ab sofort, jedoch bis spätestens
Anfang Januar 25 suchen wir eine/n
freundliche/n, engagierte/n
Physiotherapeuten,-therapeutin,
20-40 Std pro Woche (wenn
gewünscht auch weniger),
möglichst mit Manueller Therapie-
und/oder Lymphdrainage-Ausbildung.
Wir bieten eine vielseitige,
selbstständige, vertrauensvolle
und wertgeschätzte Arbeit in einem
lange bestehenden, fröhlichem
Team, flexible Arbeitszeit,
30-Minuten-Takt, gute Bezahlung (je
nach Qualifikation bis zu
26,00€/Stunde), Heiligaben...
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ich suche bisher vergeblich im Internet ein Nachschlagewerk für die Verbindung von Indikationsschlüssel mit dem ICD-10 Code.
Im neuen Heilmittelkatalog gibt es das nicht mehr, und in Datenbanken für die ICD-10 Codes fehlt die Verknüpfung mit dem Indikationsschlüssel.
Gibt es ein Nachschlagewerk, welcher IDC10 mit welchem Indikationsschlüssel verknüpft werden darf?
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Mitforisten,
ich suche bisher vergeblich im Internet ein Nachschlagewerk für die Verbindung von Indikationsschlüssel mit dem ICD-10 Code.
Im neuen Heilmittelkatalog gibt es das nicht mehr, und in Datenbanken für die ICD-10 Codes fehlt die Verknüpfung mit dem Indikationsschlüssel.
Gibt es ein Nachschlagewerk, welcher IDC10 mit welchem Indikationsschlüssel verknüpft werden darf?
Danke
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Mir fehlt eine Aufstellung über alle ICD-10 in Verbindung mit dem Indikationsschlüssel, wenn es sowas gibt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Erst mal danke, aber die Liste habe ich schon. Da sind aber nur die ICD-10 für den langfristigen Heilmittelbedarf und den Besonderen Heilmittelbedarf enthalten.
Mir fehlt eine Aufstellung über alle ICD-10 in Verbindung mit dem Indikationsschlüssel, wenn es sowas gibt.
Benötigst Du das, wenn es Überschneidungen gibt, z.B. bei Verletzungen der Beckenorgane in WS2a oder in ZN2a?
Dafür gibt es meiner Kenntnis nach kein Nachschlagewerk. Die Zugehörigkeit zum jeweiligen Indikationsschlüssel stellt der Arzt und muss durch Dein Fachwissen überprüft werden.
Hatte da mal eine SOFA Perle, die mich anrief und mich bat, die Diagnosen eines Kinderarztes zukünftig zurückzuweisen: Asymmetrie sei ein mathematischer Ausdruck kein medizinischer, also würde der ausgeschriebene Text nicht zum ICD10 und somit nicht zum IKS passen. Auch wenn es gängige Terminologie wäre.
Insofern hast Du recht: man muss alles überprüfen und Fehler können teuer werden.
Grob justiert bietet der Heilmittelkatalog einen Anhaltspunkt, das Feintuning ist hier jedoch nicht beschrieben. Mir ist kein Katalog bekannt, der das bietet.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Meinst Du, die automatische Zuordnung eines ICD10, sprich einer Diagnose zu einem IKS? Z.B. Fazialisparese ( G51)= PNa,
Benötigst Du das, wenn es Überschneidungen gibt, z.B. bei Verletzungen der Beckenorgane in WS2a oder in ZN2a?
Dafür gibt es meiner Kenntnis nach kein Nachschlagewerk. Die Zugehörigkeit zum jeweiligen Indikationsschlüssel stellt der Arzt und muss durch Dein Fachwissen überprüft werden.
Hatte da mal eine SOFA Perle, die mich anrief und mich bat, die Diagnosen eines Kinderarztes zukünftig zurückzuweisen: Asymmetrie sei ein mathematischer Ausdruck kein medizinischer, also würde der ausgeschriebene Text nicht zum ICD10 und somit nicht zum IKS passen. Auch wenn es gängige Terminologie wäre.
Insofern hast Du recht: man muss alles überprüfen und Fehler können teuer werden.
Grob justiert bietet der Heilmittelkatalog einen Anhaltspunkt, das Feintuning ist hier jedoch nicht beschrieben. Mir ist kein Katalog bekannt, der das bietet.
Viele Grüße
Monika
das was du schreibst trifft es ziemlich genau.
Ich habe eine Verordnung mit Ex2a und C68.9 (Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Harn-organe) und C79.3 (Sekundäre bösartige Neubildung des Gehirns). Ich bringe diese Diagnosen mit Ex2a nicht in Verbindung.
Aus reinem Interesse habe ich in der Praxis mal nachgefragt, wie es zu dieser Kombination kommt. Konnte mir die
Perle nicht sagen, hat ihnen irgendwann mal ein Therapeut so genannt.
