Wir bieten ab sofort eine spannende
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
mainbaby Sachsenhausen. Hier sind
es meist die aller Kleinsten, die
deine fachliche Kompetenz suchen.
Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
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80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
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-Physiotherapie in der Pra...
Folgender Fall bei dem ich nie ganz sicher bin und unseren Abrechnungszentren keine Chance auf Absetzung geben möchte.
Jahrelanger Patient, dauerhaft KG mit Hb , Diagnose Parkinson, ZN2a, Verordnung a.d.R., IcD10 Parkinson,
Verordnung kam immer vom Hausarzt.
Jetzt wechselt der ausstellende Arzt - Facharzt Neurologie. Verordnung exakt so wie vom Hausarzt, auch ICD10 Code.
Was ist dies jetzt? Erstverordnung oder weiterhin V.a.d.R?
Bedanke vorab mit kollegialen Grüßen
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mojitoprinz schrieb:
Hallo Community
Folgender Fall bei dem ich nie ganz sicher bin und unseren Abrechnungszentren keine Chance auf Absetzung geben möchte.
Jahrelanger Patient, dauerhaft KG mit Hb , Diagnose Parkinson, ZN2a, Verordnung a.d.R., IcD10 Parkinson,
Verordnung kam immer vom Hausarzt.
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Jahrelanger Patient, dauerhaft KG mit Hb , Diagnose Parkinson, ZN2a, Verordnung a.d.R., IcD10 Parkinson,
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Nach HMR wäre es weiter eine Vo adR. Es gibt jedoch Aussagen von KV`en und z.B. auch der AOK BaWü wie: neuer Arzt = neuer Regelfall, für den neuen Arzt ist es der Erstkontakt, daher wieder eine Erst-Vo.
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Hallo Community
Folgender Fall bei dem ich nie ganz sicher bin und unseren Abrechnungszentren keine Chance auf Absetzung geben möchte.
Jahrelanger Patient, dauerhaft KG mit Hb , Diagnose Parkinson, ZN2a, Verordnung a.d.R., IcD10 Parkinson,
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Nach HMR wäre es weiter eine Vo adR. Es gibt jedoch Aussagen von KV`en und z.B. auch der AOK BaWü wie: neuer Arzt = neuer Regelfall, für den neuen Arzt ist es der Erstkontakt, daher wieder eine Erst-Vo.
Und wie üblich haben die Kassen keine Ahnung. Natürlich kein neue Regelfall... jedenfalls habe ich so eine Möglichkeit in den HMR nicht gefunden. Es ist also total egal, was für ein Quark die Kassen wieder erzählen...
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Wonderwoman schrieb:
Tempelritter schrieb am 12.6.18 08:41:
mojitoprinz schrieb am 11.6.18 20:16:
Hallo Community
Folgender Fall bei dem ich nie ganz sicher bin und unseren Abrechnungszentren keine Chance auf Absetzung geben möchte.
Jahrelanger Patient, dauerhaft KG mit Hb , Diagnose Parkinson, ZN2a, Verordnung a.d.R., IcD10 Parkinson,
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Nach HMR wäre es weiter eine Vo adR. Es gibt jedoch Aussagen von KV`en und z.B. auch der AOK BaWü wie: neuer Arzt = neuer Regelfall, für den neuen Arzt ist es der Erstkontakt, daher wieder eine Erst-Vo.
Und wie üblich haben die Kassen keine Ahnung. Natürlich kein neue Regelfall... jedenfalls habe ich so eine Möglichkeit in den HMR nicht gefunden. Es ist also total egal, was für ein Quark die Kassen wieder erzählen...
Natürlich kein neue Regelfall... jedenfalls habe ich so eine Möglichkeit in den HMR nicht gefunden. Es ist also total egal, was für ein Quark die Kassen wieder erzählen...
Nee jetzt oder?!?! HMR §7 Abs 11. Ein neuer Arzt kann keine FV ausstellen. Geht einfach nicht. Weil ihm das ERNEUT fehlt. Er sieht den Patienten zu ersten Mal und muss nötigenderweise, gegen die Regel "eine Diagnose - ein Regelfall" verstoßen. Seit 2011 ist das -glaube ich- schon immer so.
"(11) Folgeverordnungen sind nach Maßgabe des Heilmittel Katalogs nur zulässig, wenn
sich die behandelnde Vertragsärztin oder der behandelnde Vertragsarzt zuvor erneut vom
Zustand der Patientin oder des Patienten überzeugt hat. "
Im o.g. Fall hatte ich aber auf den exakten ICD-10 gewartet. Da ergibt sich ggf. LHV oder sonst was nettes, was wieder jeden Regelfall ad absurdum führt. Was für eine chaise das alles ist. :angry:
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Xela schrieb:
Wonderwoman schrieb am 12.6.18 16:17:
Natürlich kein neue Regelfall... jedenfalls habe ich so eine Möglichkeit in den HMR nicht gefunden. Es ist also total egal, was für ein Quark die Kassen wieder erzählen...
Nee jetzt oder?!?! HMR §7 Abs 11. Ein neuer Arzt kann keine FV ausstellen. Geht einfach nicht. Weil ihm das ERNEUT fehlt. Er sieht den Patienten zu ersten Mal und muss nötigenderweise, gegen die Regel "eine Diagnose - ein Regelfall" verstoßen. Seit 2011 ist das -glaube ich- schon immer so.
