Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
meine Angestellte hat zwar weder MT-Kurse (also auch kein Zertifikat), befindet sich aber mit mir im vierten Osteo-Ausbildungsjahr. Verglichen mit meinem MT-Zertifikatskurs hatten wir in der Osteo ein wesentlich höheres Niveau und nach dem dritten Jahr alle relevanten parietalen Techniken durchgenommen und geprüft. Die Frage ist (für den Fall, dass ich sie MT-Priv.pat. behandeln lasse und die Patienten entsprechend aufgeklärt habe und diese sich mit der Behandlung einverstanden erklärt haben), ob im Ernstfall (z.B. Verschlechterung der Symptome auch ohne Manipulationen)
- die Patienten Stress mit ihrer Kasse kriegen könnten
- ich mit der Kasse Stress kriegen könnte (glaube ich nicht, da ein Behandlungsvertrag zw. mir und Pat. besteht)
- mir der Patient Ärger machen könnte (trotz vorheriger Aufklärung)
Grüße
Flo
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Florian Rost schrieb:
Grüß Gott,
meine Angestellte hat zwar weder MT-Kurse (also auch kein Zertifikat), befindet sich aber mit mir im vierten Osteo-Ausbildungsjahr. Verglichen mit meinem MT-Zertifikatskurs hatten wir in der Osteo ein wesentlich höheres Niveau und nach dem dritten Jahr alle relevanten parietalen Techniken durchgenommen und geprüft. Die Frage ist (für den Fall, dass ich sie MT-Priv.pat. behandeln lasse und die Patienten entsprechend aufgeklärt habe und diese sich mit der Behandlung einverstanden erklärt haben), ob im Ernstfall (z.B. Verschlechterung der Symptome auch ohne Manipulationen)
- die Patienten Stress mit ihrer Kasse kriegen könnten
- ich mit der Kasse Stress kriegen könnte (glaube ich nicht, da ein Behandlungsvertrag zw. mir und Pat. besteht)
- mir der Patient Ärger machen könnte (trotz vorheriger Aufklärung)
Grüße
Flo
Hatte dies schon einmal bei einer Privatpatientin, die von einem Kollegen "Lymphdrainage" erhalten hat obwohl er kein Lyphtherapeut war. Mittlerweile sind auch die privaten Krankenkassen gut informiert welche Praxis welche Zusatzqualifikationen besitzt. Vielleicht hat Deine Patientin Glück und es wird ihr aus Kulanz erstattet (bei meiner Patientin war es damals so), aber gleichzeitig wird die Patientin über Euer Fehlverhalten mit der Bitte sich um eine andere Praxis zu kümmern informiert. Diese Privatpatienten wirst Du dann sicherlich nicht wiedersehen.
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Danke für die Antwort, dein Fall mit der Lymphdrainage triffts in etwa. Dass ich keine Osteopathie anbieten darf, ist mir schon klar, ich wollte damit nur sagen, dass meine Angestellte fit in Manueller Therapie fit ist (leider ohne Zertifikat). Und da in meiner Praxis genug MT-Zertifizierte rumlaufen, müsste die private Kasse erstens den Patienten fragen, welcher Mitarbeiter die Behandlungen durchgeführt hat und zweitens bei mir oder der AOK nachfragen, ob die MA das entsprechende Zertifikat hat.
Und ein Fehlverhalten kann ich mir eigentlich nicht vorwerfen lassen, wenn ich den Patienten vorher über den Stand der Dinge informiert habe (kein Zertifikat bei mindestens gleichwertiger Ausbildung).
Vielleicht hat noch jemand Erfahrungen mit solchen Situationen, wäre schon interessant, obs da schon Härtefälle gab.
Flo
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Florian Rost schrieb:
Hallo canna,
Danke für die Antwort, dein Fall mit der Lymphdrainage triffts in etwa. Dass ich keine Osteopathie anbieten darf, ist mir schon klar, ich wollte damit nur sagen, dass meine Angestellte fit in Manueller Therapie fit ist (leider ohne Zertifikat). Und da in meiner Praxis genug MT-Zertifizierte rumlaufen, müsste die private Kasse erstens den Patienten fragen, welcher Mitarbeiter die Behandlungen durchgeführt hat und zweitens bei mir oder der AOK nachfragen, ob die MA das entsprechende Zertifikat hat.
