Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
hm... wenn ich richtig liege, wird immer nach verordneter Zeit behandelt :)
MfG
JürgenK ;)
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pt ani schrieb:
Ich habe zumindest neue Verordnungen mit 45 Min. bei der obigen Diagnose
ja schon...aber welche Zeit darf denn verordnet werden...?
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mia 554 schrieb:
@JürgenK
ja schon...aber welche Zeit darf denn verordnet werden...?
Ja, die habe ich eben auch, so wie schon seit Jahren, sind ja oft Dauerpatientinnen.
Aber darf das noch so verordnet werden? Im neuen RV steht: 1 Arm oder 1 Bein=30 min.
Und leider sind wir ja wohl für diese Angabe in der Prüfpflicht...
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mia 554 schrieb:
@pt ani
Ja, die habe ich eben auch, so wie schon seit Jahren, sind ja oft Dauerpatientinnen.
Aber darf das noch so verordnet werden? Im neuen RV steht: 1 Arm oder 1 Bein=30 min.
Und leider sind wir ja wohl für diese Angabe in der Prüfpflicht...
Ah ok, das hatte ich nicht auf dem Schirm..
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pt ani schrieb:
@mia 554
Ah ok, das hatte ich nicht auf dem Schirm..
...na ja ich bin jetzt seit 1.09.21 nach 56 Jahren praxis und 77 Jahren raus aber ihr müstet doch inzwischen die neuen HMR und ihre Anhänge kennen....
Mit freundlichen Grüßen JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@mia 554
...na ja ich bin jetzt seit 1.09.21 nach 56 Jahren praxis und 77 Jahren raus aber ihr müstet doch inzwischen die neuen HMR und ihre Anhänge kennen....
Mit freundlichen Grüßen JürgenK ;)
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mia 554 schrieb:
Ja, lieber JürgenK, den neuen HMR kenne ich wohl und da steht es auch drin 1Arm=30 min. Ist ja auch iO. bei einer Fraktur oder so. Leider habe ich den alten RV nicht mehr zur Hand und kann nicht sagen, wie es da definiert wurde bei Krebsbehandlungen mit Lymphknotenentfernung. Ich meine, daß es da einen Unterschied gab...sonst wäre es doch nicht jahrelang so verordnet worden. Und defacto braucht man ja mehr Zeit, ohne eine ordentliche Vorbehandlung ist die Wirkung doch sehr minimiert...da bleibt nicht mehr viel übrig von den 30 min...
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mia 554 schrieb:
Welche Behandlungszeit MLD kann bei Mamma-Ca mit einseitiger Entferung der Lymphknoten verordnet werden. Bis jetzt hatten wir immer, da Behandlung über Gegenseite/Anastomosen/Brustkorb erfolgen muss, MLD45 verordnet bekommen. Ist das nach dem neuen RV noch möglich? Auch im HMK wird ja nicht mehr nach Schweregrad unterschieden...
Bei MammaCa werde ich morgen bei der Kasse anrufen.
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Ahn schrieb:
Wenn der Arzt 45 Minuten verordnet und du 45 Minuten behandelst, können die doch nicht nur 30 Minuten vergüten???
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mia 554 schrieb:
Da kann ich mich ja auf einige Absetzungen gefaßt machen...würdest du das Ergebnis des morgigen Telefonates mitteilen?
Vor ein paar Tagen habe ich folgende Absetzung der AOK Bayern erhalten:
Tatsächlich ist dies in § 18 Abs. 2 Nr. 7 geregelt, wonach MLD-30 "bei leichtgradigen Lymphödemen, Ödemen oder Schwellungen zur Behandlung eines Körperteils wie eines Armes oder Beines oder des Rückens, des Kopfes einschließlich des Halses oder des Rumpfes" verordnet werden darf. MLD-45 ist "bei Lymphödemen, Phlebo-Lymphödemen oder Lipödem zur Behandlung von zwei Körperteilen wie eines Armes und eines Beines, eines Armes und des Kopfes einschließlich des Halses, beider Arme oder beider Beine" vorgesehen, MLD-60 "bei schwergradigen Lymphödemen oder Lipödemen zur Behandlung von zwei Körperteilen".
