Die Bedürfnisse und individuelle
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Pat. kommt aus derselben Arztpraxis mit einer Erst-VO aber von einem anderen Arzt. Habe hier absolut keinen Plan. Praxis verweigerte auch die Änderung mit dem Hinweis, dass es eine erst VO ist und keine andere vorher war.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Folgendes Problem:
Pat. kommt aus derselben Arztpraxis mit einer Erst-VO aber von einem anderen Arzt. Habe hier absolut keinen Plan. Praxis verweigerte auch die Änderung mit dem Hinweis, dass es eine erst VO ist und keine andere vorher war.
MFG
Meitao
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Wonderwoman schrieb:
Wenn es eine andere Diagnose ist, dann ist es eine EVO. Wenn nicht, dann nicht.
Wie kommt die Praxis zu: "dass es eine erst VO ist und keine andere vorher war."?
Für mich wäre die Vo. ok wenn vollständig ausgefüllt.
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Meitao
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Meitao schrieb:
Ist eine EVO die andere war der andere Arzt in derselben Praxis und die Rez.Dame hat nur bei dem letztverordnenden geguckt und der hat ja noch nichts aufgeschrieben gehabt.
Meitao
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Wonderwoman schrieb:
Damit hast Du noch nichts zur Diagnose gesagt...
Wie schon geschrieben wurde, hängt es natürlich von der Diagnose ab ob hier ein evtl. neuer Regelfall vorliegt der eine Erstverordnung begründet. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Wenn der Arzt über seinen Formfehler informiert wurde und ein Änderung ablehnt, kann man dieses so hinten auf der VO dokumentieren und die Verordnung annehmen. Nur dann wenn der Regelfall zuvor in deiner Praxis, ausgeschöpft wurde, wird man die Behandlung nicht vergütet bekommen. Die immer wieder vertretende These neuer Arzt, neuer Regelfall ist nicht HMK-konform, also ein Risiko.
Wie schon geschrieben wurde, hängt es natürlich von der Diagnose ab ob hier ein evtl. neuer Regelfall vorliegt der eine Erstverordnung begründet. Gruß S.
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morpheus-06 schrieb:
ist es eine Erst-Vo. oder nicht?
Wie kommt die Praxis zu: "dass es eine erst VO ist und keine andere vorher war."?
Für mich wäre die Vo. ok wenn vollständig ausgefüllt.
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Viele Grüße
Rudolf Bamberger
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rudibam schrieb:
Es gibt eine Information der kassenärztlichen Bundesvereinigung das anderer Arzt neuer Regelfall bedeutet. Eine Fotokopie davon kommt in so einem Falle bei mir immer zu der Verordnung. Bitten Sie einen Arzt Ihnen von diesem Schriftstück eine Fotokopie zu überlassen. Sollte das nicht klappen, ich schicke Ihnen gerne eine.
Viele Grüße
Rudolf Bamberger
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Sonam schrieb:
Wenn man aber wie du sagst auf der Verordnung schreibt "Arzt informiert und er weigert sich das Rezept zu ändern" wird es doch bezahlt oder?
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