Und ein Fehlverhalten kann ich mir eigentlich nicht vorwerfen lassen, wenn ich den Patienten vorher über den Stand der Dinge informiert habe (kein Zertifikat bei mindestens gleichwertiger Ausbildung).
Vielleicht hat noch jemand Erfahrungen mit solchen Situationen, wäre schon interessant, obs da schon Härtefälle gab.
Flo
ich sehe das so:
Eine Kassenzulassung fordern die gesetzlichen Kassen um manuelle Therapie abrechnen zu können. Ob man mit diesem Zertifikat dann Manualtherapeut ist darüber lässt sich diskutieren. Es gibt andere manuelle Konzepte, die keine Kassenzulassung erhalten, International gesehen aber auf vergleichbaren Niveau arbeiten (zB Cyriax oder andere). In der Osteoausbildung hast du einen Teil parietale, was einer manuellen Ausbildung entspricht. Ich würde im Streitfall mit der Kasse so argumentieren, dass meine Mitarbeiterin sehr wohl über eine manuelle Ausbildung verfügt, halt über keine Kassenzulassung (was ja kein Qualitätsmerkmal sein muss). Wenn ein Privatpatient in seinen Regularien den Zusatz hätte, dass nur der bei gesetzlichen KV zugelassene Therapeut eine erstattbare Leistung erbringen darf, dann bekommt er diese Leistung nicht bezahlt. Wenn er allerdings Erstattung bekommt wenn qualifizierte Therapeuten Hand anlegen, so steht die Osteoausbildung einer Zertifikatsausbildung nicht nach. Damit meine ich, der Stundenansatz ist vergleichbar im Bereich Manuelle Techniken.
Bis nächste Woche,
Grüssle Oli
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Oli28 schrieb:
Hi Flo,
ich sehe das so:
Eine Kassenzulassung fordern die gesetzlichen Kassen um manuelle Therapie abrechnen zu können. Ob man mit diesem Zertifikat dann Manualtherapeut ist darüber lässt sich diskutieren. Es gibt andere manuelle Konzepte, die keine Kassenzulassung erhalten, International gesehen aber auf vergleichbaren Niveau arbeiten (zB Cyriax oder andere). In der Osteoausbildung hast du einen Teil parietale, was einer manuellen Ausbildung entspricht. Ich würde im Streitfall mit der Kasse so argumentieren, dass meine Mitarbeiterin sehr wohl über eine manuelle Ausbildung verfügt, halt über keine Kassenzulassung (was ja kein Qualitätsmerkmal sein muss). Wenn ein Privatpatient in seinen Regularien den Zusatz hätte, dass nur der bei gesetzlichen KV zugelassene Therapeut eine erstattbare Leistung erbringen darf, dann bekommt er diese Leistung nicht bezahlt. Wenn er allerdings Erstattung bekommt wenn qualifizierte Therapeuten Hand anlegen, so steht die Osteoausbildung einer Zertifikatsausbildung nicht nach. Damit meine ich, der Stundenansatz ist vergleichbar im Bereich Manuelle Techniken.
Bis nächste Woche,
Grüssle Oli
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Tempelritter schrieb:
jeder PT kann MT mit privatversicherten Patienten abrechnen, da Teile der MT Bestandteil der Ausbildungs- und Prüfungsordnung sind. Erklären musst du den Patienten gar nichts, das bringt nur Erklärungsnot und verzichtbare Diskussionen, einfach die HV unterschreiben lassen.
Das hat aber nur indirekt mit der Fragestellung zu tun, ist aber unverzichtbarer Bestandteil.
Bei der Aufklärung trennen sich dann Spreu vom Weizen... :blush:
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
alles richtig, nur erklären musst du schon im Sinne des Patientenrechtegesetz. Erst dann, nach dieser Einwilligung und Aufklärung, bist du auf der sicheren Seite.
