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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung MLD + Kompression

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Neues Thema
MLD + Kompression
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TheStonie
05.02.2013 18:58
Ich habe mal wieder stress mit den lieben Arzthelferinnen...
Patient bekommt Enstauungsphase MLD, also 60 Minunten Lymphen und soll Komprimiert werden, um Strümpfe angepasst zu bekommen.

Der Arzt (oder vielmehr die Arzthelferin) weigert sich allerdings die Kompression auf dem Rezept zu vermeken, es steht ja im HMK drin, dass MLD 45/60 einschließlich der erforderlichen Kompression gilt. Sie habe das mittlerweile auch mit der KV besprochen und sie hat recht.

Wenn ich mir die Verträge mit den Kassen anschau ist in den MLDs keine Kompression drin, folglich kann ich die auch nicht abrechnen. (wohl aber das Anziehen von Kompressionsstrümpfen, dabei darf geholfen werden innerhalb der Behandlungszeit)

Wie kann ich dieser Arzthelferin begreiflich machen, dass sie mir die Kompression aufschreibt (wobei bei Diagnose i89.0 - Lymphödem auch die Langfristgenehmigung greift und das nicht ins Budget fällt) bzw.
ohne Verordnung DARF die Kompressionsbandagierung meines Erachtens nicht durchgeführt werden.

Vielen lieben Dank für Eure hilfreichen Kommentare.
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Ich habe mal wieder stress mit den lieben Arzthelferinnen... Patient bekommt Enstauungsphase MLD, also 60 Minunten Lymphen und soll Komprimiert werden, um Strümpfe angepasst zu bekommen. Der Arzt (oder vielmehr die Arzthelferin) weigert sich allerdings die Kompression auf dem Rezept zu vermeken, es steht ja im HMK drin, dass MLD 45/60 einschließlich der erforderlichen Kompression gilt. Sie habe das mittlerweile auch mit der KV besprochen und sie hat recht. Wenn ich mir die Verträge mit den Kassen anschau ist in den MLDs keine Kompression drin, folglich kann ich die auch nicht abrechnen. (wohl aber das Anziehen von Kompressionsstrümpfen, dabei darf geholfen werden innerhalb der Behandlungszeit) Wie kann ich dieser Arzthelferin begreiflich machen, dass sie mir die Kompression aufschreibt (wobei bei Diagnose i89.0 - Lymphödem auch die Langfristgenehmigung greift und das nicht ins Budget fällt) bzw. ohne Verordnung DARF die Kompressionsbandagierung meines Erachtens nicht durchgeführt werden. Vielen lieben Dank für Eure hilfreichen Kommentare.
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TheStonie schrieb:

Ich habe mal wieder stress mit den lieben Arzthelferinnen...
Patient bekommt Enstauungsphase MLD, also 60 Minunten Lymphen und soll Komprimiert werden, um Strümpfe angepasst zu bekommen.

Der Arzt (oder vielmehr die Arzthelferin) weigert sich allerdings die Kompression auf dem Rezept zu vermeken, es steht ja im HMK drin, dass MLD 45/60 einschließlich der erforderlichen Kompression gilt. Sie habe das mittlerweile auch mit der KV besprochen und sie hat recht.

Wenn ich mir die Verträge mit den Kassen anschau ist in den MLDs keine Kompression drin, folglich kann ich die auch nicht abrechnen. (wohl aber das Anziehen von Kompressionsstrümpfen, dabei darf geholfen werden innerhalb der Behandlungszeit)

Wie kann ich dieser Arzthelferin begreiflich machen, dass sie mir die Kompression aufschreibt (wobei bei Diagnose i89.0 - Lymphödem auch die Langfristgenehmigung greift und das nicht ins Budget fällt) bzw.
ohne Verordnung DARF die Kompressionsbandagierung meines Erachtens nicht durchgeführt werden.

