WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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habe auf einer Verordnung statt Bobath nur KG abgerechnet. Ist mir durchgerutscht und es ist mir nur durch Zufall nach der Abrechung aufgefallen. Ich habe auch eine Bobathbehandlung gemacht, aber beim eingeben in den Rechner ausversehen KG statt Bobath abgerechnet.
Das Abrechnungszentrum mit dem ich abrechne sagte mir das ich die Verordnung noch mal ausfüllen sollte, diesmal "richtig" und die Patientin nochmal die Termine unterschreiben lassen solle. Die ist dummerweise mittlerweile verstorben.
Gibt es eine Möglichkeit diesen Fehler zu korrigieren? Es geht um 60 Euro, der Schaden hält sich also in Grenzen. Verschenken will ich aber auch nichts.
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Habe eine Frage,
habe auf einer Verordnung statt Bobath nur KG abgerechnet. Ist mir durchgerutscht und es ist mir nur durch Zufall nach der Abrechung aufgefallen. Ich habe auch eine Bobathbehandlung gemacht, aber beim eingeben in den Rechner ausversehen KG statt Bobath abgerechnet.
Das Abrechnungszentrum mit dem ich abrechne sagte mir das ich die Verordnung noch mal ausfüllen sollte, diesmal "richtig" und die Patientin nochmal die Termine unterschreiben lassen solle. Die ist dummerweise mittlerweile verstorben.
Gibt es eine Möglichkeit diesen Fehler zu korrigieren? Es geht um 60 Euro, der Schaden hält sich also in Grenzen. Verschenken will ich aber auch nichts.
Danke
Die GKV hätte ein fehlerhaft abgerechnetes HM nicht vergüten dürfen, d.h. es könnte in nächster Zeit eine Absetzung folgen. Dann läg der Schaden nicht bei €60 sondern eher um die €150...
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Papa Alpaka schrieb:
Schriftliche Erklärung ("Versehentlich fehlerhaft ausgefüllt, Patientin verstorben"), korrigierte Kopie der VO, abschicken und fertig.
Die GKV hätte ein fehlerhaft abgerechnetes HM nicht vergüten dürfen, d.h. es könnte in nächster Zeit eine Absetzung folgen. Dann läg der Schaden nicht bei €60 sondern eher um die €150...
Hat die bereits verstorbene Patienten aber die Maßnahme KG unterschrieben ist eine nachträgliche Änderung nicht möglich.
Ich hoffe es ist noch nicht zu spät.....
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Ausfüllfehler können passieren und bedrohen "hier" nicht die Abrechnung als Ganzes...
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Papa Alpaka schrieb:
Du lässt dich von einem Versehen bei der bestätigen Maßnahme schon aufhalten? Auch das lässt sich heilen; wenn "Bobath" (20710) verordnet wurde dürfte "KG" (20501) gar nicht vergütet werden!
Ausfüllfehler können passieren und bedrohen "hier" nicht die Abrechnung als Ganzes...
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babette791 schrieb:
Wichtig ist doch das, was Du bei Maßnahmen eingetragen hast. Wenn da KG n. Bobath steht und vorne nur 20501, dann kannst Du das selbe Rezept mit einer Korrektur auf 20710 abrechnen.
Hat die bereits verstorbene Patienten aber die Maßnahme KG unterschrieben ist eine nachträgliche Änderung nicht möglich.
Ich hoffe es ist noch nicht zu spät.....
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