Das hat aber nur indirekt mit der Fragestellung zu tun, ist aber unverzichtbarer Bestandteil.
Bei der Aufklärung trennen sich dann Spreu vom Weizen... :blush:
stefan 302
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Bernie schrieb:
Mal ne Frage in Verbindung zu Deinen Ausführeungen zu dem anderen Thread (Manipulationskurse): Klärst Du Deine Patienten eigentlich schriftlich darüber auf, wenn Du sie mit Impuls an der WS manipulierst?
im Großen und Ganzen scheint sich die Variante "Behandeln nach Aufklärung" als vernünftig zu erweisen. Ich weiß nicht genau, wen Bernie (PT,HP,Ost.) mit der Frage nach Aufklärung bei Manipulationen meint, kann mich aber nicht an eigene Ausführungen zu Manipulationen erinnern, also müssen wohl stefan oder tempelritter gemeint sein.
Prost und schönes Wochenende noch
Flo
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Florian Rost schrieb:
Vielen Dank für die Infos,
im Großen und Ganzen scheint sich die Variante "Behandeln nach Aufklärung" als vernünftig zu erweisen. Ich weiß nicht genau, wen Bernie (PT,HP,Ost.) mit der Frage nach Aufklärung bei Manipulationen meint, kann mich aber nicht an eigene Ausführungen zu Manipulationen erinnern, also müssen wohl stefan oder tempelritter gemeint sein.
Prost und schönes Wochenende noch
Flo
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
hm...wenn ich die "Baumfunktion" anklicke, dann kommt bei mir oli28 als Frager/Antworter heraus, Florian Rost.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Bernie schrieb:
Sorry, habe Stefan302 gemeint.
Alle die von mir angewandten Techniken sind rechtlich durch Tests abgesichert, die ich auch so formuliere (Springing Test, etc.). Tests werden immer (hier) provokativ durchgeführt. Ich "manipuliere" also nicht so wie du meinst, sondern teste und behandle was auch eine Manipulation ist (rechtlich korrekt formuliert).
Ein Knackgeräusch ist keine Aussage über eine HV-technik....)
Da ich eine Stunde und mehr Zeit habe (diese auch bezahlt bekomme), wird in einem dem Patienten mitgegebenen Behandlungsbericht genau augeführt, welche Techniken mit welchem Resultat angewandt wurden. Ich schicke auch Patienten zuvor zu einem Radiologen (privat immer natürlich) wenn eine PT-Diagnose nicht mehr ausreicht. Diese zusätzliche Diagnose eines Radiologen (oder der Patient bringt diese schon mit, zeitnah gemacht versteht sich) unterstützt dann meinen Therapieplan, den ich eh erstellen muss.
Ok, jetzt habe ich weit ausgeholt, aber zusammenfassend kann ich sagen, dass ich Patienten so hingehend aufkläre, dass ich auch sage, dass ich ihre Gelenke (je nach dem wo) manipuliere.
Meine Definition, gestützt vom Begriff Manipulation: (latein. Zusammensetzung aus manus ‚Hand‘ und plere ‚füllen‘; wörtlich ‚eine Handvoll (haben), etwas in der Hand haben‘, übertragen: Handgriff, Kunstgriff) bedeutet im eigentlichen Sinne „Handhabung“ und wird in der Technik auch so verwendet. Nichts anderes muss ich erklären.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Ich kläre meine Patienten sehr ausführlich über alles auf, angefangen von der Terminvergabe mit Ausfallrechnung bei nicht rechtzeitiger Absage (Gewinnverlust) über die Anamnese, die Testbehandlung und die Behandlung selbst. Meine Ausbildung (-en) beinhalten u.a. Maitland/OMT, MT/OM IAOM somit auch alles was darin vorkommt. Ich betone bei meiner (mündlichen, später unterschriebenen... )Aufklärung, dass ich KEINE Chiropraktik mache, sondern MT mit Mobilisationen die indikationsbezogen ausgeführt werden. In sehr seltenen Fällen (vielleicht ein Fall von 200) benötige ich Techniken, wie z.B. die leg over oder costotransversaltechniken die durchaus auch einmal schneller durchgeführt werden (was ist schnell, wie wird das kommuniziert, ??). Ich behandle keine HWS mit schnellen Techniken, da nicht notwendig und nicht valide.