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morpheus-06
05.02.2013 19:08
Heilmittelrichtlinien (HMR)
Konsentierter Fragen-/ Antwortenkatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Kassenärztliche Bundesvereinigung zu den Heilmittel-Richtlinien nach § 92 SGB V mit Inkraftsetzung zum 1. Juli 2004

http://www.physio.de/hmr/fragenkatalog.htm

Frage 27)
Ist die Kompressionsbandagierung nach MLD zusätzlich zu verordnen?

Ja. Die Kompressionsbandagierung ist im individuellen Einzelfall - sofern erforderlich – auf Muster 13 zusätzlich zur Manuellen Lymphdrainage in der gleichen Zeile zu verordnen. Sie stellt kein eigenes Heilmittel dar. Z. B.: 6 x MLD-45 + Kompressionsbandagierung

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Heilmittelrichtlinien (HMR) Konsentierter Fragen-/ Antwortenkatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Kassenärztliche Bundesvereinigung zu den Heilmittel-Richtlinien nach § 92 SGB V mit Inkraftsetzung zum 1. Juli 2004 http://www.physio.de/hmr/fragenkatalog.htm Frage 27) Ist die Kompressionsbandagierung nach MLD zusätzlich zu verordnen? Ja. Die Kompressionsbandagierung ist im individuellen Einzelfall - sofern erforderlich – auf Muster 13 zusätzlich zur Manuellen Lymphdrainage in der gleichen Zeile zu verordnen. Sie stellt kein eigenes Heilmittel dar. Z. B.: 6 x MLD-45 + Kompressionsbandagierung
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TheStonie
05.02.2013 19:28
Dankeschöööön, daran hab ich gar nicht gedacht....hätt ich ja mal machen können.....
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Dankeschöööön, daran hab ich gar nicht gedacht....hätt ich ja mal machen können.....
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TheStonie schrieb:

Dankeschöööön, daran hab ich gar nicht gedacht....hätt ich ja mal machen können.....

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Ali Ceylan
06.02.2013 13:47
oder vllt arztwechsel empfehlen.
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Ali Ceylan schrieb:

oder vllt arztwechsel empfehlen.

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TheStonie
06.02.2013 14:02
Mittlerweile habe ich es geklärt auch mit hilfe der KV. Und sie haben gleich die Softwarefirma angerufen, dass es bitte im System geändert wird ....
Hab noch ne Packung Schokolade und den Fragenkatalog dazugelegt, haben alle gelacht und gut.

Praxiswechsel ist problematisch....ist die Praxis gleich neben an und die bringen einen Großteil des Umsatzes...
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Mittlerweile habe ich es geklärt auch mit hilfe der KV. Und sie haben gleich die Softwarefirma angerufen, dass es bitte im System geändert wird .... Hab noch ne Packung Schokolade und den Fragenkatalog dazugelegt, haben alle gelacht und gut. Praxiswechsel ist problematisch....ist die Praxis gleich neben an und die bringen einen Großteil des Umsatzes...
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TheStonie schrieb:

Mittlerweile habe ich es geklärt auch mit hilfe der KV. Und sie haben gleich die Softwarefirma angerufen, dass es bitte im System geändert wird ....
Hab noch ne Packung Schokolade und den Fragenkatalog dazugelegt, haben alle gelacht und gut.

Praxiswechsel ist problematisch....ist die Praxis gleich neben an und die bringen einen Großteil des Umsatzes...

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morpheus-06 schrieb:

Heilmittelrichtlinien (HMR)
Konsentierter Fragen-/ Antwortenkatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Kassenärztliche Bundesvereinigung zu den Heilmittel-Richtlinien nach § 92 SGB V mit Inkraftsetzung zum 1. Juli 2004

http://www.physio.de/hmr/fragenkatalog.htm

Frage 27)
Ist die Kompressionsbandagierung nach MLD zusätzlich zu verordnen?

Ja. Die Kompressionsbandagierung ist im individuellen Einzelfall - sofern erforderlich – auf Muster 13 zusätzlich zur Manuellen Lymphdrainage in der gleichen Zeile zu verordnen. Sie stellt kein eigenes Heilmittel dar. Z. B.: 6 x MLD-45 + Kompressionsbandagierung



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