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Durbach - Baden-Württemberg

Die MEDICLIN Staufenburg Klinik ist
eine Fachklinik für Innere Medizin
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Fachabteilungen für Onkologie /
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die oft gemeinsam auftreten,
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verfügt über 288 Betten und
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Neues Thema
Neue Preislisten, neue Abrechnungsziffer für Hsusbesuche?
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micha850
Vor einer Woche
Hallo zusammen,

neue Preislisten von Physio.de.
Ist es ein Druckfehler oder gibt es die 29933 für Hausbesuche nicht mehr 🤔

Beste Grüße, Micha
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Hallo zusammen, neue Preislisten von Physio.de. Ist es ein Druckfehler oder gibt es die 29933 für Hausbesuche nicht mehr 🤔 Beste Grüße, Micha
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Papa Alpaka
Vor einer Woche
Sind jetzt 29950 und 29951 - geänderte Leistungsbeschreibung beachten!
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• Lars van Ravenzwaaij
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Sind jetzt 29950 und 29951 - geänderte Leistungsbeschreibung beachten!
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Papa Alpaka schrieb:

Sind jetzt 29950 und 29951 - geänderte Leistungsbeschreibung beachten!

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micha850 schrieb:

Hallo zusammen,

neue Preislisten von Physio.de.
Ist es ein Druckfehler oder gibt es die 29933 für Hausbesuche nicht mehr 🤔

Beste Grüße, Micha

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michel mol
Vor einer Woche
Auf alle vo die ab 1. Januar abgerechnet werden , oder wo das erste datum nach 1. Januar liegt ??
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Auf alle vo die ab 1. Januar abgerechnet werden , oder wo das erste datum nach 1. Januar liegt ??
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Lars van Ravenzwaaij
Vor einer Woche
@micha850 Rezepte sind ggf. zu splitten. Es gilt das Behandlungsdatum für den alten bzw. neuen Preis.
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[mention]micha850[/mention] Rezepte sind ggf. zu splitten. Es gilt das Behandlungsdatum für den alten bzw. neuen Preis.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@micha850 Rezepte sind ggf. zu splitten. Es gilt das Behandlungsdatum für den alten bzw. neuen Preis.

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Schippi
Vor einer Woche
@Lars van Ravenzwaaij wie immer👍
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] wie immer👍
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Schippi schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij wie immer👍

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Papa Alpaka
Vor einer Woche
@Schippi ...seit dem Bundesrahmenvertrag bzw. dem ersten(?) Schiedsspruch. Im Prinzip kann man beides machen, "nach Behandlungsdatum" oder "nach Ausstellungsdatum" - man muss sich nur einmal einig werden und dann am besten lange nichts daran ändern👍
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[mention]Schippi[/mention] ...seit dem Bundesrahmenvertrag bzw. dem ersten(?) Schiedsspruch. Im Prinzip kann man beides machen, "nach Behandlungsdatum" oder "nach Ausstellungsdatum" - man muss sich nur einmal einig werden und dann am besten lange nichts daran ändern👍
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Papa Alpaka schrieb:

@Schippi ...seit dem Bundesrahmenvertrag bzw. dem ersten(?) Schiedsspruch. Im Prinzip kann man beides machen, "nach Behandlungsdatum" oder "nach Ausstellungsdatum" - man muss sich nur einmal einig werden und dann am besten lange nichts daran ändern👍

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Schippi
Vor einer Woche
@Papa Alpaka derzeit gilt meiner Meinung nach aber immer noch das behandlungsdatum beim Splitting
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• Lars van Ravenzwaaij
• Papa Alpaka
[mention]Papa Alpaka[/mention] derzeit gilt meiner Meinung nach aber immer noch das behandlungsdatum beim Splitting
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Schippi schrieb:

@Papa Alpaka derzeit gilt meiner Meinung nach aber immer noch das behandlungsdatum beim Splitting

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micha850
Vor 6 Tagen
Thema verfehlt?
Es ging doch um die neuen Abrechnungsziffern. Finde die Leistungsbeschreibung nicht. Zu neu?
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• Jan Herrmann
Thema verfehlt? Es ging doch um die neuen Abrechnungsziffern. Finde die Leistungsbeschreibung nicht. Zu neu?
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micha850 schrieb:

Thema verfehlt?
Es ging doch um die neuen Abrechnungsziffern. Finde die Leistungsbeschreibung nicht. Zu neu?

