Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
Ist es mir erlaubt bei den BG s überarbeitete Rechnung nachzufordern?
Problem:
Bei einem Update hat unser Computer für LyD leider nur 14,01 Euro verrechnet.
Kg und alle übrigen Leistungen haben gestimmt, darum
sind wir erst jetzt drauf gekommen , da nicht so viele LYD auf bG waren.
Aber trotz allem ist es viel Geld ...
Habe ich das Recht zur Nachberechnung oder dürfen wir das Recht nicht nutzen?
Wie lang ist Frist ?
Weihnachtliche Grüße
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
mario29 schrieb:
Frage:
Ist es mir erlaubt bei den BG s überarbeitete Rechnung nachzufordern?
Problem:
Bei einem Update hat unser Computer für LyD leider nur 14,01 Euro verrechnet.
Kg und alle übrigen Leistungen haben gestimmt, darum
sind wir erst jetzt drauf gekommen , da nicht so viele LYD auf bG waren.
Aber trotz allem ist es viel Geld ...
Habe ich das Recht zur Nachberechnung oder dürfen wir das Recht nicht nutzen?
Wie lang ist Frist ?
Weihnachtliche Grüße
Verjährung aus meiner Sicht 3 Jahre.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Wonderwoman schrieb:
Natürlich darfst Du nachberechnen.
Verjährung aus meiner Sicht 3 Jahre.
Mein Profilbild bearbeiten