wir suchen Dich, eine/n
Teamfähige/n freundliche/n
Physiotherapeut/in die uns mit
Freude an ihrer Arbeit und
Teamfähigkeiten unterstützen
möchten in Vollzeit,Teilzeit oder
Minijob
Wir bieten leistungsgerechte
attraktive Vergütung, einen
modernen klimatisierten
Arbeitsplatz , Flexible
Arbeitszeiten,uvm
Wir erwarten:
-Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut/in
-Abgeschlossene Weiterbildung in
manueller Lymphdrainage aber nicht
ein muss
-Teamgeist und Freude am Beruf
Wir freuen...
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Physiotherapeut/in die uns mit
Freude an ihrer Arbeit und
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möchten in Vollzeit,Teilzeit oder
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Wir haben eine Physiotherapeutin, die sich in Ausbildung MT befindet.
MT wurde auch von uns allen während der Ausbildung zum PT gelehrt und im Praktikum/Klinik angewandt,
wie auch KG und Massagen, vor Erlangung des Diploms.
(Medizinstudenten müssen und dürfen auch vor dem Diplom an Patienten im Krankenhaus arbeiten)
Also nun meine Frage...
Darf die Therapeutin schon ,vor Erlangung Diplom, Patienten mit MT Verordnungen behandeln?
Wenn nein,
wie soll Sie die Dinge vom theoretischen Wissen sofort nach Erhalt eines Schriftstückes(Diplom),nach zwei
Jahren ohne Praxiserfahrung am Patienten, umsetzen? :scream:
Hätte so gern eine verbindliche rechtliche Grundlage .... :unamused:
gibt so viele Meinungen.....
DANKE Euch....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kollegen,
Wir haben eine Physiotherapeutin, die sich in Ausbildung MT befindet.
MT wurde auch von uns allen während der Ausbildung zum PT gelehrt und im Praktikum/Klinik angewandt,
wie auch KG und Massagen, vor Erlangung des Diploms.
(Medizinstudenten müssen und dürfen auch vor dem Diplom an Patienten im Krankenhaus arbeiten)
Also nun meine Frage...
Darf die Therapeutin schon ,vor Erlangung Diplom, Patienten mit MT Verordnungen behandeln?
Wenn nein,
wie soll Sie die Dinge vom theoretischen Wissen sofort nach Erhalt eines Schriftstückes(Diplom),nach zwei
Jahren ohne Praxiserfahrung am Patienten, umsetzen? :scream:
Hätte so gern eine verbindliche rechtliche Grundlage .... :unamused:
gibt so viele Meinungen.....
DANKE Euch....
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Sonst VO auf KG ändern und entsprechend behandeln. Dann ist man sicher, bekommt allerdings auch nur KG bezahlt.
An sonsten den "MT-Lehrling" in der Freizeit an Patienten, die VO haben üben lassen, sofern die das möchten.
Viele Patienten sind dankbar für extrabehandlung, und der Therapeut kann sich ohne Druck Zeit nehmen, mit dem Patienten die Techniken zu üben.
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TheStonie schrieb:
Meines wissens darf ein Schüler unter persönlicher Aufsicht eines Zertifikatinhabers die Behandlung durchführen und die ist dann auch abrechenbar...nur dann könnte der andere MA die Behandlung auch selbst durchführen.
Sonst VO auf KG ändern und entsprechend behandeln. Dann ist man sicher, bekommt allerdings auch nur KG bezahlt.
An sonsten den "MT-Lehrling" in der Freizeit an Patienten, die VO haben üben lassen, sofern die das möchten.
Viele Patienten sind dankbar für extrabehandlung, und der Therapeut kann sich ohne Druck Zeit nehmen, mit dem Patienten die Techniken zu üben.
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JürgenK schrieb:
da ja kein Zertifikat bei der GKV vorliegt, darf er zwar soetwas behanden, aber es darf nicht mit der GKV abgerechnet werden.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
behandlen kann er schon...
Aber, falls etwas passiert und die Grundlage zur Behandlungsberechtigung fehlt, und es zu einem Verfahren kommt, kracht es gewaltig....
Ich weiß, es sind viele falls und wenns, aber ...
Ich möchte nur darauf verweisen, dass die Barmer im Jahr 2014 bei Ihren Versicherten nachgefragt hat, von wem man behandelt wurde....
Dass es in der Realität anders aussieht ist mir schon klar, aber das war ja nicht die Frage, daher wird es keine rechtsverbindliche aussage geben, außer der, dass es ein Zertifikat braucht.
VG
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Eberhard schrieb:
Die Nachfrage von Krankenkassen bei Patienten hat es immer wieder gegeben. In meiner fast vierzigjährigen Praxis weiß ich zuverlässig von dreimal. Die "Dunkelziffer" könnte aber viel höher sein.
Zu Lasten der GKV nur mit persönlicher Berechtigung durch die gesetzlichen Kostenträger möglich!
Das gilt für alle Zertifikate.
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RoFo schrieb:
Was hier teilweise empfohlen wird....
Zu Lasten der GKV nur mit persönlicher Berechtigung durch die gesetzlichen Kostenträger möglich!
Das gilt für alle Zertifikate.
Was hier teilweise empfohlen wird....
Zu Lasten der GKV nur mit persönlicher Berechtigung durch die gesetzlichen Kostenträger möglich!
Das gilt für alle Zertifikate.
Und Meldung des Zertifikats bei den Kassen.
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morpheus-06 schrieb:
RoFo schrieb am 3.8.17 19:03:
Was hier teilweise empfohlen wird....
Zu Lasten der GKV nur mit persönlicher Berechtigung durch die gesetzlichen Kostenträger möglich!
Das gilt für alle Zertifikate.
Und Meldung des Zertifikats bei den Kassen.
Was hier teilweise empfohlen wird....
Zu Lasten der GKV nur mit persönlicher Berechtigung durch die gesetzlichen Kostenträger möglich!
Das gilt für alle Zertifikate.
Und Meldung des Zertifikat bei den Kassen.
Das setze ich als logisch voraus, sonst kann es keine Abrechnungsberechtigung geben.
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RoFo schrieb:
morpheus-06 schrieb am 3.8.17 21:16:
RoFo schrieb am 3.8.17 19:03:
Was hier teilweise empfohlen wird....
Zu Lasten der GKV nur mit persönlicher Berechtigung durch die gesetzlichen Kostenträger möglich!
Das gilt für alle Zertifikate.
Und Meldung des Zertifikat bei den Kassen.
Das setze ich als logisch voraus, sonst kann es keine Abrechnungsberechtigung geben.
MT Verordnungen dürfen aber nur mit Zertifikat behandelt werden.
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mbone schrieb:
Selbstverständlich ist es möglich sein manualtherapeutisches Wissen bei einer KG Verordnung einfließen zu lassen.
MT Verordnungen dürfen aber nur mit Zertifikat behandelt werden.
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FFGG schrieb:
Hallo,
behandlen kann er schon...
Aber, falls etwas passiert und die Grundlage zur Behandlungsberechtigung fehlt, und es zu einem Verfahren kommt, kracht es gewaltig....
Ich weiß, es sind viele falls und wenns, aber ...
Ich möchte nur darauf verweisen, dass die Barmer im Jahr 2014 bei Ihren Versicherten nachgefragt hat, von wem man behandelt wurde....
Dass es in der Realität anders aussieht ist mir schon klar, aber das war ja nicht die Frage, daher wird es keine rechtsverbindliche aussage geben, außer der, dass es ein Zertifikat braucht.
VG
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