• Auf der Suche nach einer neuen
beruflichen Herausforderung mit
Gestalltungsspielraum?
• Du übernimmst gern
Verantwortung und behältst den
Überblick?
• Du hast bereits
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diese Dir anzueignen?
Dann hast Du schon 3 gute Gründe
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Wir freuen uns auf Dich.
Wir sind ein familiär geführtes
Unternehmen mit ca. 25 Mitarbeitern
an zwei Praxisstandorten. Neben
einem modernen Arbeitsumfeld mit
flacher ...
beruflichen Herausforderung mit
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flacher ...
Bin mir unsicher, habe Rezept, MLD 45 (Lya, S92.20) Diagnose: Fraktur.......
Leitsymptomatik: Schädigung der Lymphg...........
Ich dachte, da geht nur 30 Min.
Wisst ihr genaueres?
Vielen Dank Kabaclap
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KaBa schrieb:
Hallo;
Bin mir unsicher, habe Rezept, MLD 45 (Lya, S92.20) Diagnose: Fraktur.......
Leitsymptomatik: Schädigung der Lymphg...........
Ich dachte, da geht nur 30 Min.
Wisst ihr genaueres?
Vielen Dank Kabaclap
selbst nach einer Knie OP wurden 45 Minuten bei mir abgesetzt. Du solltest die Verordnung auf 30 Min. ändern lassen!
Gruß
Konny
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Fretl schrieb:
Hallo
selbst nach einer Knie OP wurden 45 Minuten bei mir abgesetzt. Du solltest die Verordnung auf 30 Min. ändern lassen!
Gruß
Konny
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silvia43 schrieb:
Auf L30 ändern lassen sonst setzt die Kasse mit den 3 Buchstaben ab.!
Frage: "Die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt verordnet bei der Manuellen Lymphdrainage (MLD) eine längere Behandlungsdauer als gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 7 [Anmerkung: u.a. nur MLD30 bei Behandlung nur eines Armes oder Beines] der Heilmittelrichtlinie zulässig. Muss die Angabe zur Dauer der MLD durch die Ärztin oder den Arzt korrigiert werden?"
Antwort: "Ja, die Zeitangabe muss gemäß der Heilmittelrichtlinie von der Ärztin oder dem Arzt herabgesetzt und korrigiert werden. Das konkrete Verfahren wird in Anlage 3a, Ziff. 5 Buchstabe g1), bzw. Anlage 3b, Ziff. 5 f), geregelt."
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Konkret beantwortet wird die Frage in dem aktuellen Fragen-Antwort-Katalog unter der Frage 57:
Frage: "Die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt verordnet bei der Manuellen Lymphdrainage (MLD) eine längere Behandlungsdauer als gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 7 [Anmerkung: u.a. nur MLD30 bei Behandlung nur eines Armes oder Beines] der Heilmittelrichtlinie zulässig. Muss die Angabe zur Dauer der MLD durch die Ärztin oder den Arzt korrigiert werden?"
Antwort: "Ja, die Zeitangabe muss gemäß der Heilmittelrichtlinie von der Ärztin oder dem Arzt herabgesetzt und korrigiert werden. Das konkrete Verfahren wird in Anlage 3a, Ziff. 5 Buchstabe g1), bzw. Anlage 3b, Ziff. 5 f), geregelt."
Gruß
Nora
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