Alle die von mir angewandten Techniken sind rechtlich durch Tests abgesichert, die ich auch so formuliere (Springing Test, etc.). Tests werden immer (hier) provokativ durchgeführt. Ich "manipuliere" also nicht so wie du meinst, sondern teste und behandle was auch eine Manipulation ist (rechtlich korrekt formuliert).
Ein Knackgeräusch ist keine Aussage über eine HV-technik....)
Da ich eine Stunde und mehr Zeit habe (diese auch bezahlt bekomme), wird in einem dem Patienten mitgegebenen Behandlungsbericht genau augeführt, welche Techniken mit welchem Resultat angewandt wurden. Ich schicke auch Patienten zuvor zu einem Radiologen (privat immer natürlich) wenn eine PT-Diagnose nicht mehr ausreicht. Diese zusätzliche Diagnose eines Radiologen (oder der Patient bringt diese schon mit, zeitnah gemacht versteht sich) unterstützt dann meinen Therapieplan, den ich eh erstellen muss.
Ok, jetzt habe ich weit ausgeholt, aber zusammenfassend kann ich sagen, dass ich Patienten so hingehend aufkläre, dass ich auch sage, dass ich ihre Gelenke (je nach dem wo) manipuliere.
Meine Definition, gestützt vom Begriff Manipulation: (latein. Zusammensetzung aus manus ‚Hand‘ und plere ‚füllen‘; wörtlich ‚eine Handvoll (haben), etwas in der Hand haben‘, übertragen: Handgriff, Kunstgriff) bedeutet im eigentlichen Sinne „Handhabung“ und wird in der Technik auch so verwendet. Nichts anderes muss ich erklären.
stefan 302
Mit irgendwas muss man ja die Stunde füllen...
Wenn du aber 15 bis 25 Minuten hast, kommst du dann ja gar nicht mehr zum Anfassen.
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RoFo schrieb:
Hmmmm....
Mit irgendwas muss man ja die Stunde füllen...
Wenn du aber 15 bis 25 Minuten hast, kommst du dann ja gar nicht mehr zum Anfassen.
Hmmmm....
Mit irgendwas muss man ja die Stunde füllen...
Wenn du aber 15 bis 25 Minuten hast, kommst du dann ja gar nicht mehr zum Anfassen.
Wenn 15 Minuten für die Aufklärung draufgehen ... dann ist das halt eine gewünschte oder vielleicht doch nicht gewünschte Folge auf regulatorischer Ebene; auf die haben wir als Berufsstand zur Zeit einen Einfluss der gegen null geht. Sollte das innerhalb von 6 Terminen zu einem Problem werden kläre ich die Patienten auf das weitergehende Wünsche mit behandelndem Arzt und GKV zu klären sind [12x als Doppeltermin; Überschreiten des Regelfalles; ...].
Soweit nichts anderes vereinbart ist halte ich mich peinlich pingelig an die Richtlinien. Anfang des Jahres hat mir eine Patientin dafür tatsächlich die Rechtsabteilung der Barmer GEK auf den Hals gehetzt und man höre und staune: Ich konnte den Kollegen zeigen das sämtliche der schriftlich erhobenen Vorwürfe ausdrücklich vom SGB V, den HMR und den RV samt Anhängen ausdrücklich so reguliert sind. shit happens.
Von der Patientin habe ich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung einholen lassen.
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Papa Alpaka schrieb:
RoFo schrieb am 21.2.16 13:15:
Hmmmm....
Mit irgendwas muss man ja die Stunde füllen...
Wenn du aber 15 bis 25 Minuten hast, kommst du dann ja gar nicht mehr zum Anfassen.
Wenn 15 Minuten für die Aufklärung draufgehen ... dann ist das halt eine gewünschte oder vielleicht doch nicht gewünschte Folge auf regulatorischer Ebene; auf die haben wir als Berufsstand zur Zeit einen Einfluss der gegen null geht. Sollte das innerhalb von 6 Terminen zu einem Problem werden kläre ich die Patienten auf das weitergehende Wünsche mit behandelndem Arzt und GKV zu klären sind [12x als Doppeltermin; Überschreiten des Regelfalles; ...].