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 6 Tagen
@micha850 Leistungsbeschreibungen für die Hausbesuche steht schon seit einige Jahre in den jeweiligen Preislisten.
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[mention]micha850[/mention] Leistungsbeschreibungen für die Hausbesuche steht schon seit einige Jahre in den jeweiligen Preislisten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@micha850 Leistungsbeschreibungen für die Hausbesuche steht schon seit einige Jahre in den jeweiligen Preislisten.

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micha850
Vor 6 Tagen
Ok. Das weiß ich schon.
Finde aber keine Erklärung warum aus 29933 jetzt 29950 wird. 🤔
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• Jan Herrmann
Ok. Das weiß ich schon. Finde aber keine Erklärung warum aus 29933 jetzt 29950 wird. 🤔
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micha850 schrieb:

Ok. Das weiß ich schon.
Finde aber keine Erklärung warum aus 29933 jetzt 29950 wird. 🤔

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massu
Vor 6 Tagen
@Schippi es gilt für die neuen Preise ab 2025 für ALLE Verordnungen der GKV das Ausstellungsdatum. Es wird nicht gesplittet.
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[mention]Schippi[/mention] es gilt für die neuen Preise ab 2025 für ALLE Verordnungen der GKV das Ausstellungsdatum. Es wird nicht gesplittet.
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massu schrieb:

@Schippi es gilt für die neuen Preise ab 2025 für ALLE Verordnungen der GKV das Ausstellungsdatum. Es wird nicht gesplittet.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 6 Tagen
@massu Falsch!

Anlage 2 Vergütungsvereinbarung (Lesefassung, gültig ab 01.01.2026), Seite 9 Link
(6) Die Vergütungssätze ab dem 01.01.2026 gelten für Behandlungen, die ab dem 01.01.2026 durchgeführt werden.

M.a.W., die Rezepte werden, wie in den letzten Jahre üblich, gesplittet.
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[mention]massu[/mention] Falsch! Anlage 2 Vergütungsvereinbarung (Lesefassung, gültig ab 01.01.2026), Seite 9 https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/vertraege_125abs1/physiotherapie/20251201_Physiotherapie_Vertrag_125_Anlage_2_barrierefrei.pdf [zitat](6) Die Vergütungssätze ab dem 01.01.2026 gelten für [u]Behandlungen[/u], die ab dem 01.01.2026 durchgeführt werden.[/zitat] M.a.W., die Rezepte werden, wie in den letzten Jahre üblich, gesplittet.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu Falsch!

Anlage 2 Vergütungsvereinbarung (Lesefassung, gültig ab 01.01.2026), Seite 9 Link
(6) Die Vergütungssätze ab dem 01.01.2026 gelten für Behandlungen, die ab dem 01.01.2026 durchgeführt werden.

M.a.W., die Rezepte werden, wie in den letzten Jahre üblich, gesplittet.

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Leni C.
Vor 6 Tagen
GKV-Rezepte werden gesplittet , bei der BG ist das Austellungsdatum maßgeblich .
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GKV-Rezepte werden gesplittet , bei der BG ist das Austellungsdatum maßgeblich .
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Leni C. schrieb:

GKV-Rezepte werden gesplittet , bei der BG ist das Austellungsdatum maßgeblich .

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GüSta
Vor 6 Tagen
@Leni C.
Leni C. schrieb am 25.12.2025 18:55 Uhr:GKV-Rezepte werden gesplittet , bei der BG ist das Austellungsdatum maßgeblich .

Stimmt so für die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Zumindest die DGUV schreibt dazu am Ende der Gebührentabelle folgendes:
"Für die Abrechenbarkeit dieser Gebühren ist der erste Behandlungstag einer Verordnung ausschlaggebend. Die Gebühren können daher für Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 31.12.2025 stattfindet, in Rechnung gestellt werden."
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[mention]Leni C.[/mention] [zitat][b]Leni C. schrieb am 25.12.2025 18:55 Uhr:[/b]GKV-Rezepte werden gesplittet , bei der BG ist das Austellungsdatum maßgeblich .[/zitat] Stimmt so für die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Zumindest die DGUV schreibt dazu am Ende der Gebührentabelle folgendes: "Für die Abrechenbarkeit dieser Gebühren ist der erste Behandlungstag einer Verordnung ausschlaggebend. Die Gebühren können daher für Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 31.12.2025 stattfindet, in Rechnung gestellt werden."
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GüSta schrieb:

@Leni C.
Leni C. schrieb am 25.12.2025 18:55 Uhr:GKV-Rezepte werden gesplittet , bei der BG ist das Austellungsdatum maßgeblich .

