ID: 1500_000728
Die Vitos Kinder- und Jugendklinik
für psychische Gesundheit Hanau
verfügt über 40 vollstationäre
Betten sowie eine Institutsambulanz
und eine Tagesklinik am Standort
Hanau sowie am Standort
Dietzenbach.
Als kinder- und
jugendpsychiatrische Fachklinik
behandeln wir Patienten mit
sämtlichen seelischen
Störungsbildern mit
wissenschaftlich erprobten
Therapiemethoden, die
medizinisch-psychiatrische,
verhaltenstherapeutische,
systemische und
tiefenpsychologische Ansätze
ein...
Die Vitos Kinder- und Jugendklinik
für psychische Gesundheit Hanau
verfügt über 40 vollstationäre
Betten sowie eine Institutsambulanz
und eine Tagesklinik am Standort
Hanau sowie am Standort
Dietzenbach.
Als kinder- und
jugendpsychiatrische Fachklinik
behandeln wir Patienten mit
sämtlichen seelischen
Störungsbildern mit
wissenschaftlich erprobten
Therapiemethoden, die
medizinisch-psychiatrische,
verhaltenstherapeutische,
systemische und
tiefenpsychologische Ansätze
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bc-hms schrieb:
Grad steht ne Patientin vor mir, mit 1 Rezept für MT und ein 2. Rezept mit Fango! Ihr Hausarzt behauptet, seit diesem Jahr könne man das nicht mehr auf eins draufschreiben! Hä??
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Also vorsicht, es sei denn, Dir reicht die Zuzahlung für die Fango allein aus!
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TheStonie schrieb:
Ergänzende Heilmittel (außer Elektro und Ultraschall) können nicht ohne Primäres Heilmittel verordnet werden!
Also vorsicht, es sei denn, Dir reicht die Zuzahlung für die Fango allein aus!
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lexa schumanski schrieb:
kassier 2x rzgebühr ist nur der schaden des p.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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ich hatte eine ähnliche Diskussion. Habe dann einfach den Heilmittelkatalog kopiert und dem Doc. persönlich überreicht.
Es funktioniert jetzt prima. Die meisten Ärzte erhalten nur ein undurchschaubares Faltblatt ( habs mir zeigen lassen ). Kein Wunder das vieles falsch ausgefüllt wird.
MT und Fango dürfen auf ein Rezept und basta. Hab hier keine andere Info.
LG
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sandra klein 1 schrieb:
Hi,
ich hatte eine ähnliche Diskussion. Habe dann einfach den Heilmittelkatalog kopiert und dem Doc. persönlich überreicht.
Es funktioniert jetzt prima. Die meisten Ärzte erhalten nur ein undurchschaubares Faltblatt ( habs mir zeigen lassen ). Kein Wunder das vieles falsch ausgefüllt wird.
MT und Fango dürfen auf ein Rezept und basta. Hab hier keine andere Info.
LG
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bc-hms schrieb:
Danke euch vieren, meine Überzeugung war genauso!!
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TheStonie schrieb:
Dann hoff ich mal nicht, dass du Probleme mit dem Urheberrecht bekommst :blush: :sunglasses: :sunglasses:
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JürgenK schrieb:
...dann bekommt die Patientin eben nur MT, denn diese VO ist HM konform...die zweite VO (die theoretisch eine FVO sein müßte) ist NICHT nach den HMR gültig - die KK setzt diese nämlich ab...und überzeuge diesen Arzt davon, das die HMR und der HMK noch gültig sind....
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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