Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
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PT BLN schrieb:
...dafür müsste aber auf der bestehenden Verordnung nach 18 von 20 Behandlungen die Verordnung abgebrochen werden. Geht das?
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Anilu87 schrieb:
Nein das geht nicht. Abbruch aus diesem Grund ist nicht erlaubt. §7 Absatz 5 Rahmenvertrag
Absetzungsgrund:
Alle Leistungen einer Verordnung sind bis zum Ende auszuführen, bevor mit einer später bzw. gleichzeitig
ausgestellten Verordnung zur selben Diagnose (ggf. an derselben Lokalisation) und Diagnosegruppe begonnen
wird.
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Alex Moro schrieb:
extra mal rausgesucht:
Absetzungsgrund:
Alle Leistungen einer Verordnung sind bis zum Ende auszuführen, bevor mit einer später bzw. gleichzeitig
ausgestellten Verordnung zur selben Diagnose (ggf. an derselben Lokalisation) und Diagnosegruppe begonnen
wird.
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PT BLN schrieb:
Vielen, lieben Dank, habe ich mir so auch gedacht.
Ich breche regelmässig wg. Terminabsagen bzw. "no Show"ab.....
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abbrechen kannst du ja jederzeit, nur dann muss ja ein nachvollziehbarer zeitraum X zur neuen VO liegen
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Alex Moro schrieb:
funktioniert nur nicht, wenn du direkt im anschluss auf die neue VO behandelst.
abbrechen kannst du ja jederzeit, nur dann muss ja ein nachvollziehbarer zeitraum X zur neuen VO liegen
@PT BLN hat das nächste Rezept schon bekommen, muss aber noch das Alte abarbeiten.
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massu schrieb:
@ali wegen "no show" hat du das Rezept abgebrochen, und beginnst dann das Neue ?
@PT BLN hat das nächste Rezept schon bekommen, muss aber noch das Alte abarbeiten.
@Alex Moro Es gibt nachvollziehbare Begründungen. Auf die Frage von PT BLN würde ich natürlich immer sagen, geht nicht, das Folgerezept muss geändert werden...
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ali schrieb:
@massu Ich wollte aufzeigen, dass es sehr wohl Möglichkeiten gibt...
@Alex Moro Es gibt nachvollziehbare Begründungen. Auf die Frage von PT BLN würde ich natürlich immer sagen, geht nicht, das Folgerezept muss geändert werden...
Ich hatte mal den Fall, dass aus Versehen ein fast volles Rezept (2 Behandlungen fehlten noch) in meine "Abrechnungskiste" kam und das neue, bereits vorliegende Rezept einfach nahtlos angefangen wurde.
Auf Nachfrage bei PhysioDeutschland wurde mir gesagt, dass der Abbruchgrund "Folgerezept lag bereits vor" völlig ausreicht.
Grüße,
Julia
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Julia Landwehr schrieb:
Hallo.
Ich hatte mal den Fall, dass aus Versehen ein fast volles Rezept (2 Behandlungen fehlten noch) in meine "Abrechnungskiste" kam und das neue, bereits vorliegende Rezept einfach nahtlos angefangen wurde.
Auf Nachfrage bei PhysioDeutschland wurde mir gesagt, dass der Abbruchgrund "Folgerezept lag bereits vor" völlig ausreicht.
Grüße,
Julia
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ali schrieb:
IMHO kommt es auf die Begründung des Abbruchs an. Wenn das 1. Rezept z.B. seine Gültigkeit verliert, kann ich auch schon nach 8 von 10 verordneten Behandlungen zu Ende sein....
Ich breche regelmässig wg. Terminabsagen bzw. "no Show"ab.....
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