Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
Und verordnet ist KG und ergänzend Wärme bei 1-3 x wöchentlich
Sieht doch alles gut aus - richtig?
Und kann ich KG und wärme wie gewohnt in eine Zeile schreiben bzw am gleichen Tag abgeben?
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das ist bis auf "Wärme" alles ok....Wärme muss wie schon früher, spezifiziert werden.
MfG
JürgenK
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JürgenK schrieb:
Hi, Klonkrieger,
das ist bis auf "Wärme" alles ok....Wärme muss wie schon früher, spezifiziert werden.
MfG
JürgenK
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Klonkrieger schrieb:
Es steht so da: "Warmpackungen (z.B. Fango)" Das hört sich an als könnte man auswählen. Aber in den HMR findet man nur Wärmetherapie dazu - ohne differenzierung...?
Bei dem allgemeinen Ausdruck Wärme wird immer das wirtschaftlichste (HL) vergütet.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Warmpackung ist bereits spezifiziert.
Bei dem allgemeinen Ausdruck Wärme wird immer das wirtschaftlichste (HL) vergütet.
Viele Grüße
Monika
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Klonkrieger schrieb:
Ok. Also rechne ich irgendeine art von Warmpackung ab - es muß nicht zwingend Fango sein - richtig?
Welche Packung verwendest Du, wenn Du keine Fango abgibst?
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Warmpackung ist Warmpackung. Steht dahinter z.B. ist die Möglichkeit einer anderen Packung gegeben.
Welche Packung verwendest Du, wenn Du keine Fango abgibst?
Viele Grüße
Monika
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Klonkrieger schrieb:
Na diese Wärmekissen aus dem Wasserbad ggbf mit Naturmoor drunter. Bin denke ich jetzt im Bilde. Danke euch!
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Klonkrieger schrieb:
HAllo Leuteheute meine erste neue VO 13 bekommen. Und sieht gut aus. Aber bitte helft mir mal kurz: ICD10 ist M47.92 bei leicht deg HWS syndrom und BWS syndrom mit MuskelverspannungenDiagnosegruppe ist WS und Leitsymptomatik a und bIm Freitext steht schädigung/Störung der Muskelfunktion, schädigung der Bewegungssegmente
Und verordnet ist KG und ergänzend Wärme bei 1-3 x wöchentlich
Sieht doch alles gut aus - richtig?
Und kann ich KG und wärme wie gewohnt in eine Zeile schreiben bzw am gleichen Tag abgeben?
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Katja Wenzel schrieb:
Das ist richtig. Allerdings ist neu und unbedingt darauf zu achten, das wir jetzt bei der ersten Behandlung die Heilmittel auschreiben müssen, dahinter in Klammern die Abkürzungen. Bei folgenden Behandlungen reicht dann die entsprechende Abkürzung. Versäumst du dies, ist das Rezept futsch, denn nachträgliche Änderungen sind nicht mehr zulässig.
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kroetzi schrieb:
Sagt wer?
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Geronimo schrieb:
...das würde mich auch interessieren...;)
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Katja Wenzel schrieb:
Steht ein-eindeutig im neuen Heilmittelkatalog als Vorwort.
MfG
JürgenK
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JürgenK schrieb:
Hi Katja, ist dieser Wortlaut in einem Katalog einer privaten Firma oder der des gba ????
MfG
JürgenK
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Katja Wenzel schrieb:
Steht direkt im neuen heilmittelkatalog unter " verwendung des verordnungsvordrucks unter punkt 16. Da ich den katalog nicht hier, sondern in der praxis liegen habe, muss ich die genaue seitentahl hier und jetzt bis montag schuldig bleiben. Es ist nicht in den richtlinien, sondern direkt im neuen Katalog zu finden.
MfG
JürgenK
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JürgenK schrieb:
...noch einmal, liebe Katja....was für einen Katalog meinst du ...das offizielle ist vom gba und sonst nix alles andere ist aausdruck einen privaten Unternehmens.
MfG
JürgenK
...noch einmal, liebe Katja....was für einen Katalog meinst du ...das offizielle ist vom gba und sonst nix alles andere ist aausdruck einen privaten Unternehmens.
