Dein neuer Arbeitsort
Die VAMED Klinik Geesthacht
befindet sich bei Hamburg. Wir
unterstützen Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene auf ihrem Weg
zurück ins Leben: mit
neurologischer und
(neuro-)orthopädischer Reha sowie
einer Reha bei Sprachstörungen.
In Voll- oder Teilzeit und
unbefristet
Deine Aufgaben
- Du behandelst Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene mit erworbenen
und angeborenen neurologischen
Krankheitsbildern
- Zudem arbeitest Du mit den
Kindern unseres Sprachhause...
Die VAMED Klinik Geesthacht
befindet sich bei Hamburg. Wir
unterstützen Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene auf ihrem Weg
zurück ins Leben: mit
neurologischer und
(neuro-)orthopädischer Reha sowie
einer Reha bei Sprachstörungen.
In Voll- oder Teilzeit und
unbefristet
Deine Aufgaben
- Du behandelst Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene mit erworbenen
und angeborenen neurologischen
Krankheitsbildern
- Zudem arbeitest Du mit den
Kindern unseres Sprachhause...
habe eine Rezept mit MLD`60 und Verordnungsmenge 36x; Verordnung außerhalb des Regelfalls. Bisher hatte ich nur Rezepte mit 24x.
Ist dieses Rezept abrechnungsfähig oder muss vorher die Krankenkasse informiert werden (AOK)? Bei den anderen Verordnungen hat ja die Aok drauf verzichtet, aber bei VO 36?
Danke!
LG
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schlumpi22 schrieb:
Hallo,
habe eine Rezept mit MLD`60 und Verordnungsmenge 36x; Verordnung außerhalb des Regelfalls. Bisher hatte ich nur Rezepte mit 24x.
Ist dieses Rezept abrechnungsfähig oder muss vorher die Krankenkasse informiert werden (AOK)? Bei den anderen Verordnungen hat ja die Aok drauf verzichtet, aber bei VO 36?
Danke!
LG
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lang schrieb:
Rezept muss innerhalb 12 Wochen fertig sein, alle Termine über 12 Wochen ungültig, daher minimum 3 x Woche Therapie. :sunglasses:
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Wonderwoman schrieb:
Wo steht das?
-------------------------------------------------------
> Wo steht das?
Im Märchenbuch, in den HMR finde ich so einen Text nicht.
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Tempelritter schrieb:
Wonderwoman schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wo steht das?
Im Märchenbuch, in den HMR finde ich so einen Text nicht.
"Auch bei Vorliegen einer Genehmigung einer langfristigen Heilmittelbehandlung können die Heilmittel für einen Zeitraum von max. 12 Wochen verordnet werden."
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Xela schrieb:
GBA Merkblatt 22.11.2012 Punkt D, Abs 6
"Auch bei Vorliegen einer Genehmigung einer langfristigen Heilmittelbehandlung können die Heilmittel für einen Zeitraum von max. 12 Wochen verordnet werden."
-------------------------------------------------------
> GBA Merkblatt 22.11.2012 Punkt D, Abs 6
>
> "Auch bei Vorliegen einer Genehmigung einer langfristigen Heilmittelbehandlung können die Heilmittel für einen Zeitraum von max. 12 Wochen verordnet werden."
das ist so korrekt siehe mein Beitrag http://www.physio.de/forum5/abrechnung/mld-verordnung-36x/8/63367/63385#msg-63385
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morpheus-06 schrieb:
Xela schrieb:
-------------------------------------------------------
> GBA Merkblatt 22.11.2012 Punkt D, Abs 6
>
> "Auch bei Vorliegen einer Genehmigung einer langfristigen Heilmittelbehandlung können die Heilmittel für einen Zeitraum von max. 12 Wochen verordnet werden."
das ist so korrekt siehe mein Beitrag http://www.physio.de/forum5/abrechnung/mld-verordnung-36x/8/63367/63385#msg-63385
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StefanP schrieb:
Wenn die Frequenzangabe bei 3x/Woche liegt, kein Problem.
Es _muss_ lediglich durch die Menge der Behandlungen ein Arztbesuch binnen 12 Wochen gewährleistet werden; nicht durch die Dauer der Behandlung.
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Papa Alpaka schrieb:
Und wo steht in diesem Satz das innerhalb von 12 Wochen die Behandlung beendet werden _muss_?
Es _muss_ lediglich durch die Menge der Behandlungen ein Arztbesuch binnen 12 Wochen gewährleistet werden; nicht durch die Dauer der Behandlung.
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morpheus-06 schrieb:
korrekt, die Vo muss nach HMR ausgestellt sein -> 36x MLD 3x die Woche = 12 Wo.. Die Leistungserbringung kann über die 12 Wochen hinausgehen -> HMR u. RV inkl. je nach RV begründete Unterbrechungen.
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