Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
MÜSSEN die Kürzel auch elektronisch übertragen werden oder reichen die auf den Urbelegen ?
Merci
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pt ani schrieb:
Es reicht auf der Verordnung.
Jetzt müsste ich mal in der TR nachschlagen ob das ja oder nein Pflicht ist.
Edit: Laut TR Anlage 1 Version 18
Segmentbezeichnung TXT zur EHE
"Mit diesem Segment kann zu jeder abzurechnenden Position ein Text (z.B. als Begründung) hinterlegt werden. Es kann je abzurechnende Position einmal vorkommen."
Sieht für mich nach Pflicht aus.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani
pt ani schrieb am 13.10.2023 07:05 Uhr:Es reicht auf der Verordnung. ?? Unsere Software überträgt der Unterbrechungsgrund auch in der MLA. 🤔
Jetzt müsste ich mal in der TR nachschlagen ob das ja oder nein Pflicht ist.
Edit: Laut TR Anlage 1 Version 18
Segmentbezeichnung TXT zur EHE
"Mit diesem Segment kann zu jeder abzurechnenden Position ein Text (z.B. als Begründung) hinterlegt werden. Es kann je abzurechnende Position einmal vorkommen."
Sieht für mich nach Pflicht aus.
"kann" ist nicht "soll" oder gar "muss". Zumal der Inhalt "Begründung" nur beispielhaft genannt ist und somit der konkrete Inhalt des Feldes frei und nicht für die automatisierte Verarbeitung vorgesehen ist.
Nach meinem Verständnis keine Pflicht. Verpflichtend ist es für die VO-Rückseite formuliert.
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Hubwieser-Gross schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
"kann" ist nicht "soll" oder gar "muss". Zumal der Inhalt "Begründung" nur beispielhaft genannt ist und somit der konkrete Inhalt des Feldes frei und nicht für die automatisierte Verarbeitung vorgesehen ist.
Nach meinem Verständnis keine Pflicht. Verpflichtend ist es für die VO-Rückseite formuliert.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Hubwieser-Gross Kann 😅 sein. Und auf der Rückseite der VO darf die Begründung auch fehlen (wird laut BRV nicht beanstandet). Also darf jeder es scheinbar so handhaben wie er lustig ist. 😉
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij bei Fehlen auf den Vordnungen gab s wohl doch mal Absetzungen up-praxisfragen
Siehe Anlage 3a Seite 20
Steht auch so in dem von dir verlinkten Artikel. Das sind dann leicht verdiente 40 Euro "Strafgebühr" wegen unberechtigte Absetzung. 😇 Wir haben jedoch noch keine diesbezügliche Absetzungen erlebt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Anonymer Teilnehmer schrieb am 13.10.2023 11:19 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij bei Fehlen auf den Vordnungen gab s wohl doch mal Absetzungen Link
Fehlen die Kürzel („F“, „K“ und „T“), führt dies innerhalb der Laufzeit der Verordnung gemäß § 7 Absatz 3a nicht zu einer Absetzung oder zu einer Korrekturanforderung.
Siehe Anlage 3a Seite 20
Steht auch so in dem von dir verlinkten Artikel. Das sind dann leicht verdiente 40 Euro "Strafgebühr" wegen unberechtigte Absetzung. 😇 Wir haben jedoch noch keine diesbezügliche Absetzungen erlebt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Danke, das finde ich eindeutig. Aber in dem Arrikel stand es anders: Missverständlich, aber muss ggf. korrigiert werden und soll die KKH im März auch probiert haben. Da hat Buchner nicht genau gelesen.
Ah. Da haben die Physioverbände mal ein echtes Entbürokratisierungswerk reinverhandelt. Ich bin vom Ergo-Vertrag ausgegangen (Sorry dafür) und da gibt es diesen wunderschönen Passus nicht.
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Hubwieser-Gross schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Ah. Da haben die Physioverbände mal ein echtes Entbürokratisierungswerk reinverhandelt. Ich bin vom Ergo-Vertrag ausgegangen (Sorry dafür) und da gibt es diesen wunderschönen Passus nicht.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
MÜSSEN die Kürzel auch elektronisch übertragen werden oder reichen die auf den Urbelegen ?
Merci
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