Stimmt so für die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Zumindest die DGUV schreibt dazu am Ende der Gebührentabelle folgendes:
"Für die Abrechenbarkeit dieser Gebühren ist der erste Behandlungstag einer Verordnung ausschlaggebend. Die Gebühren können daher für Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 31.12.2025 stattfindet, in Rechnung gestellt werden."

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massu
Vor 6 Tagen
@Lars van Ravenzwaaij ich habe gestern ein YouTube Video vom VPT gesehen, da würde es so erklärt, dass die neuen Sätze erst ab Ausstellungsdatum gelten...

Muss es wohl nochmal sehen... 🌲🙃
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] ich habe gestern ein YouTube Video vom VPT gesehen, da würde es so erklärt, dass die neuen Sätze erst ab Ausstellungsdatum gelten... Muss es wohl nochmal sehen... 🌲🙃
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massu schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij ich habe gestern ein YouTube Video vom VPT gesehen, da würde es so erklärt, dass die neuen Sätze erst ab Ausstellungsdatum gelten...

Muss es wohl nochmal sehen... 🌲🙃

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 5 Tagen
@massu Mann muss bei YouTube nicht alles auf Anhieb glauben. Selbst lesen macht schlau. 😉 Die VPT sagt auf seiner Homepage im Übrigen das Gleiche:
Vergütungsanpassungen in GKV und DGUV zum 01.01.2026 | VPT - Webseite
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[mention]massu[/mention] Mann muss bei YouTube nicht alles auf Anhieb glauben. Selbst lesen macht schlau. 😉 Die VPT sagt auf seiner Homepage im Übrigen das Gleiche: https://www.vpt.de/aktuelles/news-ansicht/verguetungsanpassungen-in-gkv-und-dguv-zum-01012026/
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu Mann muss bei YouTube nicht alles auf Anhieb glauben. Selbst lesen macht schlau. 😉 Die VPT sagt auf seiner Homepage im Übrigen das Gleiche:
Vergütungsanpassungen in GKV und DGUV zum 01.01.2026 | VPT - Webseite

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Leni C.
Vor 5 Tagen
@GüSta :
eben . Wenn du jetzt ein BG-Rezept hast , was noch einige Behandlungen offen hat , mußt du diese auch nach dem 1.1.26 zu den alten Preisen abrechnen . Anders als bei GKV-Rezepten , die werden ab 1.1.26 gesplittet , sprich die Behandlungen vor dem 1.1.26 zu den alten Preisen , danach zu den neuen Preisen abgerechnet .
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[mention]GüSta[/mention] : eben . Wenn du jetzt ein BG-Rezept hast , was noch einige Behandlungen offen hat , mußt du diese auch nach dem 1.1.26 zu den alten Preisen abrechnen . Anders als bei GKV-Rezepten , die werden ab 1.1.26 gesplittet , sprich die Behandlungen vor dem 1.1.26 zu den alten Preisen , danach zu den neuen Preisen abgerechnet .
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Leni C. schrieb:

@GüSta :
eben . Wenn du jetzt ein BG-Rezept hast , was noch einige Behandlungen offen hat , mußt du diese auch nach dem 1.1.26 zu den alten Preisen abrechnen . Anders als bei GKV-Rezepten , die werden ab 1.1.26 gesplittet , sprich die Behandlungen vor dem 1.1.26 zu den alten Preisen , danach zu den neuen Preisen abgerechnet .

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 5 Tagen
@Leni C. Nicht ganz. Du hast geschrieben, dass das Ausstellungsdatum maßgeblich ist. Das ist so nicht korrekt. Vielmehr ist das erste Behandlungsdatum bei BG-Verordnungen maßgeblich. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied. 🫣

