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Ist die erste Behandlung entscheidend? Oder werden die Rezepte gesplittet?
PT-Angie
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PT-Angie schrieb:
Ab wann gelten die neuen Vergütungssätze beim VdeK?
Ist die erste Behandlung entscheidend? Oder werden die Rezepte gesplittet?
PT-Angie
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Manuel1510 schrieb:
Meines Wissens gilt das nicht für Verordnungen mit Behandlungsbeginn ab 01.04.2013 - denn man hat ja 14 Tage Zeit um mit den Behandlungen zu beginnen - sondern für Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.04.2013.
Vergütungsvereinbarung
§ 2
Vergütung der Leistungen
2. Die in der Vergütungsvereinbarung vereinbarten Preise gelten für Verordnungen mit einem Behandlungsbeginn nach dem 31.03.2013.
[bearbeitet am 25.03.13 21:23]
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Xela schrieb:
Anlage zum Vertrag
Vergütungsvereinbarung
§ 2
Vergütung der Leistungen
2. Die in der Vergütungsvereinbarung vereinbarten Preise gelten für Verordnungen mit einem Behandlungsbeginn nach dem 31.03.2013.
[bearbeitet am 25.03.13 21:23]
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Manuel1510 schrieb:
Ok, da hab ich offensichtlich ne falsche Info gehabt. Danke für die Korrektur.
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Xela schrieb:
Sätze gelten ab 01.04.2013 und für VO mit Behandlungsbeginn ab 01.04.2013.
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Sabine Rabbel schrieb:
Datum der ersten Behandlung ist entscheidend. Gesplittet wurde bei den Ersatzkassen nach meiner Erinnerung noch nie, halleluja.
Die Dame am Telefon teilte mir mit dass, hier nur das Ausstellungsdatum zähle und nicht der erste Behandlungstag und somit haben sie mir meine Vergütung gekürzt. Das war letztes Jahr.
Vielleicht hat sie mich vorsätzlich fehlinformiert!!
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Preisliste RVO (Bayern!) 2012:
"Die Vergütungsvereinbarung tritt am 01.06.2012 in Kraft. Die ab 01.06.2012 erhöhten Vergütungen können für die Rezepte abgerechnet werden, bei denen die erste Behandlung nach dem 31.05.2012 stattfindet."
Preisliste VdEK 2012:
"Die in der Vergütungsvereinbarung vereinbarten Preise gelten für Verordnungen mit einem Behandlungsbeginn nach dem 31.03.2012."
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Naja - das war dann wohl eine Fehlinfo:
Preisliste RVO (Bayern!) 2012:
"Die Vergütungsvereinbarung tritt am 01.06.2012 in Kraft. Die ab 01.06.2012 erhöhten Vergütungen können für die Rezepte abgerechnet werden, bei denen die erste Behandlung nach dem 31.05.2012 stattfindet."
Preisliste VdEK 2012:
"Die in der Vergütungsvereinbarung vereinbarten Preise gelten für Verordnungen mit einem Behandlungsbeginn nach dem 31.03.2012."
Gruß
Nora
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ali schrieb:
es war nach VdeK gefragt.....nix RVO Kasse
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Sonam schrieb:
seht auch vdak...stört dich die zusätzliche Info zu RVO? :blush:
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ali schrieb:
vielleicht weil je nach Bundesland und Vertrag unterschiedlich sein könnte....
MikeS
[bearbeitet am 27.03.13 21:44]
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MikeS schrieb:
Ich empfehle eine Anzeige wegen versuchten Betruges gegen die entsprechende Abrechnungsstelle und der betreffenden EK. Denn die klare Absicht sich durch eine Falschauskunft einen Vermögensvorteil verschaffen zu wollen ist eindeutig strafbewehrt.
MikeS
[bearbeitet am 27.03.13 21:44]
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jojohppt schrieb:
Ich habe mit einer zuständigen Abrechnungsstelle der Primärkassen und ebenso mit der der EK, telefoniert.
Die Dame am Telefon teilte mir mit dass, hier nur das Ausstellungsdatum zähle und nicht der erste Behandlungstag und somit haben sie mir meine Vergütung gekürzt. Das war letztes Jahr.
Vielleicht hat sie mich vorsätzlich fehlinformiert!!
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