die uns bekannten Details - hier bezüglich eines Regelfalls - zu prüfen.
Lediglich, wenn der Patient Angst hat, dass er nicht weiterhin VadR bekommen könnte und bereits eine längere Behandlungspause bekannt ist, würde ich vorsichtig beim Arzt anfragen, ob er nicht mit einer Erstverordnung beginnen möchte. Aber auch dann kann natürlich die VadR angenommen werden.
Gruß
Nora
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LG
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Herbert schrieb:
Ist es ein Patient mit langfristigem Heilmittelbedarf? Wäre ja dann eigentlich immer adR. Auch nach einer potentiellen Pause.
LG
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Nora Weber schrieb:
Hallo Lamaca,
selbstverständlich: wir haben keine Prüfpflicht über eine mögliche Behandlungshistorie unserer Patienten und sind nur verpflichtet, die uns bekannten Details - hier bezüglich eines Regelfalls - zu prüfen.
Lediglich, wenn der Patient Angst hat, dass er nicht weiterhin VadR bekommen könnte und bereits eine längere Behandlungspause bekannt ist, würde ich vorsichtig beim Arzt anfragen, ob er nicht mit einer Erstverordnung beginnen möchte. Aber auch dann kann natürlich die VadR angenommen werden.
Gruß
Nora
wenn der PAT nicht mal mehr weis, wann die letzte Behandlung war, würde schon wollen, das er sich danach erkundigt, auch eine VAR gilt irgend wann nicht mehr würde ich sagen. Wenn da schon mehr als 84 Tage verstrichen sind, wäre ich nicht bereit eine VAR an zu nehmen, vor Allem wenn ich den PAT überhaupt nicht kenne, würde ich keine Risiko eingehen und eine EV verlangen.
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Ich werde nochmal genauer nachfragen und dann entscheiden.
Bleibt gesund !!!
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Lamaca schrieb:
Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten und Einschätzungen ! :clap:
Ich werde nochmal genauer nachfragen und dann entscheiden.
Bleibt gesund !!!
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idefix- schrieb:
@ Lamaca
wenn der PAT nicht mal mehr weis, wann die letzte Behandlung war, würde schon wollen, das er sich danach erkundigt, auch eine VAR gilt irgend wann nicht mehr würde ich sagen. Wenn da schon mehr als 84 Tage verstrichen sind, wäre ich nicht bereit eine VAR an zu nehmen, vor Allem wenn ich den PAT überhaupt nicht kenne, würde ich keine Risiko eingehen und eine EV verlangen.
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