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Unsere familiengeführte Praxis ist
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3. deinem Beruf gerecht werden und
schwerpunktorientiert arbeiten
4. Voll oder Teilzeit arbeiten
5. 30 Tage Urlaub
6. eine Zeit fürs Ankommen...
medizinische Masseure
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wir stehen weiterhin häufig vor der Frage, ob ein zweiter Arzt bei gleicher Diagnose eine neue EV ausstellen darf. Berufen würde ich mich auf die Schweigepflicht, da der Patient anscheinend dem Arzt nicht gesagt hat, dass er bereits eine Verordnung hatte und ich deshalb den zweiten Arzt nicht darüber informieren darf.
Wir haben bisher immer alles ändern lassen.
Google liefert keinen wirklichen Ansatz. Es gibt anscheinend einen Artikel in der up aktuell, dass es rechtens sei, den man aber nur als Abonnent lesen kann.
Hat jemand von euch schon erfolgreich gegen derartige Absetzungen widersprochen?
Vielen Dank, es würde viel Arbeit ersparen.
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PTLMH schrieb:
Hallo zusammen,
wir stehen weiterhin häufig vor der Frage, ob ein zweiter Arzt bei gleicher Diagnose eine neue EV ausstellen darf. Berufen würde ich mich auf die Schweigepflicht, da der Patient anscheinend dem Arzt nicht gesagt hat, dass er bereits eine Verordnung hatte und ich deshalb den zweiten Arzt nicht darüber informieren darf.
Wir haben bisher immer alles ändern lassen.
Google liefert keinen wirklichen Ansatz. Es gibt anscheinend einen Artikel in der up aktuell, dass es rechtens sei, den man aber nur als Abonnent lesen kann.
Hat jemand von euch schon erfolgreich gegen derartige Absetzungen widersprochen?
Vielen Dank, es würde viel Arbeit ersparen.
"Folgeverordnungen sind nach Maßgabe des Heilmittel-Katalogs nur zulässig, wenn
sich die behandelnde Vertragsärztin oder der behandelnde Vertragsarzt zuvor erneut.... "
"Erneut" geht nur, wenn der Pat. schon bei diesem Arzt war. Mithin kann ein neuer Arzt bei gleicher Diagnose keine Folgeverordnung ausstellten. So einfach ist das. Auch wenn es dem Grundsatz "Eine Diagnose Ein Regelfall" widerspricht. Aber der Gesetzgeber wird sich was dabei gedacht haben. Ich mach es seit Jahren so, schreibs hinten auf die VO - bin meiner Prüfpflicht nachgekommen, hab keinen Arzt genervt und noch nie Probleme (ausser IKK derzeit) damit gehabt.
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Leni C. schrieb:
Ich schreibe auch mit rot aufs Rezept : Patient ist für den Arzt neu , deshalb EV . Bis jetzt hat es geklappt . Einmal gab es mit der DAK Diskussionen . Aber dann haben sie es eingesehen . Der Hausarzt hatte seine Praxis geschlossen und die Patienten mußten sich neue Ärzte suchen . Und der neue Hausarzt sagte ganz klipp und klar , daß diese Patientin für ihn komplet neu sei und deshalb müsse er mit einer EV anfangen ( sei so vorgeschrieben ) .
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Xela schrieb:
HeilmRL §7 Abs. 11
"Folgeverordnungen sind nach Maßgabe des Heilmittel-Katalogs nur zulässig, wenn
sich die behandelnde Vertragsärztin oder der behandelnde Vertragsarzt zuvor erneut.... "
"Erneut" geht nur, wenn der Pat. schon bei diesem Arzt war. Mithin kann ein neuer Arzt bei gleicher Diagnose keine Folgeverordnung ausstellten. So einfach ist das. Auch wenn es dem Grundsatz "Eine Diagnose Ein Regelfall" widerspricht. Aber der Gesetzgeber wird sich was dabei gedacht haben. Ich mach es seit Jahren so, schreibs hinten auf die VO - bin meiner Prüfpflicht nachgekommen, hab keinen Arzt genervt und noch nie Probleme (ausser IKK derzeit) damit gehabt.
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nixphysio schrieb:
Wir hatten es auch vor kurzem. Die Absetzung kam vom AZE, wir haben nicht die Info auf die Verordnung gesetzt. Ein Anruf bei AZE hat gereicht und die Nachzahlung erfolgte umgehend.
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