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ein Patient (Aok) möchte Mld haben, der Arzt schreibt aber nichts auf, nun fragt er, ob er selber dafür aufkommen könnte.
Geht das? Wenn ja, muss er den Arzt nach einem Privatrezept fragen? Oder geht es auch ohne Rezept? Braucht man eine Unbedenklichkeits- Bescheinigung?
Viele Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ein Patient (Aok) möchte Mld haben, der Arzt schreibt aber nichts auf, nun fragt er, ob er selber dafür aufkommen könnte.
Geht das? Wenn ja, muss er den Arzt nach einem Privatrezept fragen? Oder geht es auch ohne Rezept? Braucht man eine Unbedenklichkeits- Bescheinigung?
Viele Grüße
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urmel
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urmel schrieb:
Ich würde MLD nur auf Rezept durchführen. Falls der Arzt nicht bereit ist, ein Kassenrezept auszustellen, dann sollte der Patient um ein Privatrezept bitten. Mein Hintergrund für eine offizielle Verordnung sind die Kontraindikationen (Herz) .
urmel
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morpheus-06 schrieb:
ich würde auch nur auf Rezept oder im Rahmen des sekt. HP die MLD durchführen.
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therapeutin schrieb:
hast du ihm den Privatpreis dafür mitgeteilt,dann überlegen sie sich das ganz schnell anders.... :kissing_closed_eyes:
Ansonsten: PrivatVO und ggf. Kostenerstattung durch die Krankenversicherung. Sobald "irgendein" krankheitsbedingter MLD-Bedarf vorliegt ist die ärztliche VO (oder zumindest Unbedenklichkeitserklärung) wichtig :)
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Wenn der Arzt jedoch ein Privatretept ausstellt dann kann es für den Arzt Probleme mit der GKV geben.
Eine Rezeptausstellung erfolgt ja aufgrund dessen dass eine Behandlung medizinisch notwendig ist -- gilt für GKV - und Privatrezepte.
Und die GKV sagt dann ganz klar dass dann ein GKV -Rezept ausgestellt werden muß - da sie ja medizinisch notwendige Behandlungen
bezahlen.Das Paradoxe daran ist dass in dem Moment widerum die Budgetierung nicht ins Gewicht fällt , aber das Sozialgesetzbuch relevant wird.
Am besten also entweder Patient geht zu einem anderen Arzt als Selbstzahler oder du schickst ihn zu einem HP
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eim schrieb:
Der Patient braucht ein Privatrezept entweder vom Arzt oder einem Heilpraktiker.
Wenn der Arzt jedoch ein Privatretept ausstellt dann kann es für den Arzt Probleme mit der GKV geben.
Eine Rezeptausstellung erfolgt ja aufgrund dessen dass eine Behandlung medizinisch notwendig ist -- gilt für GKV - und Privatrezepte.
Und die GKV sagt dann ganz klar dass dann ein GKV -Rezept ausgestellt werden muß - da sie ja medizinisch notwendige Behandlungen
bezahlen.Das Paradoxe daran ist dass in dem Moment widerum die Budgetierung nicht ins Gewicht fällt , aber das Sozialgesetzbuch relevant wird.
Am besten also entweder Patient geht zu einem anderen Arzt als Selbstzahler oder du schickst ihn zu einem HP
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elena20 schrieb:
Ja aber mit dem Rezept vom Hp muss doch Pat.auch selbst bezahlen oder sehe ich das falsch? GKV akzeptieren doch keine VO von HP
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eim schrieb:
Ja das ist richtig .Er muß selbst zahlen ebenso wie wenn er ein Privatrezept vom Arzt bekommt.
Wichtig, nicht den kassensatz nehmen, auch wenn es ein guter Patient ist. Gruener Schein kann nur steuerlich geltend gemacht werden. Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für uns wieder eine kleine Steuerfalle.
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Gussone schrieb:
Privatrezept vom GKV Pat. Eingereicht werden und er bekommt den Kassensatz von der GKV. Geht aber auch auf das Buget des Arztes.
Wichtig, nicht den kassensatz nehmen, auch wenn es ein guter Patient ist. Gruener Schein kann nur steuerlich geltend gemacht werden. Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für uns wieder eine kleine Steuerfalle.
Als Therapeut bin ich mit (Privat)Rezept auf der sicheren Seite, eben weil mir eine VO vorliegt.
Beim (Privat) Rezept vom HP ist klar, daß der Patient selbst zahlt.
Beim (Privat) Rezept vom Arzt an einen GKV-Patienten bescheinigt der Arzt im Endeffekt, daß ein Therapiebedarf besteht und der Arzt muß (eigentlich) ein GKV-Rezept ausstellen. Und wenn er das nicht will oder tut, dann ist das Privatrezept vom HP die beste Möglichkeit
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die neue schrieb:
der Unterschied ist folgender:
Als Therapeut bin ich mit (Privat)Rezept auf der sicheren Seite, eben weil mir eine VO vorliegt.
Beim (Privat) Rezept vom HP ist klar, daß der Patient selbst zahlt.
Beim (Privat) Rezept vom Arzt an einen GKV-Patienten bescheinigt der Arzt im Endeffekt, daß ein Therapiebedarf besteht und der Arzt muß (eigentlich) ein GKV-Rezept ausstellen. Und wenn er das nicht will oder tut, dann ist das Privatrezept vom HP die beste Möglichkeit
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Tempelritter schrieb:
als sekt. HP PT bin ich auf der sicheren Seite, weil ich kein Rezept brauche.
Und die Frage von Elena zielte auch nicht auf den sekt. HP PT ab
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die neue schrieb:
das ist natürlich korrekt. Allerdings bin ich bei der Fragestellung nicht davon ausgegangen, daß der "anonyme Teilnehmer" sekt. HP PT ist.
Und die Frage von Elena zielte auch nicht auf den sekt. HP PT ab
Und wenn ja, was genau mache ich dann mit der VO? Einfach später als Kopie an die Rechnung heften?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Der Patient hat mittlerweile eine Privat- VO vom Arzt bekommen, auf dieser steht allerdings keine Diagnose. Geht es auch ohne?
Und wenn ja, was genau mache ich dann mit der VO? Einfach später als Kopie an die Rechnung heften?
urmel
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urmel schrieb:
Diagnose muss sein und dann wie jedes andere Privatrezept abrechnen.
urmel
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Papa Alpaka schrieb:
Ist Kosmetische Lymphdrainage noch eine Option?
Ansonsten: PrivatVO und ggf. Kostenerstattung durch die Krankenversicherung. Sobald "irgendein" krankheitsbedingter MLD-Bedarf vorliegt ist die ärztliche VO (oder zumindest Unbedenklichkeitserklärung) wichtig :)
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