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Berlin

Dringend gesucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt,
engagierte Physiotherapeut*in für
20-30 h in Alt-Treptow. MLD & MT
wäre wünschenswert-nicht zwingend

Der Arbeitstakt beträgt 30 Minuten
Behandlungsschwerpunkte sind:
Orthopädie, Chirurgie, Neurologie,
Pädiatrie sowie auch Hausbesuche
Fort-und Weiterbildung werden
unterstützt
Bezahlung erfolgt nach Erfahrung
und Qualifikation
0
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Neue Vergütungen
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PT-Angie
25.03.2013 15:00
Ab wann gelten die neuen Vergütungssätze beim VdeK?
Ist die erste Behandlung entscheidend? Oder werden die Rezepte gesplittet?

PT-Angie
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Ab wann gelten die neuen Vergütungssätze beim VdeK? Ist die erste Behandlung entscheidend? Oder werden die Rezepte gesplittet? PT-Angie
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PT-Angie schrieb:

Ab wann gelten die neuen Vergütungssätze beim VdeK?
Ist die erste Behandlung entscheidend? Oder werden die Rezepte gesplittet?

PT-Angie

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Xela
25.03.2013 15:33
Sätze gelten ab 01.04.2013 und für VO mit Behandlungsbeginn ab 01.04.2013.

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Sätze gelten ab 01.04.2013 und für VO mit Behandlungsbeginn ab 01.04.2013.
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Manuel1510
25.03.2013 16:25
Meines Wissens gilt das nicht für Verordnungen mit Behandlungsbeginn ab 01.04.2013 - denn man hat ja 14 Tage Zeit um mit den Behandlungen zu beginnen - sondern für Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.04.2013.
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• jojohppt
Meines Wissens gilt das nicht für Verordnungen mit Behandlungsbeginn ab 01.04.2013 - denn man hat ja 14 Tage Zeit um mit den Behandlungen zu beginnen - sondern für Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.04.2013.
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Manuel1510 schrieb:

Meines Wissens gilt das nicht für Verordnungen mit Behandlungsbeginn ab 01.04.2013 - denn man hat ja 14 Tage Zeit um mit den Behandlungen zu beginnen - sondern für Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.04.2013.

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Xela
25.03.2013 21:18
Anlage zum Vertrag
Vergütungsvereinbarung

§ 2
Vergütung der Leistungen

2. Die in der Vergütungsvereinbarung vereinbarten Preise gelten für Verordnungen mit einem Behandlungsbeginn nach dem 31.03.2013.



[bearbeitet am 25.03.13 21:23]
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• ali
• Nora Weber
Anlage zum Vertrag Vergütungsvereinbarung § 2 Vergütung der Leistungen 2. Die in der Vergütungsvereinbarung vereinbarten Preise gelten für Verordnungen mit einem Behandlungsbeginn nach dem 31.03.2013. [bearbeitet am 25.03.13 21:23]
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Xela schrieb:

Anlage zum Vertrag
Vergütungsvereinbarung

§ 2
Vergütung der Leistungen

2. Die in der Vergütungsvereinbarung vereinbarten Preise gelten für Verordnungen mit einem Behandlungsbeginn nach dem 31.03.2013.



[bearbeitet am 25.03.13 21:23]

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Manuel1510
26.03.2013 11:50
Ok, da hab ich offensichtlich ne falsche Info gehabt. Danke für die Korrektur.
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Ok, da hab ich offensichtlich ne falsche Info gehabt. Danke für die Korrektur.
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Manuel1510 schrieb:

Ok, da hab ich offensichtlich ne falsche Info gehabt. Danke für die Korrektur.

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Xela schrieb:

Sätze gelten ab 01.04.2013 und für VO mit Behandlungsbeginn ab 01.04.2013.

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Sabine Rabbel
25.03.2013 17:30
Datum der ersten Behandlung ist entscheidend. Gesplittet wurde bei den Ersatzkassen nach meiner Erinnerung noch nie, halleluja.
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• morpheus-06
• Nora Weber
Datum der ersten Behandlung ist entscheidend. Gesplittet wurde bei den Ersatzkassen nach meiner Erinnerung noch nie, halleluja.
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Sabine Rabbel schrieb:

Datum der ersten Behandlung ist entscheidend. Gesplittet wurde bei den Ersatzkassen nach meiner Erinnerung noch nie, halleluja.

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jojohppt
27.03.2013 12:12
Ich habe mit einer zuständigen Abrechnungsstelle der Primärkassen und ebenso mit der der EK, telefoniert.
Die Dame am Telefon teilte mir mit dass, hier nur das Ausstellungsdatum zähle und nicht der erste Behandlungstag und somit haben sie mir meine Vergütung gekürzt. Das war letztes Jahr.
Vielleicht hat sie mich vorsätzlich fehlinformiert!!

