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vorneweg,und ich hoffe es kommt nicht wieder die leidige Debatte in dieser Diskussion auf: ich verlange
immer schon deutlich mehr als die Beihilfepreise.
Was mich aber jetzt trotzdem interessiert, ist, wie verhalten sich denn jetzt diejenigen privaten Krankenkassen der rein privat Versicherten, die sich bisher am Beihilfesatz orientiert haben?! Erstatten die jetzt allesamt den erhöhten Beihilfesatz, oder bleiben die bei den alten Sätzen?! Ist das gesetzlich geregelt, oder liegt das im Ermessen der einzelnen Versicherung?!
Vielleicht weiß ja jemand in der Runde Bescheid?!
Danke schonmal und viele Grüße,
Martha
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Martha schrieb:
Hallo zusammen,
vorneweg,und ich hoffe es kommt nicht wieder die leidige Debatte in dieser Diskussion auf: ich verlange
immer schon deutlich mehr als die Beihilfepreise.
Was mich aber jetzt trotzdem interessiert, ist, wie verhalten sich denn jetzt diejenigen privaten Krankenkassen der rein privat Versicherten, die sich bisher am Beihilfesatz orientiert haben?! Erstatten die jetzt allesamt den erhöhten Beihilfesatz, oder bleiben die bei den alten Sätzen?! Ist das gesetzlich geregelt, oder liegt das im Ermessen der einzelnen Versicherung?!
Vielleicht weiß ja jemand in der Runde Bescheid?!
Danke schonmal und viele Grüße,
Martha
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naja ... glauben heißt nicht "wissen". Ich glaube jedoch, bzw. gehe davon aus, wenn die Beihilfesätze als Erstattungssatz in den Bedingungen festgeschrieben sind, müssen die entsprechenden Versicherungen auch den (neuen) Beihilfesatz erstatten. Alles andere wäre ja wohl ein Witz.
Die PKV?en haben nicht die Beihilfeliste als Grundlage, sondern eigene Listen die sich zum Teil mit der Beihilfe decken. Nach meiner Info rüttelt die neue Beihilfeliste daran nichts. Es liegt im Ermessen jeder einzelnen PKV die Erstattung anzupassen. Die meisten erstatten eh über dem Beihilfesatz.
Es ist schon eine Geißel der Physios sich immer um eine mögliche Erstattung Gedanken/Sorgen zu machen. Ich kann nicht hunderte Vertragsarten kennen, also mich juckt das überhaupt nicht. Ich nenne meinen Preis und den Satz „möglicherweise müssen Sie zuzahlen, bzw. bekommen nicht alles erstattet. Somit habe ich alle gesetzlichen Vorgaben beachtet.
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morpheus-06 schrieb:
die neue schrieb am 31.12.18 09:00:
naja ... glauben heißt nicht "wissen". Ich glaube jedoch, bzw. gehe davon aus, wenn die Beihilfesätze als Erstattungssatz in den Bedingungen festgeschrieben sind, müssen die entsprechenden Versicherungen auch den (neuen) Beihilfesatz erstatten. Alles andere wäre ja wohl ein Witz.
Die PKV?en haben nicht die Beihilfeliste als Grundlage, sondern eigene Listen die sich zum Teil mit der Beihilfe decken. Nach meiner Info rüttelt die neue Beihilfeliste daran nichts. Es liegt im Ermessen jeder einzelnen PKV die Erstattung anzupassen. Die meisten erstatten eh über dem Beihilfesatz.
Es ist schon eine Geißel der Physios sich immer um eine mögliche Erstattung Gedanken/Sorgen zu machen. Ich kann nicht hunderte Vertragsarten kennen, also mich juckt das überhaupt nicht. Ich nenne meinen Preis und den Satz „möglicherweise müssen Sie zuzahlen, bzw. bekommen nicht alles erstattet. Somit habe ich alle gesetzlichen Vorgaben beachtet.
Meines Wissens nach orientieren sich aber manche PKV definitiv an den Beihilfesätzen. Wenn sie selbst eine Liste haben, dann gilt die natürlich, gar keine Frage. Wenn aber im Vertrag das Wort "Beihilfesatz" steht, dann (und nur dann) müssten sie jetzt die Sätze auch erhöhen.
