Wir suchen einen Physio (m/w/d)
für eine Teilzeitstelle (10-20h)
in unserer modernen und innovativen
Privatpraxis.
- Moderne Physiotherapie, bei der
Deine Therapie im Vordergrund steht
- 30 bis 35€ Stundenlohn
- 30 bis 60 Minuten Therapiezeit
(Dauer wird individuell vom
Therapeuten entschieden)
- Dreistufiges
Qualifizierungskonzept
- Flexible Arbeitszeiten mit
Gleitzeitkonto
- zusätzliche betriebliche
Krankenversicherung
- Unterstützung bei der
betrieblichen Altersvorsorge
Unse...
für eine Teilzeitstelle (10-20h)
in unserer modernen und innovativen
Privatpraxis.
- Moderne Physiotherapie, bei der
Deine Therapie im Vordergrund steht
- 30 bis 35€ Stundenlohn
- 30 bis 60 Minuten Therapiezeit
(Dauer wird individuell vom
Therapeuten entschieden)
- Dreistufiges
Qualifizierungskonzept
- Flexible Arbeitszeiten mit
Gleitzeitkonto
- zusätzliche betriebliche
Krankenversicherung
- Unterstützung bei der
betrieblichen Altersvorsorge
Unse...
Könnt mir helfen?
Patient mit Rezept Erstverordnung MT Cervicobrachialsyndrom WS1a und
zusätzlich vom anderem Arzt ein Rezept
Erstverordnung MT Schultermusk. und BWS, 2.4.Rippe li. WS1a
Gehen beide Rezepte bei der Krankenkasse durch?
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bernd67 schrieb:
Hallo!
Könnt mir helfen?
Patient mit Rezept Erstverordnung MT Cervicobrachialsyndrom WS1a und
zusätzlich vom anderem Arzt ein Rezept
Erstverordnung MT Schultermusk. und BWS, 2.4.Rippe li. WS1a
Gehen beide Rezepte bei der Krankenkasse durch?
Oder vielleicht wollt Ihr nicht, weil ich das I h r vergessen habe. Sorry!
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bernd67 schrieb:
Ihr könnt mir helfen. Ich weiß es :tired_face:
Oder vielleicht wollt Ihr nicht, weil ich das I h r vergessen habe. Sorry!
Hier ist Hellseherei gefragt. Eine eindeutige Antwort kann man nicht geben, es kommt darauf an, wie der Sachbearbeiter drauf ist.
Wenn Du ein hohes Sicherheitsbedürfnis hast, solltest Du die 2. EVO in FVO WS2a ändern lassen.
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Diese müsste also ergänzt werden z.B. in Blockierung Rippe xy oder BWS Syndrom oder BWS Blockierung. Dann handelt es sich erkennbar um zwei unterschiedliche Diagnosen und damit 2 verschiedene Regelfälle. Jeweils Erstvo. wäre also okay. Ansonsten siehe Beitrag von SGBV. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Verordnung 2 hat so wie beschrieben keine spezifische Diagnose.
Diese müsste also ergänzt werden z.B. in Blockierung Rippe xy oder BWS Syndrom oder BWS Blockierung. Dann handelt es sich erkennbar um zwei unterschiedliche Diagnosen und damit 2 verschiedene Regelfälle. Jeweils Erstvo. wäre also okay. Ansonsten siehe Beitrag von SGBV. Gruß S.
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SGBV schrieb:
Was ist die Diagnose der 2. Vo?
Hier ist Hellseherei gefragt. Eine eindeutige Antwort kann man nicht geben, es kommt darauf an, wie der Sachbearbeiter drauf ist.
Wenn Du ein hohes Sicherheitsbedürfnis hast, solltest Du die 2. EVO in FVO WS2a ändern lassen.
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