Liebe Physiotherapeuten/
Masseur-med. Bademeister/in
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Was Dich erwartet:
Wir sind ein nettes und
familiäresTeam aus
Physiotherapeuten,Osteopathin,
Chiropraktikerin,
Ernährungsberaterin, Homöopathin
und einer Heilpraktikerin.
Bringe dich gern in unser
ganzheitliches Behandlungskonzept
ein.
Du hast deinen eigenen Therapieraum
mit abwechslungsreichem
Patientenklientel.
Mitgestaltung deiner Ar...
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2016 hab ich 2 seperate Rezepte einer Pat parallel behandelt. Gleiche Diagnose und Indik.schl. aber einmal KG und einmal MT als Verordnung.
Dass beide auf einem Rezept nicht möglich sind war mir klar, ich dachte aber dass das auf seperaten rezepten möglich sei.
Lieg ich da falsch?
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mbone schrieb:
Jetzt hab ich endlich auch eine
2016 hab ich 2 seperate Rezepte einer Pat parallel behandelt. Gleiche Diagnose und Indik.schl. aber einmal KG und einmal MT als Verordnung.
Dass beide auf einem Rezept nicht möglich sind war mir klar, ich dachte aber dass das auf seperaten rezepten möglich sei.
Lieg ich da falsch?
Jetzt hab ich endlich auch eine
2016 hab ich 2 seperate Rezepte einer Pat parallel behandelt. Gleiche Diagnose und Indik.schl. aber einmal KG und einmal MT als Verordnung.
Dass beide auf einem Rezept nicht möglich sind war mir klar, ich dachte aber dass das auf seperaten rezepten möglich sei.
Lieg ich da falsch?
Ja - Sie liegen falsch. Das ging noch nie. :astonished:
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Xela schrieb:
mbone schrieb am 21.6.19 12:48:
Jetzt hab ich endlich auch eine
2016 hab ich 2 seperate Rezepte einer Pat parallel behandelt. Gleiche Diagnose und Indik.schl. aber einmal KG und einmal MT als Verordnung.
Dass beide auf einem Rezept nicht möglich sind war mir klar, ich dachte aber dass das auf seperaten rezepten möglich sei.
Lieg ich da falsch?
Ja - Sie liegen falsch. Das ging noch nie. :astonished:
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Yep, da liegst du falsch. Lt. HMR heißt es KG/MT. Das '/' steht für 'oder' :hushed:
Ja, das ist mir schon klar.
Allerdings nahm ich an, dass das für ein Rezept galt.
Es waren ja aber 2 seperate Rezepte. Diagnose ist gleich aber eben unterschiedliche Behandlungsaufrtäge so wie ja auch MT und MLD auf 2 separaten Rezepten gleichzeig verordnet werden.
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mbone schrieb:
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 21.6.19 13:17:
Yep, da liegst du falsch. Lt. HMR heißt es KG/MT. Das '/' steht für 'oder' :hushed:
Ja, das ist mir schon klar.
Allerdings nahm ich an, dass das für ein Rezept galt.
Es waren ja aber 2 seperate Rezepte. Diagnose ist gleich aber eben unterschiedliche Behandlungsaufrtäge so wie ja auch MT und MLD auf 2 separaten Rezepten gleichzeig verordnet werden.
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 21.6.19 13:17: so wie ja auch MT und MLD auf 2 separates Rezepten gleichzeig verordnet werden.
Da hast Du aber grundsätzlicher unterschiedliche Regelfälle ( IKS )
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ali schrieb:
mbone schrieb am 21.6.19 13:43:
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 21.6.19 13:17: so wie ja auch MT und MLD auf 2 separates Rezepten gleichzeig verordnet werden.
Da hast Du aber grundsätzlicher unterschiedliche Regelfälle ( IKS )
mbone schrieb am 21.6.19 13:43:
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 21.6.19 13:17: so wie ja auch MT und MLD auf 2 separates Rezepten gleichzeig verordnet werden.
Da hast Du aber grundsätzlicher unterschiedliche Regelfälle ( IKS )
Das ist ein und der gleiche Regelfall. Der IKS ändert daran nicht, nur eine neue Dg. löst einen neuen Regelfall aus. M. M. ist die Absetzung korrekt.
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Tempelritter schrieb:
ali schrieb am 21.6.19 14:05:
mbone schrieb am 21.6.19 13:43:
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 21.6.19 13:17: so wie ja auch MT und MLD auf 2 separates Rezepten gleichzeig verordnet werden.
