Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
Kann mir jemand ein klärendes Wort dazu sagen, denn auch bei der KV-BW finde ich darüber nix
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Alfred Kramer schrieb:
ein hiesiger Orthopäde ist der Meinung, wenn ein Patient schon von der operierenden Klinik eine VO über KG nach Knie TEP erhalten hat, darf er nur FolgeVO verschreiben, weil es sonst auf sein Budget angerechnet wird.
Kann mir jemand ein klärendes Wort dazu sagen, denn auch bei der KV-BW finde ich darüber nix
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Und die Kassen sagen: Neuer Arzt - keine neuer Regelfall...und jetzt??!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
...In BaWü infomiert die KV neuer Arzt - neuer Regelfall...
Und die Kassen sagen: Neuer Arzt - keine neuer Regelfall...und jetzt??!
Grüße...Gerry
...In BaWü infomiert die KV neuer Arzt - neuer Regelfall...
Und die Kassen sagen: Neuer Arzt - keine neuer Regelfall...und jetzt??!
Grüße...Gerry
Widerspruch, klagen etc. Munition hätte ich genug. Alle große Kassen in BaWü lassen das auf schriftlich Anfrage so durchgehen. Diese Mühe sollte mach sich einmal machen. Alternativ schön brav die Versicherten zum Arzt zurück schicken und die Rezepte ändern lassen.
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Tempelritter schrieb:
Gerry schrieb am 1.10.15 14:49:
...In BaWü infomiert die KV neuer Arzt - neuer Regelfall...
Und die Kassen sagen: Neuer Arzt - keine neuer Regelfall...und jetzt??!
Grüße...Gerry
Widerspruch, klagen etc. Munition hätte ich genug. Alle große Kassen in BaWü lassen das auf schriftlich Anfrage so durchgehen. Diese Mühe sollte mach sich einmal machen. Alternativ schön brav die Versicherten zum Arzt zurück schicken und die Rezepte ändern lassen.
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Tempelritter schrieb:
Bei gleicher Diagnose ist es nach den HMR eine Folge-Verordnung. Nur die Verordnungen die dieser Arzt ausschreibt belasten sein Budget (Arztnummer auf der Verordnung). In BaWü infomiert die KV neuer Arzt - neuer Regelfall, damit hatten wir auch noch nie Probleme.
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