MfG
JürgenK
Ich denke, du kannst getrost Ross und Reiter nennen, Jürgen.
Buchner hat sicher oft gute und hilfreiche Infos, gibt aber leider immer wieder auch eigene Interpretationen von sich. Da selbiges Unternehmen die neue HMRL bereits zum Verkauf anbot, bevor sie offiziell in Kraft trat und tw nochmal überarbeitet wurde, sind die Interpretationen stets mit Vorsicht zu genießen.
Insbesondere da es im Moment noch keinen einheitlichen RV gibt und manche Dinge noch im Zusammenhang mit alten RV laufen.
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Susulo schrieb:
JürgenK schrieb am 10.01.2021 14:53:
...noch einmal, liebe Katja....was für einen Katalog meinst du ...das offizielle ist vom gba und sonst nix alles andere ist aausdruck einen privaten Unternehmens.
MfG
JürgenK
Ich denke, du kannst getrost Ross und Reiter nennen, Jürgen.
Buchner hat sicher oft gute und hilfreiche Infos, gibt aber leider immer wieder auch eigene Interpretationen von sich. Da selbiges Unternehmen die neue HMRL bereits zum Verkauf anbot, bevor sie offiziell in Kraft trat und tw nochmal überarbeitet wurde, sind die Interpretationen stets mit Vorsicht zu genießen.
Insbesondere da es im Moment noch keinen einheitlichen RV gibt und manche Dinge noch im Zusammenhang mit alten RV laufen.
Was ihr dann daraus macht, ob ihr euch daran haltet oder nicht ist mir relativ egal. Mir ist das risiko das rezepte aus solchen formgründen nicht bezahlt werden zu hoch. Es mag sein, dass dieser katalog nicht zwingend eine rechtsgrundlage bietet, dennoch scheint er als gute orientierungshilfe gute dienste zu leisten. Insofern macht was ihr für euch für richtig haltet.
Quelle wird selbstverständlich morgen klar definiert.
In diesem Sinne
Positiv denken und negativ bleiben.....
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Katja Wenzel schrieb:
Hallo Jürgen, ich meine den heilmittelkatalog von buchner. Wie schon erwähnt, ich bin morgen in der Praxis und kann dir somit dann genau sagen wo diese Info steht.
Was ihr dann daraus macht, ob ihr euch daran haltet oder nicht ist mir relativ egal. Mir ist das risiko das rezepte aus solchen formgründen nicht bezahlt werden zu hoch. Es mag sein, dass dieser katalog nicht zwingend eine rechtsgrundlage bietet, dennoch scheint er als gute orientierungshilfe gute dienste zu leisten. Insofern macht was ihr für euch für richtig haltet.
Quelle wird selbstverständlich morgen klar definiert.
In diesem Sinne
Positiv denken und negativ bleiben.....
Am besten macht jeder was er will!
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kroetzi schrieb:
Wozu macht man sich hier eigentlich manchmal die Mühe? ?♀️
Am besten macht jeder was er will!
Erster- orangener teil seite 23 punkt 16
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Katja Wenzel schrieb:
Heilmittel-richtlinien und heilmittelkatalog stand oktober 2020
Erster- orangener teil seite 23 punkt 16
Was willst du denn noch hören?
Lies den Link von NorbArt doch mal von Anfang bis Ende durch.
Nichts davon steht da drin.
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kroetzi schrieb:
In den HMR steht das nicht! Und die sind bindend.
Was willst du denn noch hören?
Lies den Link von NorbArt doch mal von Anfang bis Ende durch.
Nichts davon steht da drin.
Ich habe auf eine frage eines anderen users geantwortet. Er wollte diese info haben, ich hab sie nachgereicht. Du musst dich ja nicht immer persönlich angesprochen fühlen.
Leben und leben lassen !!!!
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Katja Wenzel schrieb:
Mein lieber Kroetzi,
Ich habe auf eine frage eines anderen users geantwortet. Er wollte diese info haben, ich hab sie nachgereicht. Du musst dich ja nicht immer persönlich angesprochen fühlen.
Leben und leben lassen !!!!
