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ich hätte mal eine Frage.
Ich habe einen Rezept (IKK) mit 6*KG und der Diagnose Gesichert Demenz bei Alzheimer-Krankheit mit späten Beginn (Typ 1) als Therapieziel steht: Zur Mobilisierung.
Das Indikationsschlüssel ist WS1a.
Muss ich diesen in ZN ändern lassen?
Vielen Dank.
LG.
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seseba schrieb:
Hallo,
ich hätte mal eine Frage.
Ich habe einen Rezept (IKK) mit 6*KG und der Diagnose Gesichert Demenz bei Alzheimer-Krankheit mit späten Beginn (Typ 1) als Therapieziel steht: Zur Mobilisierung.
Das Indikationsschlüssel ist WS1a.
Muss ich diesen in ZN ändern lassen?
Vielen Dank.
LG.
Ausserdem bei WS1a sind nur 6 Behandlungen vorgesehen, weil es sich um Erkrankungen mit kurzzeitigem Behandlungsbedarf handelt . Sollte die Therapie weiter durchgeführt werden? Da wäre Indikationsschlüssel ZN2 die bessere Lösung.
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seseba schrieb:
Vielen Dank
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Heiland schrieb:
Würde ich auf jedem Fall machen, da die Diagnose in ZNS-Bereich fällt. Dann riskierst du keine Absetzung seitens KK.
Ausserdem bei WS1a sind nur 6 Behandlungen vorgesehen, weil es sich um Erkrankungen mit kurzzeitigem Behandlungsbedarf handelt . Sollte die Therapie weiter durchgeführt werden? Da wäre Indikationsschlüssel ZN2 die bessere Lösung.
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hans-jürgen309 schrieb:
Sehe ich anders. Da wir nur Heilhilfsberufler sind und damit ,richterlich festgestellt, unqualifiziert, um selbst Diagnosen stellen zu können, sind wir nicht in der Lage die Diagnose des Arztes in Frage zu stellen.
Wir sind verpflichtet (Richterlich angeordnet)die Verordnung auf Stimmigkeit mit der HMK zu prüfen und wenn man Geld bekommen will dann muß man den Arzt darauf hinweisen und die entsprechende Diagnose eintragen lassen.
Und ein Pat. mit neurologischer Grunderkrankung kann auch ein Orthopädisches Problem haben aber diese muß dann auf dem Rezept stehen. :blush:) :blush:) :blush:)
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eim schrieb:
Doch sind wir.
Wir sind verpflichtet (Richterlich angeordnet)die Verordnung auf Stimmigkeit mit der HMK zu prüfen und wenn man Geld bekommen will dann muß man den Arzt darauf hinweisen und die entsprechende Diagnose eintragen lassen.
Und ein Pat. mit neurologischer Grunderkrankung kann auch ein Orthopädisches Problem haben aber diese muß dann auf dem Rezept stehen. :blush:) :blush:) :blush:)
Ohne dieses Geld wiederum können wir keine gem. Rahmenverträgen verpflichtende Hilfsfortbildungen wie z.B. ganzheitliches Wadenmuskeltraining mit dem Pezziball oder funktionelles Keulentraining nach Dr. Best, besuchen. Hiermit soll dann auch der Qualitätsstandard verbessert werden, damit wir endlich besser den hohen Anforderungen durch ärztliche Verordnungen (Mobilisation vom Bett in den Stuhl und zurück, Hausaufgabenprogramm erarbeiten, für Patienten mit der Diagnose "Blockierungen auch ISG und Kopfgelenke" usw. ) gerecht werden können.
Deshalb müssen wir alle Verordnungen je nach Anforderungen der einzelnen Kassen mal so mal so, ändern lassen, sonst sind wir praktisch erledigt...
:smile: :wink: :grin:
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Shakespeare schrieb:
Die Diagnose des Arztes wird nicht in Frage gestellt sondern im Gegenteil, es wird um eine Spezifizierung bzw. Ergänzung gebeten die es uns Heilhelfern ermöglicht gezielt, im Rahmen unserer beschränkten Kenntnisse und den Vorgaben der "Hilfsberufler- Bibel" (HMK), tätig werden zu können. Nur so kann man uns auch Geld für unsere niederen Tätigkeiten geben.
Ohne dieses Geld wiederum können wir keine gem. Rahmenverträgen verpflichtende Hilfsfortbildungen wie z.B. ganzheitliches Wadenmuskeltraining mit dem Pezziball oder funktionelles Keulentraining nach Dr. Best, besuchen. Hiermit soll dann auch der Qualitätsstandard verbessert werden, damit wir endlich besser den hohen Anforderungen durch ärztliche Verordnungen (Mobilisation vom Bett in den Stuhl und zurück, Hausaufgabenprogramm erarbeiten, für Patienten mit der Diagnose "Blockierungen auch ISG und Kopfgelenke" usw. ) gerecht werden können.
Deshalb müssen wir alle Verordnungen je nach Anforderungen der einzelnen Kassen mal so mal so, ändern lassen, sonst sind wir praktisch erledigt...
:smile: :wink: :grin:
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Shakespeare schrieb:
Eine ZNS Indikation wäre nur dann gegeben, wenn z.B. aus der Leitsymptomatik eine neurologische Komponente erkennbar wäre. WS1 wiederum wäre okay, wenn es hier eine Problematik der Wirbelsäule gäbe, die z.B. aus dem Text der Verordnung hervorgeht. Alzheimer/Demenz für sich genommen ist m.W. im HMK nicht als klassische Diagnose für eine Physiotherapie nicht genannt, so dass es einer Spezifizierung bedürfte um so eine Verordnung einigermaßen rechtsicher durch zu bekommen. Gruß S.
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