Soweit nichts anderes vereinbart ist halte ich mich peinlich pingelig an die Richtlinien. Anfang des Jahres hat mir eine Patientin dafür tatsächlich die Rechtsabteilung der Barmer GEK auf den Hals gehetzt und man höre und staune: Ich konnte den Kollegen zeigen das sämtliche der schriftlich erhobenen Vorwürfe ausdrücklich vom SGB V, den HMR und den RV samt Anhängen ausdrücklich so reguliert sind. shit happens.
Von der Patientin habe ich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung einholen lassen.
Magst du das kurz ausführen?
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RoFo schrieb:
Was hat die Patientin bemängelt? Die Behandlung oder die Aufklärung?
Magst du das kurz ausführen?
-> Impuls? :unamused: :kissing_closed_eyes:
So, jetzt hör ich aber auf...... :sunglasses:
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Bernie schrieb:
"die durchaus auch einmal schneller durchgeführt werden"
-> Impuls? :unamused: :kissing_closed_eyes:
So, jetzt hör ich aber auf...... :sunglasses:
Ich bewege mich also vollkommen gesetzeskonform, fachlich bezogen habe ich auch richtig interpretiert, ganz abgesehen vom richtigen Behandlungsprinzip...
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
du hast richtig gelesen, ich habe "schneller durchgeführt" (viele Untersuchungs- und Behandlungstechniken werden schnell und langsam durchgeführt) geschrieben, ich nenne es nicht Impuls, warum auch ?
Ich bewege mich also vollkommen gesetzeskonform, fachlich bezogen habe ich auch richtig interpretiert, ganz abgesehen vom richtigen Behandlungsprinzip...
stefan 302
ich habe mich einmal von einer "Osteopathin" - manipulieren - lassen.
Die war dabei so "schnell" , dass mir unterdessen die Therapiegeschwindigkeit der MLD erinnerlich wurde.
So gesehen kann jeder HP (voll) ohne Volksschädigung manipulieren, wenn er dabei nicht seinen Bewegungsweg kompensatorisch verlängert.
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mocca schrieb:
hallo Bernie,
ich habe mich einmal von einer "Osteopathin" - manipulieren - lassen.
Die war dabei so "schnell" , dass mir unterdessen die Therapiegeschwindigkeit der MLD erinnerlich wurde.
So gesehen kann jeder HP (voll) ohne Volksschädigung manipulieren, wenn er dabei nicht seinen Bewegungsweg kompensatorisch verlängert.
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canna41 schrieb:
Hallo Florian. Dir ist ja sicherlich bekannt dass Du als Physiotherpeut keine Osteopathie (Urteil Düsseldorf) abgeben darfst, wobei es unerheblich ist dass es sich hier um einen Privatpatienten handelt oder nicht. Also weder auf Rezept noch ohne es sei denn Du hast Deine Praxis in Hessen oder Deine Angestellte ist Heilpraktikerin. Die Privatpatientin kann dahingehend Schwierigkeiten bekommen, dass Sie eventuell die Rechnung nicht erstattet bekommt.
Hatte dies schon einmal bei einer Privatpatientin, die von einem Kollegen "Lymphdrainage" erhalten hat obwohl er kein Lyphtherapeut war. Mittlerweile sind auch die privaten Krankenkassen gut informiert welche Praxis welche Zusatzqualifikationen besitzt. Vielleicht hat Deine Patientin Glück und es wird ihr aus Kulanz erstattet (bei meiner Patientin war es damals so), aber gleichzeitig wird die Patientin über Euer Fehlverhalten mit der Bitte sich um eine andere Praxis zu kümmern informiert. Diese Privatpatienten wirst Du dann sicherlich nicht wiedersehen.
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ztzj schrieb:
Die Zertikate sind eine Erfindung der GKV, nicht der PKV. Also kannst du es ohne Probleme in Rechnung stellen.
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