Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Patient hatte EV, 2xFV bei WS2a, Diagnose: deg. HWS Syndrom, ICD-10: F45.41, kam gestern mit EV CSa, Diagnose: unspezifische, schmerzhafte Bewegungsstörung, ICD-10: F45.41
Meine Frage: Geht das so durch? ICD-10 ist gleich nur die Worte der ausgeschriebenen Diagnose sind anders.
Ein Wechsel des Indikationsschlüssel löst doch keinen neuen Regelfall aus oder?
Danke für Eure Antworten
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colin schrieb:
Hallo zusammen,
Patient hatte EV, 2xFV bei WS2a, Diagnose: deg. HWS Syndrom, ICD-10: F45.41, kam gestern mit EV CSa, Diagnose: unspezifische, schmerzhafte Bewegungsstörung, ICD-10: F45.41
Meine Frage: Geht das so durch? ICD-10 ist gleich nur die Worte der ausgeschriebenen Diagnose sind anders.
Ein Wechsel des Indikationsschlüssel löst doch keinen neuen Regelfall aus oder?
Danke für Eure Antworten
Hallo zusammen,
Patient hatte EV, 2xFV bei WS2a, Diagnose: deg. HWS Syndrom, ICD-10: F45.41, kam gestern mit EV CSa, Diagnose: unspezifische, schmerzhafte Bewegungsstörung, ICD-10: F45.41
Meine Frage: Geht das so durch? ICD-10 ist gleich nur die Worte der ausgeschriebenen Diagnose sind anders.
Ein Wechsel des Indikationsschlüssel löst doch keinen neuen Regelfall aus oder?
Danke für Eure Antworten
Wird eher nicht durchgehen, zumal die Kassen auch zuerst auf den Code gucken, allerdings ist HWS Syndrom eher nicht F45.41...
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ali schrieb:
colin schrieb am 27.4.19 09:12:
Hallo zusammen,
Patient hatte EV, 2xFV bei WS2a, Diagnose: deg. HWS Syndrom, ICD-10: F45.41, kam gestern mit EV CSa, Diagnose: unspezifische, schmerzhafte Bewegungsstörung, ICD-10: F45.41
Meine Frage: Geht das so durch? ICD-10 ist gleich nur die Worte der ausgeschriebenen Diagnose sind anders.
Ein Wechsel des Indikationsschlüssel löst doch keinen neuen Regelfall aus oder?
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Wird eher nicht durchgehen, zumal die Kassen auch zuerst auf den Code gucken, allerdings ist HWS Syndrom eher nicht F45.41...
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Shakespeare schrieb:
Nein, streng genommen wäre hier eine Vo. a.d.R. korrekt. Wenn hier ein anderer Arzt verordnet hat, kann dieser jedoch eine Erstverordnung ausstellen. Hier kann man dann mit Einverständnis des Patienten um eine entsprechende Korrektur bitten. Weigern sich Patient oder Arzt, was völlig korrekt wäre, gäbe es die Möglichkeit einen entsprechenden Vermerk auf die Rückseite der Verordnung zu schreiben. Z. B. Neuer Arzt, besteht auf Durchführung oder lehnt Korrektur ab etc. Dann sollte das Ding, ggf. auch ein Widerspruch durchsetzbar sein.
Werde ihn dann die VO zum ändern auf WS2a und a. d. R. zufaxen.
Danke
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colin schrieb:
die VO mit CS wurde auch vom Arzt ausgestellt der die EV + FV ausstellte.
Werde ihn dann die VO zum ändern auf WS2a und a. d. R. zufaxen.
Danke
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