Zuvor galt, dass der Arzt die Behandlungsdauer relativ frei festlegen konnte, nun gibt es im aktuellen Fragen-Antwort-Katalog unter Frage 57 folgende Aussagen:
Ja, die Zeitangabe muss gemäß der Heilmittelrichtlinie von der Ärztin oder dem Arzt herabgesetzt und korrigiert werden."
Die Diagnosen meiner beiden betroffenen Patienten waren "Vorhandensein einer Kniegelenksprothese" und "Fraktur des Unterschenkels" - also gibt es hier leider keine zwei Ansichten, dass lediglich nur eine Extremität betroffen ist. Wir haben dann erst mal alle laufenden MLD-Verordnungen durchgecheckt...
Bei dem angefragten Mamma-Ca sehe ich aber die Sache anders: hier wird nicht ein Körperteil behandelt, sondern der Rumpf und ein Arm - also zwei Körperteile. Hier kam auch keine Absetzung bei der gleichen Kasse, die die anderen beiden Diagnosen gefunden hat.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Mir ist mein anfängliches Lachen (und freuen über 40,- Euro) auch im Hals stecken geblieben:
"Gemäß Heilmittel-Richtlinie ist bei einer Behandlung nur eines Körperteils lediglich die Manuelle Lymphdrainage mit einer Therapiezeit von 30 Minuten verordnungs- und abrechnungsfähig. Ihre Abrechnung haben wir entsprechend berichtigt" Konkret betraf dies zwei Verordnungen je 6x MLD45 - zusammen 170,- Euro.
Die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt verordnet bei der Manuellen Lymphdrainage (MLD) eine längere Behandlungsdauer als gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 7 der Heilmittelrichtlinie zulässig. Muss die Angabe zur Dauer der MLD durch die Ärztin oder den Arzt korrigiert werden?
Vor ein paar Tagen habe ich folgende Absetzung der AOK Bayern erhalten:
Tatsächlich ist dies in § 18 Abs. 2 Nr. 7 geregelt, wonach MLD-30 "bei leichtgradigen Lymphödemen, Ödemen oder Schwellungen zur Behandlung eines Körperteils wie eines Armes oder Beines oder des Rückens, des Kopfes einschließlich des Halses oder des Rumpfes" verordnet werden darf. MLD-45 ist "bei Lymphödemen, Phlebo-Lymphödemen oder Lipödem zur Behandlung von zwei Körperteilen wie eines Armes und eines Beines, eines Armes und des Kopfes einschließlich des Halses, beider Arme oder beider Beine" vorgesehen, MLD-60 "bei schwergradigen Lymphödemen oder Lipödemen zur Behandlung von zwei Körperteilen".
Zuvor galt, dass der Arzt die Behandlungsdauer relativ frei festlegen konnte, nun gibt es im aktuellen Fragen-Antwort-Katalog unter Frage 57 folgende Aussagen:
Ja, die Zeitangabe muss gemäß der Heilmittelrichtlinie von der Ärztin oder dem Arzt herabgesetzt und korrigiert werden."
Die Diagnosen meiner beiden betroffenen Patienten waren "Vorhandensein einer Kniegelenksprothese" und "Fraktur des Unterschenkels" - also gibt es hier leider keine zwei Ansichten, dass lediglich nur eine Extremität betroffen ist. Wir haben dann erst mal alle laufenden MLD-Verordnungen durchgecheckt...
Bei dem angefragten Mamma-Ca sehe ich aber die Sache anders: hier wird nicht ein Körperteil behandelt, sondern der Rumpf und ein Arm - also zwei Körperteile. Hier kam auch keine Absetzung bei der gleichen Kasse, die die anderen beiden Diagnosen gefunden hat.
Gruß
Nora
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Ahn schrieb:
@Nora Weber nicht dein Ernst 😳😳
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nadweb86 schrieb:
@Nora Weber Uns gings vor kurzen genau so, dass uns eine 45-Lymphe abgesetzt wurde und nur 30 Minuten gezahlt wurden.