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Schippi schrieb:
Ja natürlich kannst du kg und Wärme an einem Tag abgeben, da hat sich nichts geändert!!!und eine Prüfung des ic code ist derzeit noch nicht unsere Aufgabe
Das ist die Quelle meines Vertrauens.
Auch wenn das Wort Katalog ein schönes dickes Buch suggeriert,so ist der Heilmittelkatalog nur ein Anhang der Heilmittelrichtlinie und die gibt's mit samt den Anhängen für lau als PDF auf der o. g. Seite zum Download.
Dies ist ausser den Rahmenverträgen die einzige gültige Rechtsgrundlage für die Heilmittelerbringer. Und hier gibt es keinerlei Vorgaben über die formalen Voraussetzungen bei der Leistungsbestätigung durch Patienten.
Allerdings haben einige Kassen vor Jahren hier Absetzungsgründe mit dem Argument kreiert, Patienten müssten nachvollziehen können was sie unterschreiben, weshalb die Leistung im Klartext anzugeben sei.
Um Diskussionen diesbezüglich aus dem Weg zu gehen handhaben wir dies seit dem so, in dem wir die Verordnungen entsprechend bedrucken, aber eine verbindliche Rechtsvorschrift ist hierzu, meines Wissens nie formuliert worden.
(Ich kenne allerdings nicht alle Rahmenverträge)
Fazit:
Die Druckerzeugnisse die unter der Bezeichnung "Heilmittelkatalog" verkauft werden sind zwar handlich und mal mehr mal weniger gut für die tägliche Nutzung aufbereitet, aber sie sind kein offizielles Dokument.
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NorbArt schrieb:
Link
Das ist die Quelle meines Vertrauens.
Auch wenn das Wort Katalog ein schönes dickes Buch suggeriert,so ist der Heilmittelkatalog nur ein Anhang der Heilmittelrichtlinie und die gibt's mit samt den Anhängen für lau als PDF auf der o. g. Seite zum Download.
Dies ist ausser den Rahmenverträgen die einzige gültige Rechtsgrundlage für die Heilmittelerbringer. Und hier gibt es keinerlei Vorgaben über die formalen Voraussetzungen bei der Leistungsbestätigung durch Patienten.
Allerdings haben einige Kassen vor Jahren hier Absetzungsgründe mit dem Argument kreiert, Patienten müssten nachvollziehen können was sie unterschreiben, weshalb die Leistung im Klartext anzugeben sei.
Um Diskussionen diesbezüglich aus dem Weg zu gehen handhaben wir dies seit dem so, in dem wir die Verordnungen entsprechend bedrucken, aber eine verbindliche Rechtsvorschrift ist hierzu, meines Wissens nie formuliert worden.
(Ich kenne allerdings nicht alle Rahmenverträge)
Fazit:
Die Druckerzeugnisse die unter der Bezeichnung "Heilmittelkatalog" verkauft werden sind zwar handlich und mal mehr mal weniger gut für die tägliche Nutzung aufbereitet, aber sie sind kein offizielles Dokument.
Dies wird in Erklärungen zum Heilmittelkatalog explizit so angeführt. Die sind allerdings auch von Buchner.
Wir haben bisher nur die Abkürzungen eingetragen und es soll nun geändert werden.
Es würde mich interessieren wie das andere User hier handhaben?
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Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Solange es keine offiziellen schriflichen Vorgaben gibt, bleibt es bei den Kürzeln.
Viele Grüße
Monika
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Alimurat schrieb:
Das Thema mit Ausschreiben des Heilmittels beim ersten mal war heute auch Thema in unserer Praxis.
Dies wird in Erklärungen zum Heilmittelkatalog explizit so angeführt. Die sind allerdings auch von Buchner.
Wir haben bisher nur die Abkürzungen eingetragen und es soll nun geändert werden.
Es würde mich interessieren wie das andere User hier handhaben?
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Klonkrieger schrieb:
Aha. Also ich nutze , wie in dem link von NorbArt auch weiter die Kürzel, KG, MT, KG-Gerät usw. nur bei Warmpackung schreibe ich in der unterschriftenliste auch Warmpackung drauf. Hoffe das passt dann so...
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