Seit über 20 Jahren sind wir in
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
tollen Schmargendorf – mit einer
super Busanbindung direkt vor der
Tür!
Unser Team besteht aus fünf
engagierten Physiotherapeuten und
zwei freundlichen Anmeldekräften.
Gemeinsam bringen wir mehr als 20
Jahre Erfahrung in der
Physiotherapie und Organisation
mit.
Wir behandeln unsere Patienten
nicht nur, sondern klären sie auch
über eigene Aufklärungskampagnen
auf durch Flyer, Poster und
Instagram.
In 8 Behandlungsräume...
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
tollen Schmargendorf – mit einer
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In 8 Behandlungsräume...
ist der neue Bundesrahmenvertrag für Physios irgendwo schon nachzulesen ?
Danke und BG
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Ab und zu kann man mal auf den Verbandsseiten nachschauen.
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kroetzi schrieb:
Mach mal langsam mit den jungen Pferdchen sonst wirds denen noch schwindelig.
Ab und zu kann man mal auf den Verbandsseiten nachschauen.
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Jan Herrmann schrieb:
Die IFK-Mitglieder haben wohl eine E-Mail von Ihrem Verband bekommen.
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Shia schrieb:
@Jan Herrmann
Jan Herrmann schrieb am 22.07.2021 15:55 Uhr:Die IFK-Mitglieder haben wohl eine E-Mail von Ihrem Verband bekommen. Nein, haben wir nicht
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ALTAVIT schrieb:
Im VDB wurde er heute versendet
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W. Stangner schrieb:
wer nicht in einem Verband ist, muß halt warten bis die Kassen den Vertrag ins Netz stellen; z. B. unter Verträge nach § 125 Abs. 1 SGB V - GKV-Heilmittel
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Shia Haben wir doch. Hast du denn die Verwendung deiner Mailadresse zugestimmt?
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Shia schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 23.07.2021 14:25 Uhr:@Shia Haben wir doch. Hast du denn die Verwendung deiner Mailadresse zugestimmt? Ja, wir bekommen ja auch den Newsletter
habe auch keine Mail erhalten (trotz Email Zustimmung), aber habe ihn schon von der homepage runtergeladen.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
habe auch keine Mail erhalten (trotz Email Zustimmung), aber habe ihn schon von der homepage runtergeladen.
Viele Grüße
Monika
Seid ihr sicher, dass ihr Benachrichtigung per E-Mail befolgt habt?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mosaik @Shia komisch, ich habe alle Unterlagen wohl per Mail erhalten.
Seid ihr sicher, dass ihr Benachrichtigung per E-Mail befolgt habt?
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Kitane schrieb:
@Shia haben wir doch
Ja.
Habe mir heute die nötigen Unterlagen bei der ifk geholt.
Wir haben keine mail erhalten, auch nicht im spam
Warum auch immer
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Shia schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Ja.
Habe mir heute die nötigen Unterlagen bei der ifk geholt.
Wir haben keine mail erhalten, auch nicht im spam
Warum auch immer
alle Vertragsunterlagen stehen jetzt bei der GKV im Netz; siehe: Verträge nach § 125 Abs. 1 SGB V - GKV-Heilmittel
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W. Stangner schrieb:
@Shia
alle Vertragsunterlagen stehen jetzt bei der GKV im Netz; siehe: Verträge nach § 125 Abs. 1 SGB V - GKV-Heilmittel
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idefix- schrieb:
@W. Stangner Danke für die Info, habe mir den Vertrag und die Preisliste gerade runtergeladen.thumbsup
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steupel schrieb:
Hallo,
ist der neue Bundesrahmenvertrag für Physios irgendwo schon nachzulesen ?
Danke und BG
Da steht jetzt, aber das die Unterbrechungsfristen keine Rolle mehr spielen. Die VO ist 3 Monate gültig. Jetzt steht aber im Vertrag §7 Absatz 3a
Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die Ver-
ordnung für die noch verbleibenden Behandlungseinheiten ihre Gültigkeit.
Übersehe ich hier was?
Edit: Ok in der Anlage 3a steht jetzt: Fehlen die Kürzel („F“, „K“ und „T“), führt dies innerhalb der Laufzeit der Verordnung gemäß § 7 Absatz 3a nicht zu einer Absetzung oder zu einer Korrekturanforderung.
Dann:
(15) Hat die Ärztin bzw. der Arzt das verordnete ergänzende Heilmittel nicht näher
spezifiziert, hat der Leistungserbringer unter Beachtung des Wirtschaftlichkeits-
gebotes gemäß § 12 SGB V das indikationsbezogen wirksamste Heilmittel aus-
zuwählen.
Bedeutet das wenn der Arzt Wärmetherapie aufschriebt, könnte die Praxis US durchführen ohne auf das günstigste Heilmittel runtergekürzt zu werden. Ziemlich schwammig mit viel Interpretationsspielraum für beide Seiten in meinen Augen.
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W. Stangner schrieb:
die 3- bzw. 6-Monate-Gültigkeitsregelung bezieht sich auf berechtigte, über 14 Tage hinausgehende Unterbrechungen (mit den bekannten Kürzeln T, K u. F). Im Kurzüberblick des IFK steht es so auch unter dem graphischen Teil in allerdings kleiner Schrift (und deshalb leicht überlesbar)
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Klonkrieger schrieb:
Was bedeutend diese Kürzel F, K und T?
