Wir brauchen dringend
Unterstützung! Wenn du motiviert
bist, gerne Fortbildungen machst
und Verantwortung übernehmen
willst, bist du bei uns
goldrichtig!
Ich biete auch eine Teihaberschaft
mit späterer Praxis Übernahme an!
Bist du interessiert? Dann melde
dich!
Wir freuen uns auf dich!
Unterstützung! Wenn du motiviert
bist, gerne Fortbildungen machst
und Verantwortung übernehmen
willst, bist du bei uns
goldrichtig!
Ich biete auch eine Teihaberschaft
mit späterer Praxis Übernahme an!
Bist du interessiert? Dann melde
dich!
Wir freuen uns auf dich!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Esra Luise schrieb:
wenn es ab 01.01. keine erst und Folgeverordnung mehr gibt kann es uns doch eigentlich egal sein das es 6 man monate bis zur neuen vorgeverordnung warten soll oder ? wenn er Arzt etwas verordnet konnen wir einfach annehmen ?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
therapeutin schrieb:
jup, praktisch hast du keine Prüfpflicht,sondern solange ein Arzt ausschreibt kannst du es abarbeiten...muss nur die menge darauf stimmen
geht ja nur darum das man das dann auch den Ärzten sagt die meisten werden sonst ja sagen nach 18 ist schluß und dann erst wieder in 6 Monaten
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Esra Luise schrieb:
der Arzt kann ja die orientierende höchstmenge überschreiten - er muss es bei sich nur dokumentieren warum er das getan hat richtig ?
geht ja nur darum das man das dann auch den Ärzten sagt die meisten werden sonst ja sagen nach 18 ist schluß und dann erst wieder in 6 Monaten
Mein Profilbild bearbeiten