Da hast Du aber grundsätzlicher unterschiedliche Regelfälle ( IKS )
Das ist ein und der gleiche Regelfall. Der IKS ändert daran nicht, nur eine neue Dg. löst einen neuen Regelfall aus. M. M. ist die Absetzung korrekt.
ali schrieb am 21.6.19 14:05:
mbone schrieb am 21.6.19 13:43:
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 21.6.19 13:17: so wie ja auch MT und MLD auf 2 separates Rezepten gleichzeig verordnet werden.
Da hast Du aber grundsätzlicher unterschiedliche Regelfälle ( IKS )
Das ist ein und der gleiche Regelfall. Der IKS ändert daran nicht, nur eine neue Dg. löst einen neuen Regelfall aus. M. M. ist die Absetzung korrekt.
z. B. nach OP geht MT und MLD (wobei das strenggenommen auch ne andere Diagnose nämlich sek. Lymphstörung wäre)
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ali schrieb:
Tempelritter schrieb am 22.6.19 16:31:
ali schrieb am 21.6.19 14:05:
mbone schrieb am 21.6.19 13:43:
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 21.6.19 13:17: so wie ja auch MT und MLD auf 2 separates Rezepten gleichzeig verordnet werden.
Da hast Du aber grundsätzlicher unterschiedliche Regelfälle ( IKS )
Das ist ein und der gleiche Regelfall. Der IKS ändert daran nicht, nur eine neue Dg. löst einen neuen Regelfall aus. M. M. ist die Absetzung korrekt.
z. B. nach OP geht MT und MLD (wobei das strenggenommen auch ne andere Diagnose nämlich sek. Lymphstörung wäre)
Tempelritter schrieb am 22.6.19 16:31:
ali schrieb am 21.6.19 14:05:
mbone schrieb am 21.6.19 13:43:
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 21.6.19 13:17: so wie ja auch MT und MLD auf 2 separates Rezepten gleichzeig verordnet werden.
Da hast Du aber grundsätzlicher unterschiedliche Regelfälle ( IKS )
Das ist ein und der gleiche Regelfall. Der IKS ändert daran nicht, nur eine neue Dg. löst einen neuen Regelfall aus. M. M. ist die Absetzung korrekt.
z. B. nach OP geht MT und MLD (wobei das strenggenommen auch ne andere Diagnose nämlich sek. Lymphstörung wäre)
Bei der MLD wäre es das Lymphödem und die ander IKS Gruppe. Alles in den HMR zum Nachlesen.
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Tempelritter schrieb:
ali schrieb am 23.6.19 18:14:
Tempelritter schrieb am 22.6.19 16:31:
ali schrieb am 21.6.19 14:05:
mbone schrieb am 21.6.19 13:43:
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 21.6.19 13:17: so wie ja auch MT und MLD auf 2 separates Rezepten gleichzeig verordnet werden.
Da hast Du aber grundsätzlicher unterschiedliche Regelfälle ( IKS )
Das ist ein und der gleiche Regelfall. Der IKS ändert daran nicht, nur eine neue Dg. löst einen neuen Regelfall aus. M. M. ist die Absetzung korrekt.
z. B. nach OP geht MT und MLD (wobei das strenggenommen auch ne andere Diagnose nämlich sek. Lymphstörung wäre)
Bei der MLD wäre es das Lymphödem und die ander IKS Gruppe. Alles in den HMR zum Nachlesen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Yep, da liegst du falsch. Lt. HMR heißt es KG/MT. Das '/' steht für 'oder' :hushed:
Jetzt hab ich endlich auch eine
2016 hab ich 2 seperate Rezepte einer Pat parallel behandelt. Gleiche Diagnose und Indik.schl. aber einmal KG und einmal MT als Verordnung.
Dass beide auf einem Rezept nicht möglich sind war mir klar, ich dachte aber dass das auf seperaten rezepten möglich sei.
Lieg ich da falsch?
Wenn Diagnose wirklich gleich, hat s IKK hier leider recht :grin: selber gleicher Regelfall
edit: haben die gaarrrrr nicht kontroliert tztztz
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ali schrieb:
mbone schrieb am 21.6.19 12:48:
Jetzt hab ich endlich auch eine
2016 hab ich 2 seperate Rezepte einer Pat parallel behandelt. Gleiche Diagnose und Indik.schl. aber einmal KG und einmal MT als Verordnung.
Dass beide auf einem Rezept nicht möglich sind war mir klar, ich dachte aber dass das auf seperaten rezepten möglich sei.
Lieg ich da falsch?
Wenn Diagnose wirklich gleich, hat s IKK hier leider recht :grin: selber gleicher Regelfall
edit: haben die gaarrrrr nicht kontroliert tztztz
Würdet ihr das machen?
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Hab ich das jetzt richtig verstanden? In einem Fall haben Sie Recht und rufen der Kasse 40 Euro auf. Im anderen Fall hat die Kasse Recht und Sie überlegen, ob Sie Ihre Schulden begleichen?
