Motivierte Teamplayer gesucht!
Dein Beruf ist Deine Leidenschaft?
Du liebst Menschen und hast
Einfühlungsvermögen? Du bist
freundlich und fachlich up-to-date?
Für Dich ist der „Patient“
dein Kunde und Partner?
Dann haben wir den richtigen Job
für dich.
Bewirb dich jetzt per E-Mail bei
uns: baum@horster-reha-zentrum.de
Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
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Hause arb...
Bin mir unsicher, habe Rezept, MLD 45 (Lya, S92.20) Diagnose: Fraktur.......
Leitsymptomatik: Schädigung der Lymphg...........
Ich dachte, da geht nur 30 Min.
Wisst ihr genaueres?
Vielen Dank Kabaclap
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KaBa schrieb:
Hallo;
Bin mir unsicher, habe Rezept, MLD 45 (Lya, S92.20) Diagnose: Fraktur.......
Leitsymptomatik: Schädigung der Lymphg...........
Ich dachte, da geht nur 30 Min.
Wisst ihr genaueres?
Vielen Dank Kabaclap
selbst nach einer Knie OP wurden 45 Minuten bei mir abgesetzt. Du solltest die Verordnung auf 30 Min. ändern lassen!
Gruß
Konny
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Fretl schrieb:
Hallo
selbst nach einer Knie OP wurden 45 Minuten bei mir abgesetzt. Du solltest die Verordnung auf 30 Min. ändern lassen!
Gruß
Konny
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silvia43 schrieb:
Auf L30 ändern lassen sonst setzt die Kasse mit den 3 Buchstaben ab.!
Frage: "Die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt verordnet bei der Manuellen Lymphdrainage (MLD) eine längere Behandlungsdauer als gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 7 [Anmerkung: u.a. nur MLD30 bei Behandlung nur eines Armes oder Beines] der Heilmittelrichtlinie zulässig. Muss die Angabe zur Dauer der MLD durch die Ärztin oder den Arzt korrigiert werden?"
Antwort: "Ja, die Zeitangabe muss gemäß der Heilmittelrichtlinie von der Ärztin oder dem Arzt herabgesetzt und korrigiert werden. Das konkrete Verfahren wird in Anlage 3a, Ziff. 5 Buchstabe g1), bzw. Anlage 3b, Ziff. 5 f), geregelt."
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Konkret beantwortet wird die Frage in dem aktuellen Fragen-Antwort-Katalog unter der Frage 57:
Frage: "Die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt verordnet bei der Manuellen Lymphdrainage (MLD) eine längere Behandlungsdauer als gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 7 [Anmerkung: u.a. nur MLD30 bei Behandlung nur eines Armes oder Beines] der Heilmittelrichtlinie zulässig. Muss die Angabe zur Dauer der MLD durch die Ärztin oder den Arzt korrigiert werden?"
Antwort: "Ja, die Zeitangabe muss gemäß der Heilmittelrichtlinie von der Ärztin oder dem Arzt herabgesetzt und korrigiert werden. Das konkrete Verfahren wird in Anlage 3a, Ziff. 5 Buchstabe g1), bzw. Anlage 3b, Ziff. 5 f), geregelt."
Gruß
Nora
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