Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
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wenn auf der VO "MLD60+Kompressionsbandagierung" steht, dann ist doch die bandagierung nicht in den 60min drin und wird extra vergütet?
hatte schon seeeehr lange keine kompressionsbandagierung als solche auf der VO drauf :innocent:
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Alex Moro schrieb:
mäh, stehe grad auf einem dicken, fetten schlauch :smile:
wenn auf der VO "MLD60+Kompressionsbandagierung" steht, dann ist doch die bandagierung nicht in den 60min drin und wird extra vergütet?
hatte schon seeeehr lange keine kompressionsbandagierung als solche auf der VO drauf :innocent:
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Wenn da steht 5+3, dann ist die 3 auch nicht in der 5 enthalten..
das sehen (oder würden gerne sehen) manche kassen anders :smile:
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Alex Moro schrieb:
McMiki schrieb am 3.7.19 23:13:
Wenn da steht 5+3, dann ist die 3 auch nicht in der 5 enthalten..
das sehen (oder würden gerne sehen) manche kassen anders :smile:
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McMiki schrieb:
Wenn da steht 5+3, dann ist die 3 auch nicht in der 5 enthalten..
Seltene Ausnahme uralte RVO Verträge wo noch die MLD60 als KPE drin steht.
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Tempelritter schrieb:
Die Kompressionsbandagierung ist nie in der Regelbehandlungszeit der MLD enthalten und wird immer extra vergütet.
Seltene Ausnahme uralte RVO Verträge wo noch die MLD60 als KPE drin steht.
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Andreas Nickel schrieb:
Prüfe den Rahmenvertrag. In vielen wird die Kompressionsbandagierung je Extrmität definiert. Soll mehr als eine Extremität bandagiert und abgerechnet werden, wovon ich bei MLD 60 ausgehe, solltet darauf geachtet werden, dass die Formulierung der Verordnung dies auch hergibt (z.B. beide Beine, beide Arme).
Wer muss das Material besorgen ? Wenn wirklich Bandagen angelegt sein müssen .
Ich habe das gelesen , dass dich die Therapiepraxen .
Ist das wahr ?
Danke !
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Ich habe kurze Frage dazu
Wer muss das Material besorgen ? Wenn wirklich Bandagen angelegt sein müssen .
Ich habe das gelesen , dass dich die Therapiepraxen .
Ist das wahr ?
Danke !
Ein Blick in den R-Vertrag, Leistungsbeschreibung: Der Vergütungssatz beinhaltet die Kosten für das Polstermaterial und Trikofix. Die Kompressionsbinden werden vom Vertragsarzt gesondert verordnet.
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Tempelritter schrieb:
Lena1970 schrieb am 4.7.19 15:41:
Ich habe kurze Frage dazu
Wer muss das Material besorgen ? Wenn wirklich Bandagen angelegt sein müssen .
Ich habe das gelesen , dass dich die Therapiepraxen .
Ist das wahr ?
Danke !
Ein Blick in den R-Vertrag, Leistungsbeschreibung: Der Vergütungssatz beinhaltet die Kosten für das Polstermaterial und Trikofix. Die Kompressionsbinden werden vom Vertragsarzt gesondert verordnet.
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eim schrieb:
Also bei uns verordnet der Arzt komplett alles und das Rezept holen die Pat und bringen es zum Sanihaus oder Apotheke und holen es dort auch ab.
Aber es mag ja sein, dass es Ärzte gibt, die Regressforderungen auch ohne Gejammer ertragen.
Ich kenne auch nur die Variante: Kompressionsbandagen über Hilfsmittelverordnung und Postermaterial muss der Therapeut stellen.
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Andreas Nickel schrieb:
Nach meinem Kenntnisstand wird man Lymphsets aber nicht im Hilfsmittelverzeichnis Hilfsmittelverzeichnis - GKV-Spitzenverband finden.
Aber es mag ja sein, dass es Ärzte gibt, die Regressforderungen auch ohne Gejammer ertragen.
Ich kenne auch nur die Variante: Kompressionsbandagen über Hilfsmittelverordnung und Postermaterial muss der Therapeut stellen.
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Lena1970 schrieb:
Ich habe kurze Frage dazu
Wer muss das Material besorgen ? Wenn wirklich Bandagen angelegt sein müssen .
Ich habe das gelesen , dass dich die Therapiepraxen .
Ist das wahr ?
Danke !
die Verordnung muss lauten: MLD60 + anschl. Kompressionsbandagierung. In der Diagnose muss der Arzt noch spezifizieren, wieviele Extremitäten :D mit R für rechts, L für links und B oder bds für beide - Beine oder Arme, wohlgemerkt im Dieagnosefeld der VO.
Soweit ich weiss muss der Therapeut Schlauchverband, Polsterung und evtl. Elastomull für Zehen oder Finger bereitstellen. Der Arzt verordnet aber durchaus die Kurzzugbinden.
Korrigiere mich einer wenn nötig.
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transsib schrieb:
Hallo Alex Moro,
die Verordnung muss lauten: MLD60 + anschl. Kompressionsbandagierung. In der Diagnose muss der Arzt noch spezifizieren, wieviele Extremitäten :D mit R für rechts, L für links und B oder bds für beide - Beine oder Arme, wohlgemerkt im Dieagnosefeld der VO.
Soweit ich weiss muss der Therapeut Schlauchverband, Polsterung und evtl. Elastomull für Zehen oder Finger bereitstellen. Der Arzt verordnet aber durchaus die Kurzzugbinden.
Korrigiere mich einer wenn nötig.
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