"(11) Folgeverordnungen sind nach Maßgabe des Heilmittel Katalogs nur zulässig, wenn
sich die behandelnde Vertragsärztin oder der behandelnde Vertragsarzt zuvor erneut vom
Zustand der Patientin oder des Patienten überzeugt hat. "
Im o.g. Fall hatte ich aber auf den exakten ICD-10 gewartet. Da ergibt sich ggf. LHV oder sonst was nettes, was wieder jeden Regelfall ad absurdum führt. Was für eine chaise das alles ist. :angry:
Wir haben dies jetzt auf V.a.d.R. ändern lassen, fühle mich so sicherer.
Aber solche Dinge nerven!
Das mit neuem Arzt neuer Regelfall kenn ich auch, ist mir aber zu schwammig. Dadurch gibt man dem Abrechnungszentrum nur die Entscheidungsfähigkeit ab , meiner Meinung nach.
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mojitoprinz schrieb:
Vielen Dank euch.
Wir haben dies jetzt auf V.a.d.R. ändern lassen, fühle mich so sicherer.
Aber solche Dinge nerven!
Das mit neuem Arzt neuer Regelfall kenn ich auch, ist mir aber zu schwammig. Dadurch gibt man dem Abrechnungszentrum nur die Entscheidungsfähigkeit ab , meiner Meinung nach.
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Tempelritter schrieb:
mojitoprinz schrieb am 11.6.18 20:16:
Hallo Community
Folgender Fall bei dem ich nie ganz sicher bin und unseren Abrechnungszentren keine Chance auf Absetzung geben möchte.
Jahrelanger Patient, dauerhaft KG mit Hb , Diagnose Parkinson, ZN2a, Verordnung a.d.R., IcD10 Parkinson,
Verordnung kam immer vom Hausarzt.
Jetzt wechselt der ausstellende Arzt - Facharzt Neurologie. Verordnung exakt so wie vom Hausarzt, auch ICD10 Code.
Was ist dies jetzt? Erstverordnung oder weiterhin V.a.d.R?
Bedanke vorab mit kollegialen Grüßen
Nach HMR wäre es weiter eine Vo adR. Es gibt jedoch Aussagen von KV`en und z.B. auch der AOK BaWü wie: neuer Arzt = neuer Regelfall, für den neuen Arzt ist es der Erstkontakt, daher wieder eine Erst-Vo.
§7 ABs. 11, Satz 2: Bei der Entscheidung des Vertragsarztes über Folgeverordnungen sind der bisherige Therapieverlauf sowie zwischenzeitlich erhobene Befunde zu berücksichtigen.
Bedeutet bei uns: neuer Arzt = Pat. bekommt erstmal keinen Termin, der neue Arzt wird über den Stand des bisherigen Regelfalles Informiert und gebeten, eine FV auszustellen. (VO.a.dR. wird kein Arzt beim erstbesuch machen, aus Angst vor Regrespflicht.)
Übrigens sind die Ärzte verpflichtet, sich danach zu erkundigen, ob eine vorherige Konsultation bei einem Kollegen stattfand. Lügt der Patient hier, geht dies zu seinen lasten, da er keinen Termin bei uns bekommt.
Wir haben unsere Patienten dahingehend informiert, das wir bei solchen Fällen IMMER zuerst das korrigierte Rezept im Original vorliegen haben müssen, bevor es Termine gibt. Das verhindert, das Arzttouristen die Runde machen.
Im Übrigen bedeutet m.E. HMR §7 Abs. 11,Satz 1 nicht Neuer Arzt = Neuer Regelfall.
Schließlich haben Patienten freie Arztwahl oder der Arzt wird vertreten wegen Urlaub oder Krank.... der Arzt muss nur darüber informiert werden, das der pat. schon woanders war. Ob er dann FV macht oder sich weigert, ist seine Sache.
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KGSchuller schrieb:
Hallo,
§7 ABs. 11, Satz 2: Bei der Entscheidung des Vertragsarztes über Folgeverordnungen sind der bisherige Therapieverlauf sowie zwischenzeitlich erhobene Befunde zu berücksichtigen.
Bedeutet bei uns: neuer Arzt = Pat. bekommt erstmal keinen Termin, der neue Arzt wird über den Stand des bisherigen Regelfalles Informiert und gebeten, eine FV auszustellen. (VO.a.dR. wird kein Arzt beim erstbesuch machen, aus Angst vor Regrespflicht.)
Übrigens sind die Ärzte verpflichtet, sich danach zu erkundigen, ob eine vorherige Konsultation bei einem Kollegen stattfand. Lügt der Patient hier, geht dies zu seinen lasten, da er keinen Termin bei uns bekommt.
Wir haben unsere Patienten dahingehend informiert, das wir bei solchen Fällen IMMER zuerst das korrigierte Rezept im Original vorliegen haben müssen, bevor es Termine gibt. Das verhindert, das Arzttouristen die Runde machen.
Im Übrigen bedeutet m.E. HMR §7 Abs. 11,Satz 1 nicht Neuer Arzt = Neuer Regelfall.
Schließlich haben Patienten freie Arztwahl oder der Arzt wird vertreten wegen Urlaub oder Krank.... der Arzt muss nur darüber informiert werden, das der pat. schon woanders war. Ob er dann FV macht oder sich weigert, ist seine Sache.
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