Ansonsten hast Du mit Sicherheit recht, daß leider viele Physios sich viel zu viele Gedanken über die Höhe der Erstattung machen.
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die neue schrieb:
Mich persönlich interessieren die Erstattungssätze der PKV auch nicht. In meinem Behandlungsvertrag stehen meine Preise, die deutlich über den Beihilfesätzen (auch über den neuen) liegen. Ebenso steht drin, daß dieser Betrag unabhängig von der (Höhe der) Erstattung innerhalb von 10 Kalendertagen zu zahlen ist. Es gab mit 2 Patienten vor der Unterschrift des Behandlungsvertrags eine kurze Diskussion, einer hat unterschrieben, der andere wollte nicht und musste dann leider gehen. Thema durch.....
Meines Wissens nach orientieren sich aber manche PKV definitiv an den Beihilfesätzen. Wenn sie selbst eine Liste haben, dann gilt die natürlich, gar keine Frage. Wenn aber im Vertrag das Wort "Beihilfesatz" steht, dann (und nur dann) müssten sie jetzt die Sätze auch erhöhen.
Ansonsten hast Du mit Sicherheit recht, daß leider viele Physios sich viel zu viele Gedanken über die Höhe der Erstattung machen.
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Arminia schrieb:
Also, ich habe gesehen,dass die "Central" ihre Preisliste an die aktuelle Erhöhung der "Beihilfe Preise" angepasst hat(außer bei Natur Fango, da erstatten Sie nur gut 36,00 Euro)...
Die DKV erstattet für KG 26 Euro (ohne Zeitangabe) und für MT "sogar" 30 Euro für 30 Minuten. Nur bei der MDL hinkt die DKV noch hinterher.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
DKV und Central erstatten schon seit August 2018 die Beihilfesätze Bund von Januar 2019.
Die DKV erstattet für KG 26 Euro (ohne Zeitangabe) und für MT "sogar" 30 Euro für 30 Minuten. Nur bei der MDL hinkt die DKV noch hinterher.
Gruß von Monique
ich hänge mich hier kurz dran weil ich gestern die Beihilfeliste in der Hand hatte.
Mir stellt sich eher die Frage ob auch neue Positionen automatisch von den Privaten Versicherern übernommen werden. Also z.B. die "Erstbefundung" oder "Physiotherapeutische Komplexbehandlung in der Palliativversorgung"
Und falls ja, wo steht wann ich eine Erstbefundung abrechnen kann?
Einmal am Anfang eines neuen Rezeptes oder wenn eine neue Diagnose gestellt wird?
Danke
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Mikey schrieb:
Servus,
ich hänge mich hier kurz dran weil ich gestern die Beihilfeliste in der Hand hatte.
Mir stellt sich eher die Frage ob auch neue Positionen automatisch von den Privaten Versicherern übernommen werden. Also z.B. die "Erstbefundung" oder "Physiotherapeutische Komplexbehandlung in der Palliativversorgung"
Und falls ja, wo steht wann ich eine Erstbefundung abrechnen kann?
Einmal am Anfang eines neuen Rezeptes oder wenn eine neue Diagnose gestellt wird?
Danke
Viele Grüße
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dän schrieb:
Hallo, du kannst bei jeder neuen Diagnose des Patienten den Erstbefund dazunehmen. Wenn es ein Dauerpatient ist, dann laut Verband alle 3 Monate.
Viele Grüße
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die neue schrieb:
naja ... glauben heißt nicht "wissen". Ich glaube jedoch, bzw. gehe davon aus, wenn die Beihilfesätze als Erstattungssatz in den Bedingungen festgeschrieben sind, müssen die entsprechenden Versicherungen auch den (neuen) Beihilfesatz erstatten. Alles andere wäre ja wohl ein Witz.
Vielen Dank! Petra
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therapeutin schrieb:
hat derjenige einen Vertrag der auf Beihilfe(Beamte) lautet wird natürlich nach Beihilfe bezahlt,die anderen je nach abgeschlossenen Vertrag
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Petra Lange schrieb:
Hallo, hat jemand Infos zu Debeka? Erstattet die auch nach den neuen Beihilfesätzen?
Vielen Dank! Petra
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