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ich habe eine Neuanmeldung von einem Kind, dessen Mutter mir nicht genau sagen kann, wieviele Therapieeinheiten bisher schon stattgefunden haben und ob zwischendurch von einer Kinderklinik möglicherweise eine Erstverordnung ausgestellt wurde. Ich habe nun keine Ahnung, wieviel Therapieeinheiten noch innerhalb des Regelfalls durchgeführt werden können. Was würdet ihr tun??
Danke!
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logomost schrieb:
Hallo,
ich habe eine Neuanmeldung von einem Kind, dessen Mutter mir nicht genau sagen kann, wieviele Therapieeinheiten bisher schon stattgefunden haben und ob zwischendurch von einer Kinderklinik möglicherweise eine Erstverordnung ausgestellt wurde. Ich habe nun keine Ahnung, wieviel Therapieeinheiten noch innerhalb des Regelfalls durchgeführt werden können. Was würdet ihr tun??
Danke!
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Leni C. schrieb:
Kann aber trotzdem ein Bummerang werden bei der Abrechnung . Habe ich selber so erlebt , daß der Regelfall bei einer neuen Patientin ausgeschöpft war , die mit einer Folgeverordnung neu in die praxis kam . Deshalb frage ich in solchen Fällen mittlerweile in der Praxis des austellenden Arzten nach , das wievielte Rezept es ist .
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
hm...und woher weißt Du, das diese Angabe auf die gesammte Menge der VO, die auch schon andere verordnet haben stimmt (z.B. Kinderklinik)???
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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morpheus-06 schrieb:
Der Bumerang geht zurück an die Kasse. Nachfragen in den Arztpraxen kommt für mich nicht in Frage. Hier müsste mich der Pat. von der Schweigepflicht entbinden und dann ist da noch der Datenschutz. Ich halte es wie der Templer, gültige Vo. und los geht's.
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logomost schrieb:
Da gibt es offenbar keine eindeutigen Regeln und ich werde noch überlegen müssen, was ich mache. Danke für eure Antworten und ein schönes Wochenende!
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Tempelritter schrieb:
wenn du ein gültiges Rezept vorliegen hast, würde ich nicht weiter nachfragen. Dazu sind wir nicht verpflichtet.
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