Was ist das? Ein Forenspäßchen?
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Xela schrieb:
@mbone
Hab ich das jetzt richtig verstanden? In einem Fall haben Sie Recht und rufen der Kasse 40 Euro auf. Im anderen Fall hat die Kasse Recht und Sie überlegen, ob Sie Ihre Schulden begleichen?
Was ist das? Ein Forenspäßchen?
@mbone
Hab ich das jetzt richtig verstanden? In einem Fall haben Sie Recht und rufen der Kasse 40 Euro auf. Im anderen Fall hat die Kasse Recht und Sie überlegen, ob Sie Ihre Schulden begleichen?
Was ist das? Ein Forenspäßchen?
yepp, extra für dich, schatzl.... :smile:
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mbone schrieb:
Xela schrieb am 21.6.19 17:44:
@mbone
Hab ich das jetzt richtig verstanden? In einem Fall haben Sie Recht und rufen der Kasse 40 Euro auf. Im anderen Fall hat die Kasse Recht und Sie überlegen, ob Sie Ihre Schulden begleichen?
Was ist das? Ein Forenspäßchen?
yepp, extra für dich, schatzl.... :smile:
Ich soll ja das Geld zurücküberweisen.
Würdet ihr das machen?
Nein auf keinen Fall zurück überweisen. Die Kasse soll ins Mahnverfahren gehen, das werden die nicht tun. Meine Einschätzung.
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Tempelritter schrieb:
mbone schrieb am 21.6.19 13:57:
Ich soll ja das Geld zurücküberweisen.
Würdet ihr das machen?
Nein auf keinen Fall zurück überweisen. Die Kasse soll ins Mahnverfahren gehen, das werden die nicht tun. Meine Einschätzung.
Ich soll ja das Geld zurücküberweisen.
Würdet ihr das machen?
Wenn sich die IKK so sicher wäre wie es sich hier einige Diskutanten sind, hätten sie sicher abgesetzt statt zurückgefordert.
Ich würde mal Rat bei einem Fachanwalt suchen und dann entscheiden.
Möglichst bei einer/m der/die nicht einer kranken Kasse liiert ist :point_up:
Ein kurzes telefonisches Erstgespräch löst i. d. R. noch keine Kosten aus, kann aber evtl. schon eine Klärung bringen.
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NorbArt schrieb:
mbone schrieb am 21.6.19 13:57:
Ich soll ja das Geld zurücküberweisen.
Würdet ihr das machen?
Wenn sich die IKK so sicher wäre wie es sich hier einige Diskutanten sind, hätten sie sicher abgesetzt statt zurückgefordert.
Ich würde mal Rat bei einem Fachanwalt suchen und dann entscheiden.
Möglichst bei einer/m der/die nicht einer kranken Kasse liiert ist :point_up:
Ein kurzes telefonisches Erstgespräch löst i. d. R. noch keine Kosten aus, kann aber evtl. schon eine Klärung bringen.
Ich soll ja das Geld zurücküberweisen.
Würdet ihr das machen?
Wenn sich die IKK so sicher wäre wie es sich hier einige Diskutanten sind, hätten sie sicher abgesetzt statt zurückgefordert.
Ich würde mal Rat bei einem Fachanwalt suchen und dann entscheiden.
Möglichst bei einer/m der/die nicht einer kranken Kasse liiert ist :point_up:
Ein kurzes telefonisches Erstgespräch löst i. d. R. noch keine Kosten aus, kann aber evtl. schon eine Klärung bringen.
Direkt absetzen geht ja nicht, da die Rezepte im Frühjahr 2016 abgerechnet wurden.
Allerdings wurde auch geschrieben, dass ansonsten der Zurückzahlbetrag beim Einreichen neuer Rezepte verrechnet wird.
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mbone schrieb:
NorbArt schrieb am 23.6.19 11:52:
mbone schrieb am 21.6.19 13:57:
Ich soll ja das Geld zurücküberweisen.
Würdet ihr das machen?
Wenn sich die IKK so sicher wäre wie es sich hier einige Diskutanten sind, hätten sie sicher abgesetzt statt zurückgefordert.
Ich würde mal Rat bei einem Fachanwalt suchen und dann entscheiden.
Möglichst bei einer/m der/die nicht einer kranken Kasse liiert ist :point_up:
Ein kurzes telefonisches Erstgespräch löst i. d. R. noch keine Kosten aus, kann aber evtl. schon eine Klärung bringen.
Direkt absetzen geht ja nicht, da die Rezepte im Frühjahr 2016 abgerechnet wurden.
Allerdings wurde auch geschrieben, dass ansonsten der Zurückzahlbetrag beim Einreichen neuer Rezepte verrechnet wird.
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mbone schrieb:
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