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Ich habe mit einer zuständigen Abrechnungsstelle der Primärkassen und ebenso mit der der EK, telefoniert. Die Dame am Telefon teilte mir mit dass, hier nur das Ausstellungsdatum zähle und nicht der erste Behandlungstag und somit haben sie mir meine Vergütung gekürzt. Das war letztes Jahr. Vielleicht hat sie mich vorsätzlich fehlinformiert!!
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Nora Weber
27.03.2013 13:28
Naja - das war dann wohl eine Fehlinfo:

Preisliste RVO (Bayern!) 2012:
"Die Vergütungsvereinbarung tritt am 01.06.2012 in Kraft. Die ab 01.06.2012 erhöhten Vergütungen können für die Rezepte abgerechnet werden, bei denen die erste Behandlung nach dem 31.05.2012 stattfindet."

Preisliste VdEK 2012:
"Die in der Vergütungsvereinbarung vereinbarten Preise gelten für Verordnungen mit einem Behandlungsbeginn nach dem 31.03.2012."

Gruß
Nora
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Naja - das war dann wohl eine Fehlinfo: Preisliste RVO (Bayern!) 2012: "Die Vergütungsvereinbarung tritt am 01.06.2012 in Kraft. Die ab 01.06.2012 erhöhten Vergütungen können für die Rezepte abgerechnet werden, bei denen die erste Behandlung nach dem 31.05.2012 stattfindet." Preisliste VdEK 2012: "Die in der Vergütungsvereinbarung vereinbarten Preise gelten für Verordnungen mit einem Behandlungsbeginn nach dem 31.03.2012." Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

Naja - das war dann wohl eine Fehlinfo:

Preisliste RVO (Bayern!) 2012:
"Die Vergütungsvereinbarung tritt am 01.06.2012 in Kraft. Die ab 01.06.2012 erhöhten Vergütungen können für die Rezepte abgerechnet werden, bei denen die erste Behandlung nach dem 31.05.2012 stattfindet."

Preisliste VdEK 2012:
"Die in der Vergütungsvereinbarung vereinbarten Preise gelten für Verordnungen mit einem Behandlungsbeginn nach dem 31.03.2012."

Gruß
Nora

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ali
27.03.2013 16:08
es war nach VdeK gefragt.....nix RVO Kasse
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es war nach VdeK gefragt.....nix RVO Kasse
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ali schrieb:

es war nach VdeK gefragt.....nix RVO Kasse

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Sonam
27.03.2013 16:13
seht auch vdak...stört dich die zusätzliche Info zu RVO? :blush:
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seht auch vdak...stört dich die zusätzliche Info zu RVO? :blush:
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Sonam schrieb:

seht auch vdak...stört dich die zusätzliche Info zu RVO? :blush:

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ali
27.03.2013 16:16
vielleicht weil je nach Bundesland und Vertrag unterschiedlich sein könnte....
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vielleicht weil je nach Bundesland und Vertrag unterschiedlich sein könnte....
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ali schrieb:

vielleicht weil je nach Bundesland und Vertrag unterschiedlich sein könnte....

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MikeS
27.03.2013 21:42
Ich empfehle eine Anzeige wegen versuchten Betruges gegen die entsprechende Abrechnungsstelle und der betreffenden EK. Denn die klare Absicht sich durch eine Falschauskunft einen Vermögensvorteil verschaffen zu wollen ist eindeutig strafbewehrt.

MikeS



[bearbeitet am 27.03.13 21:44]
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Ich empfehle eine Anzeige wegen versuchten Betruges gegen die entsprechende Abrechnungsstelle und der betreffenden EK. Denn die klare Absicht sich durch eine Falschauskunft einen Vermögensvorteil verschaffen zu wollen ist eindeutig strafbewehrt. MikeS [bearbeitet am 27.03.13 21:44]
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MikeS schrieb:

Ich empfehle eine Anzeige wegen versuchten Betruges gegen die entsprechende Abrechnungsstelle und der betreffenden EK. Denn die klare Absicht sich durch eine Falschauskunft einen Vermögensvorteil verschaffen zu wollen ist eindeutig strafbewehrt.

MikeS



[bearbeitet am 27.03.13 21:44]

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jojohppt schrieb:

Ich habe mit einer zuständigen Abrechnungsstelle der Primärkassen und ebenso mit der der EK, telefoniert.
Die Dame am Telefon teilte mir mit dass, hier nur das Ausstellungsdatum zähle und nicht der erste Behandlungstag und somit haben sie mir meine Vergütung gekürzt. Das war letztes Jahr.
Vielleicht hat sie mich vorsätzlich fehlinformiert!!



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