Ich also mal unverbindlich bei einer Krankenkasse angefragt, ob diese Kombi so ginge. Die Verneinten das. Interessant dabei ist aber, das ich diesen Patienten schon lange behandle und noch nie eine Absetzung erfolgt ist.
Jetzt wollte ich einfach mal Klarheit haben. Müsste nicht mein Abrechnungsprogramm eine "falsche" Kombi anzeigen?
Den ich denke mal, wenn der ICD-10 und das IKS nicht zusammenpassen müsste es eigentlich von der Kasse abgesetzt werden. Oder liege ich da falsch?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Monika,
das was du schreibst trifft es ziemlich genau.
Ich habe eine Verordnung mit Ex2a und C68.9 (Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Harn-organe) und C79.3 (Sekundäre bösartige Neubildung des Gehirns). Ich bringe diese Diagnosen mit Ex2a nicht in Verbindung.
Aus reinem Interesse habe ich in der Praxis mal nachgefragt, wie es zu dieser Kombination kommt. Konnte mir die
Perle nicht sagen, hat ihnen irgendwann mal ein Therapeut so genannt.
Ich also mal unverbindlich bei einer Krankenkasse angefragt, ob diese Kombi so ginge. Die Verneinten das. Interessant dabei ist aber, das ich diesen Patienten schon lange behandle und noch nie eine Absetzung erfolgt ist.
Jetzt wollte ich einfach mal Klarheit haben. Müsste nicht mein Abrechnungsprogramm eine "falsche" Kombi anzeigen?
Den ich denke mal, wenn der ICD-10 und das IKS nicht zusammenpassen müsste es eigentlich von der Kasse abgesetzt werden. Oder liege ich da falsch?
Ich benutze Theorg, dort wird nur gemoppert, wenn der IKS nicht zum Heilmittel passt, die Verbindung zum ICD10 wird nicht hergestellt.
Und nein, nicht jeder KK fällt der verbotene Übergang auf. Die AOK Sachsen rief mal an und meinte, die EX4a würden bei einem Kind so nicht mehr gehen, da auch Koordinationsschwierigkeiten als Nebendiagnose genannt wurde. Nun wird ein Klumpffußkind halt auf ZN1a behandelt. Die SOFA von der Abrechnungsstelle hat es extra so in dem Compi vermerkt.
Dann ist es halt so.
Wobei das knöcherne Becken explizit ( nicht jedoch die Harnblase) unter EX fällt laut Heilmittelkatalog, der Hirntumor unter Zn2, je nachdem beides auch noch unter SO4 die Harnblase unter SO2 und beides ggf. unter CS.
Hoffe Dir weitergeholfen zu haben.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
beides mal nein, oder vielleicht.
Ich benutze Theorg, dort wird nur gemoppert, wenn der IKS nicht zum Heilmittel passt, die Verbindung zum ICD10 wird nicht hergestellt.
Und nein, nicht jeder KK fällt der verbotene Übergang auf. Die AOK Sachsen rief mal an und meinte, die EX4a würden bei einem Kind so nicht mehr gehen, da auch Koordinationsschwierigkeiten als Nebendiagnose genannt wurde. Nun wird ein Klumpffußkind halt auf ZN1a behandelt. Die SOFA von der Abrechnungsstelle hat es extra so in dem Compi vermerkt.
Dann ist es halt so.
Wobei das knöcherne Becken explizit ( nicht jedoch die Harnblase) unter EX fällt laut Heilmittelkatalog, der Hirntumor unter Zn2, je nachdem beides auch noch unter SO4 die Harnblase unter SO2 und beides ggf. unter CS.
Hoffe Dir weitergeholfen zu haben.
Viele Grüße
Monika
danke für deine Antwort. Vielleicht will ich es auch einfach zu genau wissen. Wenn es keine Listen dafür gibt, dann ist es wohl auch nicht meine Aufgabe diese Kombi verstehen zu müssen. Sie funktioniert ja schon länger
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Monika,
danke für deine Antwort. Vielleicht will ich es auch einfach zu genau wissen. Wenn es keine Listen dafür gibt, dann ist es wohl auch nicht meine Aufgabe diese Kombi verstehen zu müssen. Sie funktioniert ja schon länger
In der HMR ab 1.20. gilt ja: Keine Zuordnung mehr von Heilmitteln zu Leitsymptomatiken
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LeviathanPT schrieb:
Soweit ich weiß, haben wir das "Problem" ja nur noch bis Ende Septmber.
In der HMR ab 1.20. gilt ja: Keine Zuordnung mehr von Heilmitteln zu Leitsymptomatiken
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Problem beschreiben
LeviathanPT schrieb:
Meinst du so etwas:
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Problem beschreiben
karin-maria schrieb:
Heilmittelrichtlinien und Heilmittelkatalog von BUCHNER?
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