M. a. W., die BG-Verordnung kann noch in 2025 ausgestellt sein, aber wird vollständig zu den 2026er Preisen abgerechnet, wenn die 1. Behandlung nach dem 31.12.2025 stattfindet. Wenn die 1. Behandlung vor dem 1.1.2026 stattgefunden hat, wird die Verordnung vollständig zu den 2025er Preisen abgerechnet.
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[mention]Leni C.[/mention] Nicht ganz. Du hast geschrieben, dass das [u]Ausstellungsdatum[/u] maßgeblich ist. Das ist so nicht korrekt. Vielmehr ist das [u]erste Behandlungsdatum[/u] bei BG-Verordnungen maßgeblich. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied. 🫣 M. a. W., die BG-Verordnung kann noch in 2025 ausgestellt sein, aber wird vollständig zu den 2026er Preisen abgerechnet, wenn die 1. Behandlung nach dem 31.12.2025 stattfindet. Wenn die 1. Behandlung vor dem 1.1.2026 stattgefunden hat, wird die Verordnung vollständig zu den 2025er Preisen abgerechnet.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Leni C. Nicht ganz. Du hast geschrieben, dass das Ausstellungsdatum maßgeblich ist. Das ist so nicht korrekt. Vielmehr ist das erste Behandlungsdatum bei BG-Verordnungen maßgeblich. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied. 🫣

M. a. W., die BG-Verordnung kann noch in 2025 ausgestellt sein, aber wird vollständig zu den 2026er Preisen abgerechnet, wenn die 1. Behandlung nach dem 31.12.2025 stattfindet. Wenn die 1. Behandlung vor dem 1.1.2026 stattgefunden hat, wird die Verordnung vollständig zu den 2025er Preisen abgerechnet.

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Leni C.
Vor 5 Tagen
@Lars van Ravenzwaaij
Korrekt . Und wenn du in 2025 schon angefangen hast , dann bis zum Ende in 2026 eben noch die alten Preise .
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Korrekt . Und wenn du in 2025 schon angefangen hast , dann bis zum Ende in 2026 eben noch die alten Preise .
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Leni C. schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
Korrekt . Und wenn du in 2025 schon angefangen hast , dann bis zum Ende in 2026 eben noch die alten Preise .

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 5 Tagen
@micha850
Finde aber keine Erklärung warum aus 29933 jetzt 29950 wird.
Weil die ganze Positionsnummernverzeichnisse schon seit längerem entrümpelt werden.

Es gab, historisch bedingt, etwa 40 Hausbesuchsziffern, resultierend aus den Zeiten vor den einheitlichen Rahmenverträge. Aktuelle Positionsnummernverzeichnisse - Sonstige Leistungserbringer - GKV-Datenaustausch
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[mention]micha850[/mention] [zitat]Finde aber keine Erklärung warum aus 29933 jetzt 29950 wird.[/zitat] Weil die ganze Positionsnummernverzeichnisse schon seit längerem entrümpelt werden. Es gab, historisch bedingt, etwa 40 Hausbesuchsziffern, resultierend aus den Zeiten vor den einheitlichen Rahmenverträge. https://www.gkv-datenaustausch.de/leistungserbringer/sonstige_leistungserbringer/positionsnummernverzeichnisse/positionsnummernverzeichnisse.jsp
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@micha850
Finde aber keine Erklärung warum aus 29933 jetzt 29950 wird.
Weil die ganze Positionsnummernverzeichnisse schon seit längerem entrümpelt werden.

Es gab, historisch bedingt, etwa 40 Hausbesuchsziffern, resultierend aus den Zeiten vor den einheitlichen Rahmenverträge. Aktuelle Positionsnummernverzeichnisse - Sonstige Leistungserbringer - GKV-Datenaustausch

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GüSta
Vor 5 Tagen
@Leni C.
Leni C. schrieb am 26.12.2025 10:02 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij
Korrekt . Und wenn du in 2025 schon angefangen hast , dann bis zum Ende in 2026 eben noch die alten Preise .
Gibt es tatsächlich so etwas? BG-Verordnung aus 2025 mit Erstbehandlungstermin in 2025 und Behandlung darauf bis "open end", äh Ende 2026. Finde dazu trotz intensiver Suche nichts in unserer Vereinbarung mit der DGUV aus 2023. pensiveinnocent
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[mention]Leni C.[/mention] [zitat][b]Leni C. schrieb am 26.12.2025 10:02 Uhr:[/b][mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Korrekt . Und wenn du in 2025 schon angefangen hast , dann bis zum Ende in 2026 eben noch die alten Preise .[/zitat]Gibt es tatsächlich so etwas? BG-Verordnung aus 2025 mit Erstbehandlungstermin in 2025 und Behandlung darauf bis "open end", äh Ende 2026. Finde dazu trotz intensiver Suche nichts in unserer Vereinbarung mit der DGUV aus 2023. [emoji]pensive[/emoji][emoji]innocent[/emoji]
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GüSta schrieb:

