Für die Elternzeitvertretung eines
Mitarbeiters suchen wir für unsere
Praxis im Herzen Kölns eine
Aushilfe für Juni und September
2025.
Auch Physio- Schüler sind im
Rahmen ihres Praktikums oder als
Aushilfe außerhalb der Schulzeiten
herzlich willkommen.
Wir sind eine v.a. auf
orthopädische und
unfallchirurgische Beschwerdebilder
ausgerichtete Praxis, bieten MT,
KG, MLD und KGG an und achten dabei
auf die Anwendung standardisierter
und evaluierter Test- und
Behandlungsverfahren.
D...
Mitarbeiters suchen wir für unsere
Praxis im Herzen Kölns eine
Aushilfe für Juni und September
2025.
Auch Physio- Schüler sind im
Rahmen ihres Praktikums oder als
Aushilfe außerhalb der Schulzeiten
herzlich willkommen.
Wir sind eine v.a. auf
orthopädische und
unfallchirurgische Beschwerdebilder
ausgerichtete Praxis, bieten MT,
KG, MLD und KGG an und achten dabei
auf die Anwendung standardisierter
und evaluierter Test- und
Behandlungsverfahren.
D...
wir stehen weiterhin häufig vor der Frage, ob ein zweiter Arzt bei gleicher Diagnose eine neue EV ausstellen darf. Berufen würde ich mich auf die Schweigepflicht, da der Patient anscheinend dem Arzt nicht gesagt hat, dass er bereits eine Verordnung hatte und ich deshalb den zweiten Arzt nicht darüber informieren darf.
Wir haben bisher immer alles ändern lassen.
Google liefert keinen wirklichen Ansatz. Es gibt anscheinend einen Artikel in der up aktuell, dass es rechtens sei, den man aber nur als Abonnent lesen kann.
Hat jemand von euch schon erfolgreich gegen derartige Absetzungen widersprochen?
Vielen Dank, es würde viel Arbeit ersparen.
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PTLMH schrieb:
wir stehen weiterhin häufig vor der Frage, ob ein zweiter Arzt bei gleicher Diagnose eine neue EV ausstellen darf. Berufen würde ich mich auf die Schweigepflicht, da der Patient anscheinend dem Arzt nicht gesagt hat, dass er bereits eine Verordnung hatte und ich deshalb den zweiten Arzt nicht darüber informieren darf.
Wir haben bisher immer alles ändern lassen.
Google liefert keinen wirklichen Ansatz. Es gibt anscheinend einen Artikel in der up aktuell, dass es rechtens sei, den man aber nur als Abonnent lesen kann.
Hat jemand von euch schon erfolgreich gegen derartige Absetzungen widersprochen?
Vielen Dank, es würde viel Arbeit ersparen.
"Folgeverordnungen sind nach Maßgabe des Heilmittel-Katalogs nur zulässig, wenn
sich die behandelnde Vertragsärztin oder der behandelnde Vertragsarzt zuvor erneut.... "
"Erneut" geht nur, wenn der Pat. schon bei diesem Arzt war. Mithin kann ein neuer Arzt bei gleicher Diagnose keine Folgeverordnung ausstellten. So einfach ist das. Auch wenn es dem Grundsatz "Eine Diagnose Ein Regelfall" widerspricht. Aber der Gesetzgeber wird sich was dabei gedacht haben. Ich mach es seit Jahren so, schreibs hinten auf die VO - bin meiner Prüfpflicht nachgekommen, hab keinen Arzt genervt und noch nie Probleme (ausser IKK derzeit) damit gehabt.
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Leni C. schrieb:
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Xela schrieb:
"Folgeverordnungen sind nach Maßgabe des Heilmittel-Katalogs nur zulässig, wenn
sich die behandelnde Vertragsärztin oder der behandelnde Vertragsarzt zuvor erneut.... "
"Erneut" geht nur, wenn der Pat. schon bei diesem Arzt war. Mithin kann ein neuer Arzt bei gleicher Diagnose keine Folgeverordnung ausstellten. So einfach ist das. Auch wenn es dem Grundsatz "Eine Diagnose Ein Regelfall" widerspricht. Aber der Gesetzgeber wird sich was dabei gedacht haben. Ich mach es seit Jahren so, schreibs hinten auf die VO - bin meiner Prüfpflicht nachgekommen, hab keinen Arzt genervt und noch nie Probleme (ausser IKK derzeit) damit gehabt.
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nixphysio schrieb:
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