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ich finde gerade keine richtige Erklärung dazu und auch die SuchFu hilft mir nicht wirklich. Falls ich einen Thread übersehen habe, dann würde ich mich über einen Link freuen und erarbeite mir die Antwort selbst.
Ich habe ein Rezept mit ICD-Code E88.20 mit LYb über 24x 60min. MLD, Frequenz 1-2x Woche
Mein Programm sagt jetzt, dass diese Heilmittelkombination nur bis 31.12.2023 gültig wäre. Die Rezeptgültigkeit an sich liegt aber bei den normalen 6 Monaten.
An was orientiere ich mich denn jetzt?
Danke schon mal fürs Schwarmwissen und ein schönes Herbstwochenende :)
Liebe Grüße,
Atheia
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Da schwant mir was mit Befristung für bestimmte LD-Leistungen bis zum Jahresende. Mal schauen, ob ich das finde.
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Atheia schrieb:
Ich hatte das bei dem vorherigen Rezept von der Patientin auch schon beistehen. Da hats mich aber noch nicht interessiert, weil die Gültigkeit sowieso nur bis November ging. Aber jetzt wäre das ja schon blöd, da müsste ich ja auch mit der Zuzahlung gucken.
nur im Zusammenhang mit komplexer physikalischer Entstauungstherapie (Manuelle Lymphdrainage, Kompressionstherapie, Übungsbehandlung/Bewegungstherapie und
Hautpflege); es sind nicht immer alle Komponenten zeitgleich erforderlich, befristet bis 31.12.2025
Deine Software hat das Datum falsch. 🥴
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Siehe in der LHB/BVB-Liste die Bemerkungsspalte zu dieser ICD:
nur im Zusammenhang mit komplexer physikalischer Entstauungstherapie (Manuelle Lymphdrainage, Kompressionstherapie, Übungsbehandlung/Bewegungstherapie und
Hautpflege); es sind nicht immer alle Komponenten zeitgleich erforderlich, befristet bis 31.12.2025
Deine Software hat das Datum falsch. 🥴
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Atheia schrieb:
Wen wundert es noch? Ich nutze das Programm Ora von Noventi. Aber dann kann ich wenigstens beruhigt das Rezept abarbeiten und mich notfalls darauf berufen. Vielen Dank an dich und ein entspanntes Wochenende :)
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij und ab 01.01.26 gibt es neue LHB/BVBs???
Aber, du könntest das hier mal lesen: Einleitung des Beratungsverfahrens: Vorgaben indikationsbezogener Zeitbedarfe bei Manueller Lymphdrainage und redaktionelle Anpa Könnte damit u. U. in Zusammenhang stehen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Da müsste ich mein Glaskugel befragen.🤣🤣
Aber, du könntest das hier mal lesen: Einleitung des Beratungsverfahrens: Vorgaben indikationsbezogener Zeitbedarfe bei Manueller Lymphdrainage und redaktionelle Anpa Könnte damit u. U. in Zusammenhang stehen.
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij danke Lars, es ist schon erschreckend wie Schreibtischtäter über die MLD Behandlungszeit entscheiden wollen. Kein einziger Therapeuten ist dabei!
Allerdings muss ich gerade zu der LD-Leistungen sagen, dass ich es dort nicht ganz so düster sehe. Im Hintergrund ist dort die Zusammenarbeit zwischen der Ärzteschaft und die LD-Therapeuten doch recht intensiv und konstruktiv.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Tja, das ist nunmal das System, welches sich der Gesetzgeber so ausgedacht hat. Wir sind lediglich "Hilfspersonal". Und die Anhörung der PT-Berufsverbände ist bei der G-BA ja auch nur ein Scheineinfluss.
Allerdings muss ich gerade zu der LD-Leistungen sagen, dass ich es dort nicht ganz so düster sehe. Im Hintergrund ist dort die Zusammenarbeit zwischen der Ärzteschaft und die LD-Therapeuten doch recht intensiv und konstruktiv.
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij düster finde ich das Festhalten an ewig langen PASSIVEN Techniken OHNE eine Bandagierpflicht, ohne Aktivierung. Auch wenn die meisten Patienten ihre Kompressionsstrümpfen haben…. auch wenn ich jetzt hier wahrscheinlich gelyncht werde…
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Da sind wir durchaus einer Meinung. 😘
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Atheia schrieb:
Ja, leider. Deswegen lege ich Wert darauf, dass die Patienten MIT getragener Kompression zu mir kommen und ich die denen noch im liegen wieder anziehe. Je nachdem wie gut die Leute mithelfen sieht man ja z.T. schon ob die Handhabe geübt und bekannt ist. Und ich erkläre denen je nach Grund des Ödems auch, was für Übungen noch sinnvoll sind. Das tut mir nicht weh und manchmal wird es sogar umgesetzt. joy Auch wenn wir das nicht direkt bezahlt bekommen entlasse ich die Leute einfach mit einem besseren Gefühl und bekomme dafür auch positive Resonanz. Und wenn die Leute mit Kompression kommen kann man wenigstens auch sehen ob die Strümpfe vernünftig angepasst sind. Viele wissen doch gar nicht, wie viele pro Jahr ihnen rechtlich zustehen.
So läuft das in meiner Praxis auch.
Außerdem arbeite ich schon seit Jahren mit einem sehr guten Sanitätsfachgeschaft incl. der super ausgebildeten und informierten Mitarbeiterinnen zusammen, welche meine Patienten über die Kompressionen informieren.
Dies findet meist in der Praxis, bei Bedarf auch zu Hause bei den Patienten statt.
Dort wird dann ausgemessen, informiert, was genau auf der Verordnung stehen muß, die Bestrumpfung dann angepasst und das Anziehen geübt.
Seitdem habe ich dadurch auch bedeutend besseren Kontakt mit den verordnenden Ärzten herstellen können, was natürlich wiederum den Patienten zugute kommt.
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Evemarie Kaiser schrieb:
@Atheia
So läuft das in meiner Praxis auch.
Außerdem arbeite ich schon seit Jahren mit einem sehr guten Sanitätsfachgeschaft incl. der super ausgebildeten und informierten Mitarbeiterinnen zusammen, welche meine Patienten über die Kompressionen informieren.
Dies findet meist in der Praxis, bei Bedarf auch zu Hause bei den Patienten statt.
Dort wird dann ausgemessen, informiert, was genau auf der Verordnung stehen muß, die Bestrumpfung dann angepasst und das Anziehen geübt.
Seitdem habe ich dadurch auch bedeutend besseren Kontakt mit den verordnenden Ärzten herstellen können, was natürlich wiederum den Patienten zugute kommt.
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Atheia schrieb:
Hallo ihr Lieben,
ich finde gerade keine richtige Erklärung dazu und auch die SuchFu hilft mir nicht wirklich. Falls ich einen Thread übersehen habe, dann würde ich mich über einen Link freuen und erarbeite mir die Antwort selbst.
Ich habe ein Rezept mit ICD-Code E88.20 mit LYb über 24x 60min. MLD, Frequenz 1-2x Woche
Mein Programm sagt jetzt, dass diese Heilmittelkombination nur bis 31.12.2023 gültig wäre. Die Rezeptgültigkeit an sich liegt aber bei den normalen 6 Monaten.
An was orientiere ich mich denn jetzt?
Danke schon mal fürs Schwarmwissen und ein schönes Herbstwochenende :)
Liebe Grüße,
Atheia
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