@Leni C.
Leni C. schrieb am 26.12.2025 10:02 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij
Korrekt . Und wenn du in 2025 schon angefangen hast , dann bis zum Ende in 2026 eben noch die alten Preise .
Gibt es tatsächlich so etwas? BG-Verordnung aus 2025 mit Erstbehandlungstermin in 2025 und Behandlung darauf bis "open end", äh Ende 2026. Finde dazu trotz intensiver Suche nichts in unserer Vereinbarung mit der DGUV aus 2023. pensiveinnocent

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ali
Vor 4 Tagen
@ GüSta GKV:Die Vergütungserhöhung greift für alle Behandlungen ab dem 1. Januar 2026. Neu ist, dass bei den Leistungen im Rahmen einer Blankoverordnung nun endlich auch auf die Preise zum Zeitpunkt der Behandlung abgestellt wird.

DGUV: Dieses Leistungs- u. Gebührenverzeichnis gilt ab dem 01.01.2026. Es gilt bis zum
Abschluss einer neuen Vereinbarung.
Für die Abrechenbarkeit dieser Gebühren ist der erste Behandlungstag einer Verordnung
ausschlaggebend. Die Gebühren können daher für Verordnungen, bei denen die erste
Behandlung nach dem 31.12.2025 stattfindet, in Rechnung gestellt werden.

Ich hoffe jetzt ist Ruh....
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• Papa Alpaka
@ GüSta GKV:Die Vergütungserhöhung greift für alle Behandlungen ab dem 1. Januar 2026. Neu ist, dass bei den Leistungen im Rahmen einer Blankoverordnung nun endlich auch auf die Preise zum Zeitpunkt der Behandlung abgestellt wird. DGUV: Dieses Leistungs- u. Gebührenverzeichnis gilt ab dem 01.01.2026. Es gilt bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung. Für die Abrechenbarkeit dieser Gebühren ist der erste Behandlungstag einer Verordnung ausschlaggebend. Die Gebühren können daher für Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 31.12.2025 stattfindet, in Rechnung gestellt werden. Ich hoffe jetzt ist Ruh....
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ali schrieb:

@ GüSta GKV:Die Vergütungserhöhung greift für alle Behandlungen ab dem 1. Januar 2026. Neu ist, dass bei den Leistungen im Rahmen einer Blankoverordnung nun endlich auch auf die Preise zum Zeitpunkt der Behandlung abgestellt wird.

DGUV: Dieses Leistungs- u. Gebührenverzeichnis gilt ab dem 01.01.2026. Es gilt bis zum
Abschluss einer neuen Vereinbarung.
Für die Abrechenbarkeit dieser Gebühren ist der erste Behandlungstag einer Verordnung
ausschlaggebend. Die Gebühren können daher für Verordnungen, bei denen die erste
Behandlung nach dem 31.12.2025 stattfindet, in Rechnung gestellt werden.

Ich hoffe jetzt ist Ruh....

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Schippi
Gestern
In den Preislisten steht komischerweise die PD und Die BD bei Blankoverordnung der Preis/Zuzahlung für 6 oder auch 10 mal,???🤪
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In den Preislisten steht komischerweise die PD und Die BD bei Blankoverordnung der Preis/Zuzahlung für 6 oder auch 10 mal,???🤪
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Schippi schrieb:

In den Preislisten steht komischerweise die PD und Die BD bei Blankoverordnung der Preis/Zuzahlung für 6 oder auch 10 mal,???🤪

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Ahn
Vor 2 Stunden
Das ist Quatsch 🤦🏻‍♀️. Die Preislisten von Thevea sind sehr übersichtlich und vollständig.
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Das ist Quatsch 🤦🏻‍♀️. Die Preislisten von Thevea sind sehr übersichtlich und vollständig.
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Ahn schrieb:

Das ist Quatsch 🤦🏻‍♀️. Die Preislisten von Thevea sind sehr übersichtlich und vollständig.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor einer Stunde
@Ahn Was ist denn Quatsch? Sehe keinen wirklichen Zusammenhang mit den Beiträge. 🤔
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[mention]Ahn[/mention] Was ist denn Quatsch? Sehe keinen wirklichen Zusammenhang mit den Beiträge. 🤔
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Ahn Was ist denn Quatsch? Sehe keinen wirklichen Zusammenhang mit den Beiträge. 🤔

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michel mol schrieb:

Auf alle vo die ab 1. Januar abgerechnet werden , oder wo das erste datum nach 1. Januar liegt ??



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