Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
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Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
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ich glaube ich bin mire sicher, aber wollte es nur absegnen lassen.
Pt. war mit Diagnose Artikulationsstörung in Behandlung, nach 2 Monaten kommt er nun mit Diagnose Stimmstörung. Also auch 2 unterschiedlichen Indikationsschlüsseln.
Ist doch dann wieder Erstbefund???
Danke für Eure Hilfe!
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diana550 schrieb:
Hallo Ihr Lieben,
ich glaube ich bin mire sicher, aber wollte es nur absegnen lassen.
Pt. war mit Diagnose Artikulationsstörung in Behandlung, nach 2 Monaten kommt er nun mit Diagnose Stimmstörung. Also auch 2 unterschiedlichen Indikationsschlüsseln.
Ist doch dann wieder Erstbefund???
Danke für Eure Hilfe!
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LogoMijo schrieb:
Die Artikulationsstörung (SP3) ist etwas anderes als eine Stimmstörung (ST1 oder ST2). Wenn die ärztlichen Diagnosen auf den Verordnungen nicht identisch sind, ist es ein neuer Regelfall. Und somit ist eine neue Befunderhebung notwendig und abrechenbar.
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