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die Barmer hat nachträglich eines unserer Rezepte aus dem letzten Jahr abgesetzt. Es waren 6x MLD 60 bei Diagnose I89.8G verordnet worden. Ausführlicheres stand nicht auf dem Rezept. Die Barmer argumentiert, dass bei dieser Diagnose MLD45 ausreichend sei.
Die Patientin benötigt aber eine Ganzkörperbehandlung. Ist dies durch den ICD-Code tatsächlich nicht ausreichend dokumentiert und die Kasse somit im Recht? Danke für Eure Hilfe.
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jana20 schrieb:
Hallo zusammen,
die Barmer hat nachträglich eines unserer Rezepte aus dem letzten Jahr abgesetzt. Es waren 6x MLD 60 bei Diagnose I89.8G verordnet worden. Ausführlicheres stand nicht auf dem Rezept. Die Barmer argumentiert, dass bei dieser Diagnose MLD45 ausreichend sei.
Die Patientin benötigt aber eine Ganzkörperbehandlung. Ist dies durch den ICD-Code tatsächlich nicht ausreichend dokumentiert und die Kasse somit im Recht? Danke für Eure Hilfe.
Im Grunde zweifelt die Kasse den Sachverstand und Verordnungshoheit des Arztes an. Damit überschreitet sie vollkommen ihreKompetenzen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@jana20 Das ist nichts Neues. Das war voriges Jahr hier schon mehrfach Thema. Bei der AOK ist das inzwischen durch den Berufsverbände geklärt. Die BARMER probiert es jetzt auch mal.
Im Grunde zweifelt die Kasse den Sachverstand und Verordnungshoheit des Arztes an. Damit überschreitet sie vollkommen ihreKompetenzen.
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