Für unsere kleine , frisch
renovierte Praxis ohne KGG im
schönen grünen Teil von
Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
eine nette Verstärkung.
Die Praxis besteht seit über 12
Jahren und hat durch offene ,
freundliche und kompetente
Behandlungen sehr viele
Stammpatienten. Das Team besteht
zur Zeit aus 2 Mitarbeiterinnen.
Wenn Du Dich in einem symphatischen
, herzlichen Team wohlfühlst und
stressfrei arbeiten möchtest, dann
freuen wir uns auf Deine Bewerbung.
Das bieten wir :
+ unb...
renovierte Praxis ohne KGG im
schönen grünen Teil von
Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
eine nette Verstärkung.
Die Praxis besteht seit über 12
Jahren und hat durch offene ,
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Stammpatienten. Das Team besteht
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Wenn Du Dich in einem symphatischen
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Könnt mir helfen?
Patient mit Rezept Erstverordnung MT Cervicobrachialsyndrom WS1a und
zusätzlich vom anderem Arzt ein Rezept
Erstverordnung MT Schultermusk. und BWS, 2.4.Rippe li. WS1a
Gehen beide Rezepte bei der Krankenkasse durch?
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bernd67 schrieb:
Hallo!
Könnt mir helfen?
Patient mit Rezept Erstverordnung MT Cervicobrachialsyndrom WS1a und
zusätzlich vom anderem Arzt ein Rezept
Erstverordnung MT Schultermusk. und BWS, 2.4.Rippe li. WS1a
Gehen beide Rezepte bei der Krankenkasse durch?
Oder vielleicht wollt Ihr nicht, weil ich das I h r vergessen habe. Sorry!
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bernd67 schrieb:
Ihr könnt mir helfen. Ich weiß es :tired_face:
Oder vielleicht wollt Ihr nicht, weil ich das I h r vergessen habe. Sorry!
Hier ist Hellseherei gefragt. Eine eindeutige Antwort kann man nicht geben, es kommt darauf an, wie der Sachbearbeiter drauf ist.
Wenn Du ein hohes Sicherheitsbedürfnis hast, solltest Du die 2. EVO in FVO WS2a ändern lassen.
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Diese müsste also ergänzt werden z.B. in Blockierung Rippe xy oder BWS Syndrom oder BWS Blockierung. Dann handelt es sich erkennbar um zwei unterschiedliche Diagnosen und damit 2 verschiedene Regelfälle. Jeweils Erstvo. wäre also okay. Ansonsten siehe Beitrag von SGBV. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Verordnung 2 hat so wie beschrieben keine spezifische Diagnose.
Diese müsste also ergänzt werden z.B. in Blockierung Rippe xy oder BWS Syndrom oder BWS Blockierung. Dann handelt es sich erkennbar um zwei unterschiedliche Diagnosen und damit 2 verschiedene Regelfälle. Jeweils Erstvo. wäre also okay. Ansonsten siehe Beitrag von SGBV. Gruß S.
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SGBV schrieb:
Was ist die Diagnose der 2. Vo?
Hier ist Hellseherei gefragt. Eine eindeutige Antwort kann man nicht geben, es kommt darauf an, wie der Sachbearbeiter drauf ist.
Wenn Du ein hohes Sicherheitsbedürfnis hast, solltest Du die 2. EVO in FVO WS2a ändern lassen.
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