T= therapeutisch indizierte Unterbrechung
F= Ferien Therapeut oder Patient
K= Krankheit Therapeut oder Patient
Gestrichen wurde der begründete Einzelfall, was die Kindertherapeuten jetzt in einen Graubereich hinein führt. Wenn das bringende Elternteil krank ist, ist korrekterweise nichts einzusetzen, da der Patient ja nicht krank war.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@Klonkrieger
T= therapeutisch indizierte Unterbrechung
F= Ferien Therapeut oder Patient
K= Krankheit Therapeut oder Patient
Gestrichen wurde der begründete Einzelfall, was die Kindertherapeuten jetzt in einen Graubereich hinein führt. Wenn das bringende Elternteil krank ist, ist korrekterweise nichts einzusetzen, da der Patient ja nicht krank war.
Viele Grüße
Monika
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physiox100 schrieb:
Hab das Ding nun schon mal durchgelesen. Der IFK hat ja hier die Änderungen aufgeschrieben: Der neue Bundesrahmenvertrag – Ein Kurzüberblick
Da steht jetzt, aber das die Unterbrechungsfristen keine Rolle mehr spielen. Die VO ist 3 Monate gültig. Jetzt steht aber im Vertrag §7 Absatz 3a
Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die Ver-
ordnung für die noch verbleibenden Behandlungseinheiten ihre Gültigkeit.
Übersehe ich hier was?
Edit: Ok in der Anlage 3a steht jetzt: Fehlen die Kürzel („F“, „K“ und „T“), führt dies innerhalb der Laufzeit der Verordnung gemäß § 7 Absatz 3a nicht zu einer Absetzung oder zu einer Korrekturanforderung.
Dann:
(15) Hat die Ärztin bzw. der Arzt das verordnete ergänzende Heilmittel nicht näher
spezifiziert, hat der Leistungserbringer unter Beachtung des Wirtschaftlichkeits-
gebotes gemäß § 12 SGB V das indikationsbezogen wirksamste Heilmittel aus-
zuwählen.
Bedeutet das wenn der Arzt Wärmetherapie aufschriebt, könnte die Praxis US durchführen ohne auf das günstigste Heilmittel runtergekürzt zu werden. Ziemlich schwammig mit viel Interpretationsspielraum für beide Seiten in meinen Augen.
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idefix- schrieb:
Hab gerade die Erklärung ausgefüllt und an die zuständige ARGE geschickt. Nehme an das ich eine Bestätigung bekomme, ansonsten rufe ich nächste Woche mal hinterher.
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Klonkrieger schrieb:
Ok. Das Teil ist ja nun online. Kann bzw soll man jetzt die Anlage &: Anerkentnisserklärung ausfüllen und unterschreiben, an die ARGE schicken und gut ist?
LG
Stefan
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Wonderwoman schrieb:
Nö. Die GKVs haben ja nichts mit der Beilhilfe zu tun.
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StefanPT schrieb:
Aber orientieren sich die Beihilfepreise nicht an denen der GKVs?
vielleicht wird es dort eine Erhöhung irgendwann geben, vielleicht auch nicht.
An alle die bisher Beihilfepreise abgerechnet haben: jetzt ist der Zeitpunkt, Privatpreise zu kalkulieren.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@StefanPT
vielleicht wird es dort eine Erhöhung irgendwann geben, vielleicht auch nicht.
An alle die bisher Beihilfepreise abgerechnet haben: jetzt ist der Zeitpunkt, Privatpreise zu kalkulieren.
Viele Grüße
Monika
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StefanPT schrieb:
Ich kalkuliere auch meine eigenen Privatpreise, es würde mich aber doch sehr interessieren, ob die Beihilfepreise, also das was Beihilfeberechtigte erstattet bekommen, nun auch steigen.
da hilft nur eins: Glaskugel anschmeissen.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@StefanPT
da hilft nur eins: Glaskugel anschmeissen.
Viele Grüße
Monika
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idefix- schrieb:
@StefanPT nehme an das die Beihilfe regelmäßig steigen wird. So wie beim letzten mal auch, also so alle 15 Jahre ca.
Abwarten...
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StefanPT schrieb:
@idefix-Ich meine mich zu erinnern, dass die Beihilfe bei der letzten Erhöhung relativ zeitnah auch linear gestiegen ist.
Abwarten...
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idefix- schrieb:
@StefanPT ja, das stimmt, aber dafür ca. 15 Jahre vorher gab es die letzte Erhöhung. Deswegen gibt es wahrscheinlich auch erst in 15 Jahren wieder eine. sunglasses
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StefanPT schrieb:
Wie ist es denn mit dem beihilfefähigen Höchstbeträgen ? Steigen die ab August auch linear zu den GKV Vergütungen?
LG
Stefan
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Schippi schrieb:
Frage:auch wenn einem der neue Rahmenvertrag nicht gefällt, hat man trotzdem nur die Möglichkeit zuzustimmen oder seine Praxis zu schließen bzw nur Privatpatienten zu behandeln!Man verliert also seine gkv-zulassung!
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