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Fretl schrieb:
Ich hatte eine Patientin mit Lymphödem am Bein 45 Minuten. Schon mit mehreren Verordnungen. Die letzte Verordnung wurde nur mit 30 Minuten vergütet. Habe daraufhin bei der Kasse angerufen. Mit der Antwort, dass ich die letzte Verordnung noch bezahlt bekomme, danach nur noch 30 Min.
Bei MammaCa werde ich morgen bei der Kasse anrufen.
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die neue schrieb:
Dann werde ich meine Leutchens morgen auch mal kontrollieren scream Hab etliche 24er und 36er VO ....
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pt ani schrieb:
Man, was für eine Drangsalierung zipper_mouth_face
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miemi schrieb:
Hallo, hatte auch eine Absetzung von über 81 Euro, natürlich wie immer von der AOK, ich bin auch nur am lesen ob bei Krebs 45 min abgesetzt wird. Keine Amputation nur einseitige Lymphentfernung. Bin gespannt was noch alles kommt.
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karin-maria schrieb:
Hängt doch auch vom ICD bzw. Schweregrad ab. Bei uns bisher auch keine Absetzungen
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Ringgeist schrieb:
MLD 60 nach Mamma Ca, keine Probleme in F.
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mia 554 schrieb:
Prima...hast du das eventuell schriftlich?
Ja per E-Mail
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Fretl schrieb:
@mia 554
Ja per E-Mail
pimathumbsupkannst du mir eventuell die Mailadresse nennen? Würde mir auch gern das schriftliche ok holen...
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mia 554 schrieb:
@Fretl
pimathumbsupkannst du mir eventuell die Mailadresse nennen? Würde mir auch gern das schriftliche ok holen...
Die Mail habe ich von meiner Abrechnungsstelle noventi azh bekommen.
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Fretl schrieb:
@mia 554
Die Mail habe ich von meiner Abrechnungsstelle noventi azh bekommen.
ok, vielen Dank
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mia 554 schrieb:
@Fretl
ok, vielen Dank
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Fretl schrieb:
Bei MammaCa 45 Min. laut Abrechnungsstelle OK.
Ansonsten gibt es auch eine Diagnoseliste die man sich runterladen kann sogar als APP und zwar :
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@eim Leider völlig am Thema vorbei.
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eim schrieb:
@Lars van RavenzwaaijNein ,keineswegs.Aber warum soll ich mich mit unwissenden streiten und Energie verschwenden.Ausserdem war es doch nicht deine Frageface_with_rolling_eyes
Somit bin ich nicht der Unwissenden (der war übrigens gut!🤣🤣🤣 Zumindest, wenn du meine diesbezügliche Beiträge zum Thema Verträge und HMR kennen würdest), sondern du hast das über ein Monat alte Thema nicht verstanden bzw. den Thread nicht richtig gelesen. Leider ist zusammenhängend Lesen bei der jüngeren Generation nicht mehr üblich. Ergo war deine Antwort am Thema vorbei. 😉
Ein schönes WE wünsche ich dir.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@eim Haupthema dieses Thread war neuerliche Absetzungen bei den abgegenen LD-Leistungen, die es bislang in der Form nicht gab. Thema war nicht, wo man was findet. Die Fragestellerin kannte die aktuelle HMR und hat diesbezüglich auch nach der alten HMR gefragt.
Somit bin ich nicht der Unwissenden (der war übrigens gut!🤣🤣🤣 Zumindest, wenn du meine diesbezügliche Beiträge zum Thema Verträge und HMR kennen würdest), sondern du hast das über ein Monat alte Thema nicht verstanden bzw. den Thread nicht richtig gelesen. Leider ist zusammenhängend Lesen bei der jüngeren Generation nicht mehr üblich. Ergo war deine Antwort am Thema vorbei. 😉
Ein schönes WE wünsche ich dir.
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eim schrieb:
Ihr könnt euch auch an Startseite - Lymphologic wenden .Dort kann man euch weiterhelfen was und wieviel Verordnet werden darf/ soll.
Ansonsten gibt es auch eine Diagnoseliste die man sich runterladen kann sogar als APP und zwar :
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